1 Adressatenanalyse
1.1 Auszubildender
Michael Müller (18 Jahre alt), hat die Realschule mit der mittleren Reife mit Qualifikation für die Sekundarstufe II abgeschlossen. Er befindet sich im 1. Halbjahr/ 2. Quartal des ersten Ausbildungsjahres zur Fachkraft für Lagerlogistik. Nachdem der Auszubildende bereits Erfahrung in der Abteilung Warenausgang gesammelt hat, beginnt er nun mit dem Bereich Warenannahme.
Die ihm übertragenen Aufgaben werden zuverlässig erledigt. Er neigt aber noch zu mangelnder Sorgfalt und macht vermeidbare Flüchtigkeitsfehler. Er ist besonders motiviert neue Tätigkeitsbereiche kennen zu lernen. Die Handhabung von Lagersoftware (SAP) fällt ihm, auch aufgrund seiner Vorkenntnisse leicht.
Michael Müller ist in der Lage, bereits erlernte Kenntnisse in die Praxis umzusetzen.
1.2 Ausbildender/Ausbilder
Das Unternehmen „X. International Group“ ist ein mittelständisches international agierendes Industrie/Handels Unternehmen. Im Bereich von Hydraulik- und Hochdruck-Schlauchsystemen, produziert X. Schlauchleitungen nach allen bekannten EN und SAE Normen. Bekannte Erstausrüster aus allen Industriebereichen nutzen unsere hochwertigen Schlauchsysteme zur funktionellen Kraftübertragung und Versorgung industrieller Aggregate mit unterschiedlichsten Medien. X. garantiert höchstes Qualitätsniveau, Sicherheit und lange Lebensdauer.
Als Ausbilder wurde ich Anfang des zweiten Halbjahres berufen, dies ist mein erster Auszubildender.
2. Sachanalyse
2.1 Zeitpunkt der Ausbildung
Im 1. Ausbildungsjahr ist Herr Müller für sechs Monate in
der Logistik-Wareneingang eingeteilt worden. Die Logistik umfasst den Wareneingang- und Warenausgang, Disposition und Kommissionierung. Herr Müller ist fürs Erste für die Kommissionierung der Waren verantwortlich zusammen mit einem Ausbildungsbeauftragten. Gemäß dem Ausbildungsrahmenplan lernte Herrn Müller für den Bereich der Logistik den Wareneingang kennen. Sowohl die Wareneingangskontrolle als auch das Erfassen und Einlagern der Waren gehörten zu seinem Aufgabenbereich.
2.2 Unterweisungsthema
In das Berufsbild einer Fachkraft für Lagerlogistik, gehört unter anderem, im Zusammenhang mit der täglichen Annahme von Ware in Form von Paketen oder Paletten, die Qualitätskontrolle. Außer den unbedingt zu beachtenden Verpackungsvorschriften beim Umgang mit Gütern unterschiedlichster Art, Größe, Beschaffenheit und Güte muss der/die Auszubildende auch die besonderen Sorgfaltsregeln beim Umgang mit der Ware und den dazugehörigen Begleitpapieren beachten lernen.
Dabei spielt die Gefahr der falschen Handhabung ebenso eine große Rolle wie die falsche Annahme.
Im Rahmen dieser Unterweisung lernt der Auszubildende die äußere Prüfung bei der Warenannahme mit den dazugehörigen Warenbegleitpapieren sowie den angemessenen Umgang mit diesen.
2.3 Vorangegangene und zukünftige Unterweisungen
- Der Auszubildende verschafft sich einen Überblick über die Lager- und Transportbereiche und ordnet die eigenen Arbeitsbereiche in den betrieblichen Ablauf ein.
- Der Auszubildende kennt die Arbeitsabläufe im Wareneingang.
- Bei auftretenden Leistungsstörungen setzt er sich mit dem Frachtführer verantwortungsbewusst und zielgerichtet auseinander und leitet sachgerechte Maßnahmen ein. Dabei unterscheidet er zwischen Transport- und Sachschäden.
- Er organisiert den Entladungsvorgang nach handelsrechtlichen und vertraglichen Regelungen. Er plant den erforderlichen Platz für die eingehende Ware. Der Auszubildende beachtet dabei sicherheitsrelevante Vorgaben. Er setzt sich für einen art-und umweltgerechten Umgang mit den empfangenen Verpackungen ein.
- Der Auszubildende kontrolliert die Güter quantitativ und qualitativ. Er verwendet geeignete Belege, Prüfmittel sowie Hilfsmittel und beachtet dabei sowohl rechtliche als auch betriebliche Vorgaben.
.
Die vorangegangenen Unterweisungen hat er zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllt.
2.4 Tatbestand der heutigen Unterweisung
Die anzunehmenden Pakete bei dieser Unterweisung sind einwandfrei und das Material in sehr guter Qualität.
Um den Auszubildenden zu fordern wird ein Stück entnommen. Er wird aber keinen Wareneingangsprüfbericht ausfüllen müssen, dieser wird ihm nur erörtert. Das Ausfüllen eines Wareneingangsprüfberichtes ist als spätere Unterweisung geplant.
Arbeit zitieren:
Lars Friesen, 2009, Äußere Prüfung von Warensendungen (Unterweisung Fachkraft für Lagerlogistik), München, GRIN Verlag GmbH
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