Ein Auszubildender im zweiten Halbjahr des zweiten Lehrjahres zum Friseur soll in der Ausführung einer farbverändernden Haarbehandlung am Haaransatz unterwiesen werden. Das Ausführen einer farbverändernden Behandlung am Haaransatz ist eine alltägliche Arbeit im Friseurhandwerk. Das Haaransatzfärben ist in § 4 Nr. 2 des Ausbildungsrahmenplans der Ausbildungsverordnung festgelegt. Neben der Darstellung der Lernziele enthält die Arbeit eine tabellarische Arbeitszergliederung und einen Unterweisungsablauf in tabellarischer Form.
Schriftliche Ausarbeitung
einer "Praktischen Unterweisung"
Ausführen einer farbverändernden Haarbehandlung am Haaransatz
Datum der Abgabe: 04.01.2006
Begründung des Themas
Das Ausführen einer farbverändernden Behandlung am Haaransatz ist eine alltägliche Arbeit im Friseurhandwerk. Des weiteren ist das Haaransatzfärben im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung festgelegt: § 4 Nr. 2 ; 2. Ausbildungsjahr ( 2. Halbjahr)
Angaben zum Auszubildenden
Das Thema Haaransatzfärbung wurde in der Berufsschule besprochen. Der Auszubildende zeigt stets Interesse an neuen Themen. Er ist aufmerksam und kann theoretisch Besprochenes gut in Handlung umsetzen. Einstellen des Climazons sowie die Nachbehandlung kann er bereits selbständig vornehmen.
Lernort
Die praktische Unterweisung findet im Salon statt.
Der Auszubildende arbeitet an einem Modell.
Unfallverhütungsvorschriften
Der Auszubildende kennt die Unfallverhütungsmaßnahmen und Hygienemassnahmen, durch die schon vorangegangene schulische und betriebliche Ausbildungsvermittlung.
Hierzu gehören:
Benötigte Materialien und Werkzeuge
Kognitive Lernziele
Auszubildender kennt:
Psychomotorische Lernziele
[...]
Gesamte Abrufe:
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