1 Anlegen einer Personalakte nach der Leittextmethode
(Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau)
von Silka Martens
Ausbildungsberuf: Industriekauffrau/Industriekaufmann
THEMA der Ausbildungseinheit: Anlegen einer Personalakte
ZIEL der Ausbildungseinheit: Die/der Auszubildende soll nach der Unter-
METHODE für die Ausbildungseinheit: Leittextmethode
Eigenhändig erstellt von: Silka Martens
Gliederung
1 Allgemeine Vorüberlegungen zu einer Ausbildungseinheit. 2
1.1 Was soll vermittelt werden? 2
1.2 Wie soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden? 2
1.2.1 Unterweisungsformen und Methoden. 2
1.2.2 Lernbereiche und Wahrnehmungstypen. 4
1.2.3 Didaktische Prinzipien 4
1.3 Wohin soll die/der Auszubildende geführt werden? 5
1.4 Wer soll die Ausbildungseinheit durchführen? 5
1.5 Womit soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden? 6
1.6 Wem soll die Ausbildungseinheit vermittelt werden? 6
1.7 Wo soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden? 6
1.8 Wann und wie lange soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden? 6
2 Planung der Ausbildungseinheit 7
2.1 Festlegung des Ausbildungsinhalts (Was?) 7
2.2 Festlegung der Lernmethode (Wie?) 7
2.3 Festlegung der Lernziele (Wohin?) 7
2.3.1 Festlegung des Richtlernziels. 7
2.3.2 Festlegung des Groblernziels 7
2.3.3 Festlegung der Feinlernziele (Leittext) 8
2.4 Festlegung der Durchführenden der Ausbildungseinheit (Wer?) 8
2.5 Festlegung der Lehr-/Arbeitsmittel (Womit?) 8
2.6 Die Auszubildende (Wem?) 8
2.7 Festlegung des Lernortes (Wo?) 9
2.8 Festlegung der Zeit und Dauer der Ausbildungsphase (Wann und wie lange?) 9
3 Durchführung der Ausbildungseinheit. 10
4 Nachbereitung der Ausbildungseinheit 11
4.1 Auswertung der Arbeitsergebnisse, die unter Anwendung der Leittextmethode erzielt
wurden. 11
4.2 Rückmeldung über den Erfolg der Ausbildungseinheit. 11
4.3 Maßnahmen zur Sicherung des Lernerfolgs 11
4.4 Stabilisierung und Motivationssteigerung der Auszubildenden 12
5 Anhang: Der Leittext 13
1
1 Allgemeine Vorüberlegungen zu einer Ausbildungseinheit
Um eine Ausbildungseinheit erfolgreich durchzuführen, müssen grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden, die bei der Planung einer betrieblichen Ausbildung mithilfe des Ausbildungsrahmenplans (Anlage 1 zu § 5 AO Industriekaufmann/Industriekauffrau) und des Rahmenlehrplans der Berufsschule Berücksichtigung finden müssen. Dazu gehört die Beantwortung der folgenden Fragen, die nachstehend kurz erläutert werden:
1.1 Was soll vermittelt werden?
Laut § 5 (1) 3 BBiG sind „die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind“, in der jeweiligen Ausbildungsordnung eines jeden anerkannten Ausbildungsberufes (§ 4 BBiG) festzulegen. Diese mindestens zu vermittelnden Qualifikationen sind im dortigen Ausbildungsberufsbild (§ 4 AO) geregelt.
Der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 AO mit Anlagen 1 und 2) enthält die Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung, aus der sich der Ausbildungsplan (§ 6 AO) ableitet. Dieser betriebliche Ausbildungsplan wird von der Ausbilderin/dem Ausbilder erstellt. Er enthält die tatsächliche sachliche und zeitliche Gliederung und muss sowohl die Prüfungsanforderungen als auch die Anforderungen der betrieblichen Fachabteilungen berücksichtigen. Auch der Rahmenlehrplan der Berufsschule sollte in die Ausbildungsplanung einbezogen werden.
