1 Analyse der Zielgruppe
1.1 Zielgruppe
Die Finanzbuchhaltung betreut immer nur einen Auszubildenden jeweils für 6 Monate. Darum ist diese Unterweisung als Einzelunterweisung geplant.
Dieser Auszubildende befindet sich stets im zweiten Lehrjahr des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/ Industriekauffrau“. Er soll einen umfassenden Überblick über das Rechnungswesen erhalten, um die in der Berufsschule gelernte Theorie in der Praxis firmenbezogen umsetzen zu können. Um die Ausbildung zu verbessern wird eine Übungsfirma namens „AZUBILA“ eingeführt, in der der Auszubildende selbständig eine komplette Buchungsperiode anhand von echten Belegen buchen kann. Der Auszubildende wird aktiv in die einzelnen Geschäftsprozesse der Abteilung eingebunden und erhält darüber hinaus ein Verständnis für das Gesamtsystem „Rechnungswesen“.
1.2 Vorkenntnisse
In der Berufsschule hat der Auszubildende bereits die Grundlagen der Finanzbuchhaltung gelernt.
Die Unterweisung in die Übungsfirma erfolgt nach vorangehender Ausbildung in der Fachabteilung im Echtsystem. Mit dem Geschäftsprozess wurden er bereits vertraut gemacht.
Die Buchungssoftware der Übungsfirma, die dem Echtsystem entspricht, ist ebenfalls bekannt.
1.3 Lerntyp
Die Unterweisung ist grundsätzlich so gestaltet, dass der haptische Lerntyp angesprochen wird. Da aber der Auszubildende zum Zeitpunkt dieser Unterweisung bereits in der Abteilung bekannt ist, kann sie individuell an-
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gepasst werden, indem die auditiven und visuellen Elemente je nach Typ ausgeweitet oder verkürzt werden.
2 Didaktische Analyse
2.1 Ausbildungsrahmenplan
Diese Unterweisung bezieht sich auf die folgenden Punkte des Ausbildungsrahmenplans: N Bestands- und Erfolgskonten führen N Geschäftsabschlüsse des Ausbildungsbetriebes beurteilen
2.2 Ausbildungslehrplan
In der Berufsschule lernen die Auszubildenden im ersten Lehrjahr die Grundlagen der Finanzbuchhaltung. Dazu gehören: N Aufgaben und Organisation der Finanzbuchhaltung N Inventur, Inventar und Bilanz
N Bestands- und Erfolgsvorgänge (einschließlich Abschreibungen) N Umsatzsteuer
N Bestandsveränderungen, Inventurdifferenzen N Kontenabschluss N Rechtsrahmen
Die Analyse und Bewertung von Jahresabschlüssen werden erst im Laufe des zweiten Lehrjahres behandelt. Es ist also davon auszugehen, dass die Auszubildenden in diesem Bereich noch keine vollständigen theoretischen Grundkenntnisse haben.
2.3 Lernziele
2.3.1 Groblernziel
Selbständiges Arbeiten in der Abteilung Finanzbuchhaltung.
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2.3.2 Feinlernziele
N Belege verstehen, sortieren, kontieren und selbständig verbuchen. N Kalkulatorische Abgrenzungen planen und korrekt verbuchen. N Kommunikation mit anderen Abteilungen, bei der Klärung von Rechnungen. N Erstellen einer Bilanz und GuV
2.4 Schlüsselqualifikationen
Angesichts der Schnelllebigkeit und der kurzen Halbwertszeit des Wissens durch den enormen technologischen Wandel gewinnen bestimmte Schlüsselqualifikationen eine immer größere Bedeutung. Auszubildende werden nicht mehr ausschließlich für bestimmte Tätigkeiten im Unternehmen fachlich ausgebildet, sondern müssen zusätzlich anpassungsfähig für rasche Veränderungen gemacht werden, nicht zuletzt, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Schlüsselqualifikationen liegen im Bereich der personellen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten. Diese werden durch selbstgesteuertes Lernen, komplexe Aufgaben, die eigenständig zu erledigen sind und Denkfreiräume für eigene Lösungen gefördert. Die Ausbildungseinheit soll auch diesen Anforderungen gerecht werden.
2.4.1 Personelle Fähigkeiten
Die Auszubildenden werden im Fallbeispiel zur selbständigen Arbeit angeregt. Dies beinhaltet genaue und sorgfältige Vorbereitung der Belege und eigenständiges Denken. Fragliche Punkte müssen eigenständig erkannt und in Eigeninitiative geklärt bzw. erfragt werden. Dies erfordert Ausdauer, Sorgfalt und Genauigkeit und die grundsätzliche Bereitschaft, zu lernen. In der Buchhaltung führen Nachlässigkeiten in diesen Punkten zu Fehlern und damit zu einem falschen Ergebnis. Dies kann bei einer Betriebsprüfung zu unangenehmen Steuernachforderungen seitens des Finanzamtes führen.
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Das Endziel, ein abgestimmter und korrekt verbuchter Periodenabschluss, kann nur mit diesen personellen Fähigkeiten erlangt werden.
2.4.2 Soziale Fähigkeiten
Besondere soziale Fähigkeiten werden Buchhaltern leider häufig nicht nachgesagt. Bei der raschen Entwicklung von Unternehmen und ständig neuen Gesetzen werden aber gerade diese Fähigkeiten immer wichtiger. Umgestaltungen im Unternehmen, Neuentwicklung von Produkten und neue Gesetze verändern die Belegwelt. Immer häufiger wird es notwendig, Rechnungen mit der bestellenden Abteilung abzuklären, um eine Kontierung vornehmen zu können. Auch ein positiver Kontakt innerhalb der Abteilung fördert die gegenseitige Information über neue rechtliche Gegebenheiten.
