Analyse der Rahmenbedingungen
Angaben zur Auszubildenden
• Allgemeine schulische Vorbildung: Fachhochschulreife
• Ausbildungsberuf: Friseurin
• Ausbildungsjahr: 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
• Alter: 19 Jahre
Voraussetzungen der Auszubildenden:
Die Auszubildende hat durch schulische und betriebliche Ausbildungsvermittlung bereits Kenntnisse bezüglich der Grundlagen des Färbevorgangs. Des Weiteren sind Kenntnisse und Fertigkeiten der Hygienevorschriften und der Farbberatung am Modell vermittelt worden. Im Berufsschulunterricht sind die Grundlagen des chemischen Prozesses im Haar beim Anwenden von farbverändernden Mitteln vermittelt worden. Vonseiten der Auszubildenden besteht Interesse an der Umsetzung von farbverändernden Mitteln am Haar in der Praxis.
Angaben zum Ausbilder
• Name, Vorname: Golfo Raffael
• Alter: 25 Jahre
Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
Ausbildungsrahmenplan (§5) für die Berufsausbildung zur Friseurin, Ausbildungsberufsbild §4, Nr. 12
Allgemeine Unterweisungsvoraussetzungen:
Lernort: die Ausbildung erfolgt im Friseur Salon, da alle erforderlichen Werkzeuge und Farben vorhanden sind. Die Auszubildende hat einen ihr zugewiesenen Waschplatz, an dem sie die benötigten Arbeitsmittel vorbereitet, die sie zuvor zusammengestellt hat.
Ausbildungsmittel
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Zwei Modelle
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Dauer der Unterweisung: ca. 30 Minuten
Zu beachtende Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften; Hautschutz im Friseurhandwerk (Hände vor und nach der Unterweisung mit Hautschutzpräparaten gut eincremen); TRGS 530 Technische Regel im Umgang mit Gefahrenstoffen
Groblernziel:
Tönungen und Farben insbesondere durch einen
Applikator auftragen.
Feinlernziel
Kognitiver Bereich
Die Auszubildende
• Kann Gefärbtes von nicht gefärbtem Haar unterscheiden
• Soll abschätzen was passiert, wenn sie keine Handschuhe beim Tönen trägt
• Die erforderlichen Materialien und Werkzeuge benennen und
• Soll die Auftragetechnik begründen
• Kann am Modell mit gefärbtem Haar einen Gelbstich erkennen und beheben
• Unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften eine Tonspülung fachgerecht
Psychomotorischer Bereich
Die Auszubildende kann:
• Die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zusammenstellen und einsetzen
Affektiver Bereich
Die Auszubildende kann:
• Den gesamten Arbeitsablauf in angemessener Zeit durchführen
• Auf Genauigkeit bei der Verteilung der Tönung achten
• Sorgsam mit der Tönung umgehen und möglichst nicht mit der
• Jedes Haar in gleichbleibender Arbeitsqualität eintönen
Arbeit zitieren:
Raffael Golfo, 2006, Ausführen einer Farbverändernden Haarbehandlungen: Aufbringen von Tonspülungen und Farben (Unterweisung Friseur / -in), München, GRIN Verlag GmbH
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