Ziel der Berufsausbildung ist die Erlangung beruflicher Handlungsfähigkeit der Auszubildenden. Diese Handlungskompetenz ist dabei so zu vermitteln, dass die/der Auszubildende das Gelernte selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann (§§ 1 (3) und 14 (1) BBiG sowie § 3 (2) AO). Dabei setzt sich die Befähigung zu selbstständigem beruflichen Handeln aus folgenden Kompetenzen zusammen:
Neben dem zu vermittelnden Inhalt einer Ausbildungseinheit sollte ebenso Zeitpunkt und Dauer aus dem betrieblichen Ausbildungsplan hervorgehen.
1.2 Wie soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
1.2.1 Unterweisungsformen und Methoden
Für die Vermittlung von Ausbildungseinheiten stehen mehrere Methoden zur Verfügung. Dabei muss die Ausbilderin grundlegend entscheiden, ob der Ausbildungsprozess stärker durch sie geführt und gesteuert werden muss, oder ob vorrangig die/der Auszubildende aktiv sein und selbstständig lernen soll. Entsprechend unterscheiden sich die grundlegenden Ausbil-dungsformen je nach Aktivitätsgrad der Ausbilderin bzw. der/des Auszubildenden.
2
Ähnlich dieser Darstellung kann nach ausbilderkonzentrierten, auszubildendenkonzentrierten und ausbilderkonzentrierten gruppenorientierten Unterweisungsformen unterschieden werden, die im Folgenden skizziert werden:
Im Folgenden soll aufgrund der gewählten Methode für die Ausbildungseinheit in diesem Konzept auf die Leittextmethode näher eingegangen werden.
Bei der Leittextmethode eignet sich die/der Auszubildende mithilfe eines Leittextes selbst-
ständig Kenntnisse und Fertigkeiten an und lernt damit, Probleme zu lösen. Leittexte strukturieren den gesamten Arbeitsprozess und enthalten eine Anleitung zur
Informationsbeschaf-
fung,
Planung,Entscheidung, Ausführung, Kontrolle
und
Bewertung.
Diese Methode kann für Einzel- oder Gruppenarbeit eingesetzt werden und eignet sich beispielsweise in der Ausbildung von Industriekaufleuten hinsichtlich der Anwendung von speziellen DV-Systemen. Grundsätzlich ist sie für vielfältige Ausbildungseinheiten einsetzbar, wenn die Auszubildenden entsprechende Vorkenntnisse mitbringen (siehe auch Kap. 2.2). 1.2.2 Lernbereiche und Wahrnehmungstypen
Lernen, definiert als dauerhafte Veränderung von Verhaltensweisen aufgrund von Erfahrungen, ist ein Prozess, der diese Veränderungen in verschiedenen Bereichen bewirkt. Unterschieden werden dabei drei Lernbereiche:
Bei der bzw. dem Auszubildenden führt Lernen demgemäß zu einer Veränderung des Wissens, der Fertigkeiten und der Einstellungen. Man kann dann von erfolgreichem Lernen sprechen, wenn sich positive Veränderungen in einem oder mehreren dieser Lernbereiche im gewünschten Ausmaß und nachhaltig einstellen. Entsprechend ist es für die berufliche Ausbildung sehr wichtig, alle drei Bereiche anzusprechen und zu fördern.
Analog der unterschiedlichen Lernbereiche kommt aus der Lernpsychologie die Erkenntnis, dass Menschen auf unterschiedliche Weise lernen. Es wird dabei zwischen folgenden Wahrnehmungstypen differenziert:
- visueller Wahrnehmungstyp
- auditiver Wahrnehmungstyp
- haptischer Wahrnehmungstyp
Für die Ausbildung ist diese Erkenntnis insofern von großer Bedeutung, als es notwendig ist, im Lernprozess möglichst alle Wahrnehmungsbereiche anzusprechen, um ein effektives und nachhaltiges Ergebnis hinsichtlich des Lernens zu erzielen.
