A. Hofem 26.04.2006
Inhaltsverzeichnis......................................................................................... 1
1. Inhalt der Ausbildungseinheit
1.1. Duales Berufs- und Bildungssystem 2
1.2. Ausbildungsordnung 2
1.3. Ausbildungsberuf. 3
1.4. Ausbildungsschwerpunkte. 4
1.5. Ausbildungsziel 5
1.6. Definierte Adressaten. 6
1.7. Methode 9
1.8. Prüfung. 10
1.9. Berufsbezogenes Thema. 13
2. Präsentation
2.1. Begrüßung und Vorstellung. 14
2.2. Einstieg 14
2.3. Hauptteil. 15
2.4. Arbeitsauftrag des/der Auszubildenden. 15
2.5. Manuelles Gewindeschneiden 16
2.6. Schlussteil 17
3. Quellenangaben. 17
4. Anlagen
Bild 1 - Zeichnung Arbeitsauftrag des/der Auszubildenden 18
Bild 2 - Tabelle mit Richtwerten der Kernlochbohrung 19
Bild 3 - Vor-, Mittel- und Hauptschneider. 19
Bild 4 - Windeisen 19
Bild 5 - Prüfung der Rechtwinkligkeit 19
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1. Inhalt der Ausbildungseinheit 1.1. Das Duale Berufs. - & Bildungssystem
Die meisten Jugendlichen beginnen nach der Schule Ihre Berufsausbildung. In Deutschland wird dies im Dualen Berufs- & Bildungssystem geregelt. Das Duale System ist eine zweigleisige Berufsausbildung an zwei Lernorten. Dies beinhaltet die theoretische Ausbildung an einer Berufsschule und die praktische Ausbildung im Betrieb. Lernort Berufsschule: Die Berufsschule bietet eine fachtheoretische
1.2. Ausbildungsordnung
Bei der betrieblichen Berufsausbildung gilt für jeden anerkannten Ausbildungsberuf - zurzeit insgesamt etwa 350 - eine verbindliche, bundeseinheitliche Ausbildungsordnung.
Festgelegt sind unter anderem die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss für die Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden.
Die Ausbildungsordnungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch Rechtsverordnung erlassen.
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1.3. Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/in (IHK)
Die Tätigkeit im Überblick
Zerspanungsmechaniker/innen fertigen Präzisionsbauteile aus Metall durch spanende Verfahren wie Drehen, Fräsen oder Schleifen. Dabei arbeiten sie in der Regel mit CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen. Diese richten sie ein und überwachen den Fertigungsprozess. Zerspanungsmechaniker/innen können in allen Metall verarbeitenden Betrieben tätig sein, in denen durch spanende Verfahren Bauteile gefertigt werden. Arbeitgeben sind z.B. der Maschinenbau, der Stahl- und Leichtmetallbau, Gießereien oder der Fahrzeugbau. Sie bedienen überwiegend Dreh-, Schleif- und Fräsmaschinen, die in den Werkshallen der Betriebe untergebracht sind. In Werkstätten fertigen sie Kleinstbauteile oder überprüfen die Qualität der erzeugten Produkte. Wenn sie für computergesteuerte Maschinen Programme schreiben, steht ihnen dafür auch ein Arbeitsplatz abseits des Produktionslärms zur Verfügung.
Die Ausbildung im Überblick
Zerspanungsmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BbiG)
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet, verfügt jedoch über Differenzierungsmöglichkeiten durch betriebliche Einsatzgebiete. Die Ausbildungszeit beträgt 3 ½ Jahre.
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1.4. Ausbildungsschwerpunkte 1. Ausbildungsjahr
• Manuelles und maschinelles Spanen
(Feilen, Sägen, Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden, Fräsen, Drehen) • Herstellen von einfachen Baugruppen • Warten technischer Systeme 2. Ausbildungsjahr
• Herstellen von Bauelementen durch spanende Fertigungsverfahren • Warten und Inspizieren von Werkzeugmaschinen • Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme • Programmieren und Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen 3. Ausbildungsjahr
• Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren • Optimieren des Fertigungsprozesses • Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung 4. Ausbildungsjahr
• Vorbereiten und Durchführen eines Einzelfertigungsauftrages • Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 ½ Jahre, kann aber je nach schulischer Vorbildung verkürzt werden.
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1.5. Ausbildungsziel
Der Ausbilder / die Ausbilderin ist in der Pflicht, dem/der Auszubildenden die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermittelt, die zum erreichen des Ausbildungsziel erforderlich sind.
Er hat die Berufsausbildung planmäßig, sachlich und gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann (§ 6, BBiG).
Der Ausbildungsvertrag wie auch die Ausbildungsordnung enthalten Regelungen über das Ausbildungsziel sowie die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anhand dieser Unterlagen ist ein Späterer Vergleich mit dem tatsächlichen Ausbildungsverlauf möglich. Der Auszubildende muss an seiner eigenen Ausbildung aktiv mitwirken und sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 9, BBiG).
Die betriebliche Berufsausbildung eines jungen Menschen soll zu einer möglichst breit angelegten Qualifikation führen. Sie soll den Auszubildenden bereit und fähig machen, sich nach der Ausbildung zur Fachkraft, auch in andere Arbeitsgebiete einzuarbeiten und in anderen Betrieben tätig werden zu können. Vorrang hat deshalb eine berufliche Grundausbildung mit größter Transfermöglichkeit anstelle einer zu frühen Spezialisierung. Folgende Zielbereiche werden in der Ausbildung angestrebt: Fertigkeiten:
Arbeit zitieren:
Andreas Hofem, 2006, Manuelles Gewindeschneiden (Unterweisung Zerspanungsmechaniker / -in), München, GRIN Verlag GmbH
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