Das Fallbeispiel soll besonders die Kommunikationsfähigkeit des Auszubildenden fördern.
2.4.3 Kognitive Fähigkeiten
Logisches Denken, Lernfähigkeit sowie Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sind kognitive Fähigkeiten. Die Förderung dieser Eigenschaften kommt in der betrieblichen Ausbildung leider häufig zu kurz. Ohne diese Fähigkeiten führt selbständiges Arbeiten aber zu Fehlern und Frust. Den Auszubildenden sollen Wege aufgezeigt werden, diese Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
2.5 Stoffsammlung
Um die Lernziele erreichen können, wird vor Beginn der Unterweisung eine Stoffsammlung angelegt, auf die der Ausbilder aufbauen kann. Sie enthält die theoretischen Grundlagen in sachlich richtiger Form und firmenspezifische Besonderheiten, die zu beachten sind. Durch diese Stoffklarheit wird das Prinzip der sachlichen Richtigkeit umgesetzt.
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Die Stoffsammlung liegt in gedruckter und elektronischer (Powerpoint) Form vor und ist mit Graphiken und Bildelementen versehen um dem „Prinzip der Anschauung“ gerecht zu werden. Je nach Kenntnisstand des einzelnen Auszubildenden kann auf diese Stoffsammlung zurückgegriffen werden.
Bei Rückfragen kann der Ausbilder je nach Lerntyp reagieren, theoretische Grundlagen erklären und/ oder schriftliches Material zur Visualisierung zur Verfügung stellen.
2.6 Motivation
Die Unterweisung soll im kooperativen Stil durchgeführt werden. Die Ideen und Interessen der Auszubildenden sollen anerkannt und berücksichtigt werden.
Der Auszubildende wird ernstgenommen, seine Arbeit wird in einen größeren Zusammenhang gestellt. Er erhält den Freiraum Fehler machen zu dürfen, denn aus Fehlern kann man lernen. Fehler werden positiv behandelt, um dem Auszubildenden die Angst zu nehmen. Die Unterweisung soll so konzipiert sein, dass hervorragende Auszubildende glänzen und schwächere ein Erfolgserlebnis mitnehmen können.
2.7 Methodenmix
Bei dieser Form der Ausbildung wird die Unterweisung am Arbeitsplatz auf ein Fallbeispiel übertragen. Das Fallbeispiel besteht aus einem vollständigen Satz von Buchungsbelegen, die der Auszubildende selbständig in eine Übungsfirma buchen soll. Als Ergebnis muss er eine Bilanz und eine GuV abrufen. Dadurch wird einerseits ermöglicht, dass der Auszubildende selbstverantwortlich und selbständig in einer fehlertoleranten Umgebung eine komplette Periode buchen kann. Dies entspricht dem didaktischen „Prinzip der Aktivität des Auszubildenden“. Andererseits entspricht das Lernsystem dem Echtsystem, wodurch Arbeit am Praxisbeispiel simuliert wird und somit dem Prinzip der Praxisnähe entsprochen wird.
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Die Ausbildungsmethode muss der Verbindung von Fallbeispiel und Praxisnähe gerecht werden. Darum wird hier ein Methodenmix aus der Vier-Stufen-Methode und der Fallmethode entwickelt. N 1.Stufe: Vorbereitung N 2. Stufe: Vorführung und Erklärung N 3. Stufe: Selbstgesteuertes Lernen am Fallbeispiel N 4. Stufe: Besprechung, Nacharbeit und Abschlussgespräch. Dieses Vorgehen soll durch fragend-entwickelnde Elemente während der ganzen Zeit begleitet werden, um dem Auszubildenden zu selbständigem Denken zu ermutigen und darauf zu achten, dass er weder über- noch un-terfordert wird, was auch dem „Prinzip der Jugendgemäßheit“ Rechnung trägt. Die fragend-entwickelnde Methode dient nicht zuletzt auch der Sicherung des Lernerfolges, da der Auszubildende durch eigenes Denken zur Lösung geführt wird und der Ausbilder sich ein Bild machen kann, wie weit der Stoff verstanden wurde. Somit wird auch dem didaktischen „Prinzip der Erfolgsicherung“ entsprochen.
3 Organisation der Unterweisung
3.1 Art, Zeitpunkt, Dauer und Ort der Unterweisung
Die Unterweisung ist eine Einzelunterweisung. Der Zeitrahmen beträgt eine Woche. Für die theoretische Erarbeitung des Stoffes werden je nach betrieblichen Möglichkeiten Zeitpunkte zwischen 9 und 11 Uhr am Vormittag oder zwischen 15 und 17 Uhr am Nachmittag angestrebt, da zu diesen Zeiten die biologische Leistungsfähigkeit bei den meisten Menschen auf dem Höhepunkt ist.
Der Auszubildende erhält einen eigenen Arbeitsplatz im Büro der Sachbuchhaltung. Dieser Platz wird als geeignet angesehen, da der Auszubildende nicht von den anderen isoliert sitzt und Ansprechpartner für Rückfragen hat, aber dennoch konzentriert arbeiten kann, da kein hoher
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Arbeit zitieren:
Julia Veil, 2005, Durchführung eines Periodenabschlusses (Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau), München, GRIN Verlag GmbH
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Julia Veil's Text Durchführung eines Periodenabschlusses (Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau) ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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