1.2.3 Didaktische Prinzipien
Bei der Aufbereitung des Lernstoffes sind didaktische Regeln einzuhalten, um ein erfolgreiches Lernen zu gewährleisten. Dies gilt auch für die betriebliche Ausbildung. Diese unverzichtbaren Grundsätze sind folgende:
- Prinzip der Fasslichkeit
• vom Bekannten zum Unbekannten
• vom Leichten zum Schweren
• vom Einfachen zum Zusammengesetzten
• vom Allgemeinen zum Speziellen
• vom Konkreten zum Abstrakten
• vom Nahen zum Fernen
4
- Prinzip der Zielklarheit
- Prinzip der Praxisnähe
- Prinzip der altersgemäßen Entwicklungsanpassung
- Prinzip der Anschaulichkeit
- Prinzip des selbstständigen Handelns
- Prinzip der Erfolgssicherung (Lernzielkontrollen)
Dem vorliegenden Entwurf zur Gestaltung einer Ausbildungseinheit liegen insbesondere die Prinzipien der Zielklarheit, der Praxisnähe und des selbstständigen Handelns zugrunde.
1.3 Wohin soll die/der Auszubildende geführt werden?
Das Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungseinheit kann nur dann in sinnvoller Weise geschehen, wenn die Lernziele, die von der/dem Auszubildende erreicht werden sollen, vorher klar und deutlich formuliert sind. Lernzielarten unterscheiden sich nach Eindeutigkeit und Genauigkeit und untergliedern sich demnach in Richt-, Grob- und Feinlernziele.
1.4 Wer soll die Ausbildungseinheit durchführen?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Ausbildenden und Ausbildern/Ausbilderinnen. Nur wer persönlich geeignet ist, darf Auszubildende einstellen. Nur wer persönlich und fachlich geeignet ist, darf Auszubildende ausbilden (§§ 28, 29, 30 BBiG).
Fachlich geeignet ist nach §§ 30, 31 BBiG, wer
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kann
b) eine bestandene AEVO-Prüfung vorweisen kann (seit dem 01.08.2003 für 5 Jahre außer Kraft gesetzt).
Persönlich nicht geeignet ist, wer
a) Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (§ 25 JArbSchG) oder
b) wiederholt oder schwer gegen das BBiG, JArbSchG oder JuSchG verstoßen hat.
Hauptamtliche AusbilderInnen sollen maximal 16 Auszubildende betreuen, nebenamtliche mit weiteren betrieblichen Aufgaben maximal 3 Auszubildende. Sollte die Ausbildung von betrieblichen Fachkräften durchgeführt werden, ist auf ein entsprechendes Zahlenverhältnis zu achten: Bei 1-2 Fachkräften soll es 1 Auszubildende/n geben, bei 3-5 Fachkräften 2 Auszubildende, bei 6-8 Fachkräften 3 Auszubildende.
5
1.5 Womit soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
Ausbildungsmittel (Arbeits-, Lern- und Lehrmittel) dienen als Hilfe zur Förderung von Lernprozessen. Man unterscheidet zwischen Arbeitsmittel (originale Gegenstände des Arbeitsgebiets) und Lehr- und Lernmittel (Ausbildungsmedien). Sie unterstützen das nachhaltige Behalten des Lernstoffes, indem sie auf anschauliche Weise klare Vorstellungen über betriebliche Vorgänge vermitteln und Zusammenhänge darstellen. Sie fördern so die Lernmotivation.
1.6 Wem soll die Ausbildungseinheit vermittelt werden?
Die Ausbildungseinheit soll der/dem Auszubildenden stets unter Berücksichtigung des individuellen Kenntnisstandes vermittelt werden. Dabei spielen die Motivation, die persönliche Einstellung und das Lernverhalten der/des Auszubildenden eine große Rolle. Das entsprechende Ausbildungsjahr und der individuelle Lernfortschritt muss bei der Gestaltung der Ausbildungseinheit ebenso beachtet werden wie der persönliche Entwicklungsstand der/des Auszubildenden.
1.7 Wo soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
Die betriebliche Ausbildung kann an unterschiedlichen Stellen im Betrieb durchgeführt werden (interne Lernorte). Notwendige Ausbildungsinhalte, die nicht im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden können, können außerbetrieblich entweder beispielsweise im Rahmen einer Verbundausbildung oder in überbetrieblichen (Bildungs-)Einrichtungen durchgeführt werden (externe Lernorte). Überbetriebliche Lernorte sind im Ausbildungsvertrag zu erwähnen.
Typische interne/betriebliche Lernorte sind:
- Arbeitsplatz
- Lernecke
- Lerninsel
- Ausbildungswerkstatt
- Lernbüro
- Unterrichtsraum
- Juniorfirma
1.8 Wann und wie lange soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
Die zeitliche Dauer der Ausbildungseinheit hängt ab
a) vom Ausbildungsjahr bzw. -monat, in dem die Unterweisung erfolgt,
b) von den betrieblichen Bedingungen,
c) dem bisherigen Ausbildungsablauf der/des Auszubildenden und
d) der Leistungsbereitschaft.
Um die Leistungsbereitschaft zu fördern, sollte Theorievermittlung in den Vormittagsstunden stattfinden. Für die Wiederholung und das Üben von Ausbildungseinheiten eignet sich die Zeit nach der Mittagspause. Häufige Kurzpausen sind sehr hilfreich bei der Wiederherstellung der Konzentrationskraft.
6
2 Planung der Ausbildungseinheit
2.1 Festlegung des Ausbildungsinhalts (Was?)
Die/der Auszubildende soll unter Einhaltung aller Ordnungsmerkmale sowie der gesetzlichen und datenrechtlichen Bestimmungen eine Personalakte selbstständig anlegen können (Erwerb von Fachkompetenz).
2.2 Festlegung der Lernmethode (Wie?)
Die Unterweisung erfolgt mithilfe der Leittextmethode (s. S. 4). Als auszubildendenkonzentrierte, erarbeitende Methode steht dabei die/der Auszubildende im Vordergrund. Sie/er muss dafür entsprechende Vorkenntnisse mitbringen. Sinnvollerweise wird diese Vorgehensweise im höheren Ausbildungsjahr gewählt.
Die Leittextmethode eignet sich besonders für das selbstständige Lösen von Aufgaben. An-hand von vorgefertigten Leittexten, die in Einzel- oder in Gruppenarbeit bearbeitet werden können, werden die Auszubildenden durch die Ausbildungseinheit geführt. Leittexte unterstützen zudem das individuelle Lernen, da sie den Auszubildenden ermöglichen, ihrem jeweiligen Kenntnisstand und eigenem Lerntempo entsprechend zu lernen. Die Lösung der Aufgabe ist im Leittext nicht enthalten. Bei Schwierigkeiten hilft die Ausbilderin.
Die Ausbildungseinheit besteht bei Anwendung der Leittextmethode aus folgenden Phasen: Informieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren, Bewerten. Dabei sammeln die Auszubildenden die Informationen, planen die Arbeit, führen die Arbeit aus und kontrollieren anschließend selbstständig die Ergebnisse (s. auch Kap. 3)
Als Alternativmethode käme für die Gestaltung dieser Ausbildungseinheit etwa auch die Einarbeitungsmethode infrage. Diese besteht aus folgenden sechs Stufen: 1. Vorbereitung, 2. Zuarbeit, 3. Assistenz, 4. Ausführen von Teilaufgaben, 5. Mitarbeit, 6. Feedback. Die Einarbeitungsmethode ist eine ausbilderkonzentrierte Unterweisungsform und ist besonders geeignet für Auszubildende ohne Vorkenntnisse. Da sich die Auszubildende in diesem Beispiel bereits im 2. Ausbildungsjahr befindet, seit 2 Wochen in der Personalabteilung arbeitet und damit die nötigen Vorkenntnisse mitbringt, die sie für die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgabe benötigt (siehe dazu auch Kap. 2.6), und zudem als leistungsbereit gilt, ist in diesem konkreten Fall die auszubildendenkonzentrierte Leittextmethode deutlich besser geeignet.
Eine intensive Einweisung in den Umgang mit vertraulichen Personaldaten und damit eine Sensibilisierung für die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht wurde bereits bei Eintritt in die Personalabteilung vorgenommen.
2.3 Festlegung der Lernziele (Wohin?)
2.3.1 Festlegung des Richtlernziels
Die/der Auszubildende soll nach Durchführen der Ausbildungseinheit Aufgaben der Personalverwaltung einschließlich Eintritte und Austritte bearbeiten können (§ 4 (1) 7.2 AO). Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan in der Anlage 1 der AO unter Punkt 7.2 b.
2.3.2 Festlegung des Groblernziels
Die/der Auszubildende soll nach der Unterweisung selbstständig die Personalakten bei Eintritt neuer MitarbeiterInnen nach firmeninternen Kriterien und unter Einhaltung aller Ordnungsmerkmale sowie der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen anlegen können.
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2.3.3 Festlegung der Feinlernziele (Leittext) Der/die Auszubildende soll nach der Ausbildungseinheit
a) die Randlaschen der Personalakte in der betriebsspezifischen Weise beschriften können,
b) die zum Eintritt einer Mitarbeitern bzw. eines Mitarbeiters vorhandenen Unterlagen den jeweiligen Registern der Personalakte zuordnen und abheften können,
c) die Personalakte mit Namen, Vornamen und Personalnummer beschriften können,
d) die Personalakte an der alphabetisch korrekten Stelle im für die Personalakten vorgesehenen Schrank einhängen, dazu den Aktenschrank mit dem Schrankschlüssel auf- und wieder abschließen und den Schlüssel an die Personalreferentin zurückgeben können.
Die/der Auszubildende soll insbesondere durch Anwendung der gewählten Methode zum selbstständigen Lernen und Arbeiten angeleitet werden, wodurch insbesondere die Planungsfähigkeit gefördert werden soll (Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz). Zu fördernde Schlüsselqualifikationen sind in dieser Ausbildungseinheit beispielsweise Selbstständigkeit in der Arbeitsabwicklung, Sorgfalt, Verantwortungsbereitschaft, Eigenverantwortlichkeit, Konzentrationsfähigkeit sowie Sensibilisierung für Verschwiegenheit.
2.4 Festlegung der Durchführenden der Ausbildungseinheit (Wer?)
Die Ausbilderin übergibt der/dem Auszubildenden den Leittext.
2.5 Festlegung der Lehr-/Arbeitsmittel (Womit?)
- unbeschriftete Personalakte mit transparentem Plastikclip
- ihre eigene Personalakte (als Anschauungsobjekt)
- Einlegeblätter (2 Stück)
- Textmarker und wasserfester Stift (zum Beschriften des Einlegeblattes)
- Personalunterlagen der neu eingestellten Mitarbeiterin:
• ausgefüllter Personalfragebogen
• Arbeitsvertrag
• Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse)
• Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
• Sonstiges
- vorgestanzte Papierschilder zur Beschriftung
- Kugelschreiber und Notizblock für die Auszubildende, um sich Notizen zu machen bzw. Fragen zu notieren
- Locher
- Schlüssel für den Aktenschrank
Der Leittext enthält Informationen darüber, wie und wo sich die/der Auszubildende die nötigen Arbeitsmittel, die ihr/ihm aktuell nicht zur Verfügung stehen, beschaffen kann.
2.6 Die Auszubildende (Wem?)
Mit einer Auszubildenden wird die Ausbildungseinheit durchgeführt. Sie befindet sich am Anfang des 2. Ausbildungsjahres und ist bereits seit zwei Wochen in der Personalabteilung tätig.
Da es sich um eine wenig komplexe Tätigkeit handelt und der Einsatz in der Personalabteilung zum Ende des ersten Ausbildungsjahres bzw. zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass ein gewisses Maß an selbstständigem Erarbeiten bereits erlernt wurde. Ferner benötigt die Auszubildende grobe Kenntnisse über die Vor-
8
gänge im Rahmen eines Einstellungsprozesses. Sie ist sich aufgrund der Einweisung, die sie hinsichtlich personenbezogener Daten zu Beginn ihrer Ausbildung in der Personalabteilung erhalten hat, darüber im Klaren, dass derlei Informationen streng vertraulich zu behandeln sind und einer absoluten Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
2.7 Festlegung des Lernortes (Wo?)
Die Durchführung der Ausbildungseinheit soll am Arbeitsplatz in der Personalabteilung stattfinden. Der Schreibtisch, an dem die Auszubildende arbeitet, steht etwas abseits vom Tagesgeschäft, damit sie sich in Ruhe mit dem Anlegen der Personalakte beschäftigen kann, ohne dabei gestört zu werden.
2.8 Festlegung der Zeit und Dauer der Ausbildungsphase (Wann und wie lange?)
Die Ausbildungseinheit wird am Vormittag nach der Frühstückspause durchgeführt. Die Durchführung soll einschließlich der einleitenden Worten und dem Übergeben des Leittextes ca. 120 Minuten dauern.
9
3 Durchführung der Ausbildungseinheit
Die Leittextmethode stützt sich als erarbeitende Unterweisungsmethode auf Leittexte. Das Grundprinzip der Leittextmethode besteht darin, das Selber-Lernen der Auszubildenden anzuleiten. Im Rahmen der Berufsausbildung zur Industriekauffrau/zum Industriekaufmann wird diese Form der Selbstorganisation zur Vor- und Nachbereitung einer praktischen Tätigkeit und bei der Durchführung von Arbeitsaufgaben von der Ausbilderin eingesetzt. Die Auszubildende soll durch die Anwendung dieser Methode die Möglichkeit erhalten, verstärkt eigene Vorgehens- und Verhaltensweisen auszuprobieren, um so eigene Erfahrungen sammeln zu können und sich in einem Lernprozess für die der Aufgabenstellung angemessene Lösung zu entscheiden. (Weiteres zur LTM s. Kap. 2.2)
Die Ausbilderin
- entwickelt den Leittext mit allen Bestandteilen,
- vereinbart die Aufgabenstellung,
- unterstützt die Auszubildende bei den Entscheidungen über den Arbeitsprozess und bei der Bewertung der Ergebnisse,
- fungiert als Beraterin.
Die Auszubildende
- sammelt Informationen,
- plant die Arbeit,
- führt die Arbeit aus und kontrolliert selbstständig die Ergebnisse.
Allgemein sieht der Ablauf der Ausbildungseinheit folgendermaßen aus (Handlungsschema):
4 Nachbereitung der Ausbildungseinheit
Die Nachbereitung der Ausbildungseinheit dient dazu, bei einem schlechten/mittelmäßigen Ergebnis die Ursachen festzustellen, zu analysieren und zu korrigieren.
4.1 Auswertung der Arbeitsergebnisse, die unter Anwendung der Leittextmethode erzielt wurden
Die erfolgte Unterweisung der Ausbildungseinheit wird von der Ausbilderin dahingehend analysiert, inwieweit das zuvor definierte Ausbildungsziel erreicht wurde. Dabei geht sie folgendermaßen vor, wenn das Ausbildungsziel
4.2 Rückmeldung über den Erfolg der Ausbildungseinheit
Ziel der Unterweisung ist der Lernerfolg. Wurde dieser nicht erreicht, so ist nach den dafür verantwortlichen Ursachen zu suchen. Hierzu sollte die Ausbilderin sich folgende Fragen stellen:
- Waren die Ausbildungsplanung und -vorbereitungen sach- und fachgerecht?
- War die gewählte Ausbildungsmethode die richtige und wurde sie lernwirksam und verständlich durchgeführt?
- Waren die erforderlichen Lern-, Ausbildungs- und Lehrmittel verfügbar und erfüllten sie die ihnen zugedachte Funktion?
- War das Ausbildungsziel und der -inhalt klar definiert? Waren diese angemessen und konnten von der Auszubildenden verstanden und erreicht werden?
- Ermöglichte der gewählte Lernort ein konzentriertes und störungsfreies Lernen?
- War die vorgesehene Lern- bzw. Ausbildungszeit angemessen?
- Hat die Ausbilderin alles getan, um den Lernerfolg zu gewährleisten (Lernziele verabredet, Zwischenkontrolle durchgeführt, Hilfen angeboten, Auszubildende ausreichend motiviert)?
4.3 Maßnahmen zur Sicherung des Lernerfolgs
Der wichtigste Bestandteil einer jeden Ausbildungseinheit ist die Wiederholung. Daher sollte der Auszubildenden bei jeder Ausbildungseinheit deutlich gemacht werden, wie wichtig die Beherrschung dieser Einheit für ihre Berufsausbildung und vor allem für ihr späteres Berufsleben ist.
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Wiederholungen sollten stets zusätzlich eingeplant werden, wenn die Auswertung der Lernergebnisse nicht ausreichend ist.
Außerdem sind offene Fragen im Anschluss an die Ausbildungseinheit von großer Bedeutung, da so erkannt werden kann, ob die Auszubildende die Kernpunkte und die Zusammenhänge verstanden hat.
4.4 Stabilisierung und Motivationssteigerung der Auszubildenden
Lob und Anerkennung fördern die Stabilisierung und Motivation der Auszubildenden ebenso wie Lernerfolge. Allerdings sollte Lob in einem angemessenen Verhältnis zum Komplexitätsgrad der Ausbildungseinheit stehen. Ist dies nicht der Fall, werden Frustrationen der Auszubildenden gefördert und die Glaubwürdigkeit der Ausbilderin infrage gestellt.
Erfolgt Lob und Anerkennung in einem angemessenen Verhältnis, vertrauen Auszubildende zunehmend auf ihre selbstständige Handlungsfähigkeit und ihrem Selbstvertrauen, um sich neuen Aufgaben zu stellen. Unterschieden wird dabei in intrinsische und extrinsische Motivation. Erstere kommt von innen und meint das Interesse an der Arbeit, am Lernen, das von sich aus vorhanden ist. Die extrinsische Motivation dagegen kommt von außen und wird z. B. durch Loben bzw. Belohnung oder Vermeiden von negativen Konsequenzen gefördert. Je weniger intrinsische Motivation vorhanden ist, umso mehr müssen äußere Anreize für eine Lernmotivation gegeben werden.
12
5 Anhang: Der Leittext
Für einen umfassenden Leittext kann zusätzlich zum Aufgabentextteil ein Sachwortverzeichnis (Index) sowie ein Glossar erstellt werden. Im unserem Fall liegt zwar ein Glossar vor, in dem verschiedene Fachbegriffe sowie die Funktionen bzw. Notwendigkeiten der Unterlagen, die in eine vollständige Personalakte gehören, erläutert werden. Der Umfang dieses Glossar würde jedoch den Rahmen dieses Präsentationskonzepts sprengen.
Um die Leittextmethode zu verdeutlichen, sind im Folgenden die sieben Aufgaben bzw. Arbeitsschritte aufgeführt, die den eigentlichen Leittext der Ausbildungseinheit „Anlegen einer Personalakte“ darstellen, und einer erfolgreichen, selbstständigen Durchführung dienen:
Leittext
Aufgabe 4 Beschriften Sie die Personalakte (Registerlasche).
2 Prüfen von Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit der
Rechnungsangaben und rechnerische Richtigkeit
(Unterweisung Bürokaufmann / -frau)
von Kati Friedemann
Angaben zur Person des Prüfungsteilnehmers:
Name:
Anschrift:
Prüf-Nummer:
Angaben zur Zielgruppe der Auszubildenden in der betrieblichen Ausbildung:
Bürokauffrau Ausbildungsberuf:
2. Ausbildungsjahr/ 1. Halbjahr Ausbildungsjahr:
Unterweisung:
Anschauungs- und
Formen der Lernziel-
Ich erkläre, dass ich diesen Unterweisungsentwurf selbstständig erstellt habe.
________________________ ________________________ Ort, Datum Unterschrift
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Unterweisungsentwurf
Inhaltsverzeichnis
1 Pädagogische Ausgangssituation Seite 3
2 Didaktische Überlegungen Seite 3
2.1 Lernziele Seite 3
2.2 Lernzielbereiche Seite 3
3 Ablauf der Unterweisung nach der 4-Stufen-Methode Seite 4
3.1 1. Stufe Seite 4
3.2 2. Stufe Seite 5
3.3 3. Stufe Seite 5
3.4 4. Stufe Seite 6
4 Abschluss der Unterweisung/ Verabschiedung Seite 6
5 Anlagen Seite 7
2
Arbeit zitieren:
GRIN Verlag (Hrsg.), 2008, Unterweisungen für kaufmännische Ausbildungsberufe, München, GRIN Verlag GmbH
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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 15 Seiten
GRIN Verlag (Hrsg.)'s Text Unterweisungen für kaufmännische Ausbildungsberufe ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
GRIN Verlag (Hrsg.) hat den Text Unterweisungen für kaufmännische Ausbildungsberufe veröffentlicht
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