Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2020
11 Seiten, Note: 1,2
1. Information zu dem Auszubildenden
2. Notwendige Vorkenntnisse
3. Thema der Unterweisung
4. Formulierung der Lernziele/Lernbereiche
4.1. Richtlernziel
4.2. Groblernziel
4.3. Feinlernziele
5. Schlüsselqualifikationen
5.1. Methodenkompetenz
5.2. Sozialkompetenz
5.3. Fachkompetenz
6. Methoden der Unterweisung
6.1. Alternativmethode
7. Unterweisungsort
7.1. Zeitpunkt der Unterweisung
8. Ablauf der Unterweisung
8.1. Stufe 1 Vorbereiten
8.2. Stufe 2 Vormachen und erklären durch den Ausbilder
8.3. Stufe 3 Nachmachen und erklären lassen durch die Auszubildende
8.4. Stufe 4 Wiederholen und festigen
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die detaillierte Planung und methodische Darstellung einer Unterweisung für Auszubildende im Berufsbild „Maschinen- und Anlagenführer“. Im Zentrum steht die Vermittlung der fachgerechten Anwendung einer Flachlehre zur Prüfung von Maßhaltigkeiten an Bauteilen, wobei die theoretischen Grundlagen in ein praktisches Handlungskonzept überführt werden sollen.
8.2. Stufe 2: Vormachen und erklären durch den Ausbilder
Teilabschnitt A Begleitendes Wissen UVV+ Unfallverhütungsvorschriften
Was?: Arbeitssicherheit und Einhaltung der UVV
Wie?: vortragend
Warum?: Damit der Auszubildende nicht Gefahr läuft sich zu Verletzen wird auf die Wichtigkeit des Tragens von Arbeitskleidung und PSA ( persönliche Schutzausrüstung ) eingegangen. Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist nicht nur Pflicht weil die UVV das Tragen von Sicherheitsschuhen in der Produktion vorsieht sondern auch, weil die Werkstücke oder Arbeit und Hilfsmittel von der Arbeitsplatte fallen könnten.
Lernzielkontrolle
Frage: Wieso muss man auch beim Arbeiten mit Flachlehren Sicherheitsschuhe tragen?
Antwort: Bei dieser Arbeit können Werkstücke/Messmittel von der Arbeitsoberfläche fallen, der Sicherheitsschuh kann die Füße in diesem Fall schützen.
1. Information zu dem Auszubildenden: Vorstellung des Auszubildenden inklusive Ausbildungssituation, schulischer Leistungen und persönlicher Einschätzung.
2. Notwendige Vorkenntnisse: Erläuterung der technischen Grundfertigkeiten, über die der Auszubildende vor der Unterweisung verfügen muss.
3. Thema der Unterweisung: Beschreibung des konkreten Unterweisungsthemas sowie des angestrebten Lernziels.
4. Formulierung der Lernziele/Lernbereiche: Definition der Lernziele unterteilt in Richt-, Grob- und Feinlernziele sowie kognitive, psychomotorische und affektive Bereiche.
5. Schlüsselqualifikationen: Auflistung der zu fördernden Kompetenzen, insbesondere Methoden-, Sozial- und Fachkompetenz.
6. Methoden der Unterweisung: Begründung für die Wahl der Vier-Stufen-Methode als optimales Vermittlungskonzept für diese Lerneinheit.
7. Unterweisungsort: Spezifikation des Arbeitsortes und der zeitlichen Planung für eine optimale Lernatmosphäre.
8. Ablauf der Unterweisung: Detaillierte Darstellung der vier methodischen Phasen von der Vorbereitung bis zur Ergebnisfestigung.
AEVO, Ausbildung, Unterweisung, Maschinenführer, Flachlehre, Maßhaltigkeit, Vier-Stufen-Methode, Arbeitssicherheit, UVV, Fachkompetenz, Qualitätsprüfung, Lernziele, Betriebliche Ausbildung, Messmittel, Fertigungstechnik
Die Arbeit befasst sich mit der Konzeption einer praktischen AEVO-Prüfung für Auszubildende im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer.
Die zentralen Felder umfassen die methodische Planung, die Vermittlung von Qualitätsprüfverfahren mittels Flachlehre und die Integration von Arbeitssicherheitsvorgaben.
Das Ziel ist es, dem Auszubildenden die fachgerechte Prüfung von Maßhaltigkeiten an Bauteilen praxisnah und sicherheitsbewusst zu vermitteln.
Es wird die klassische Vier-Stufen-Methode angewandt, um Theorie und Praxis methodisch korrekt zu verbinden.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Lernziele, die Bestimmung der geförderten Kompetenzen und die detaillierte Darstellung des vierstufigen Unterweisungsablaufs.
Zu den prägenden Begriffen zählen Ausbildung, Vier-Stufen-Methode, Flachlehre, Arbeitssicherheit und Qualitätsprüfung.
Da beim Umgang mit Werkstücken und Messmitteln Gefahren durch Herunterfallen bestehen, ist die Unterweisung in UVV und das Tragen von Sicherheitsschuhen essenziell.
Durch integrierte Lernzielkontrollen innerhalb der einzelnen Stufen, bei denen der Auszubildende das Erlernte direkt anwenden und erläutern muss.
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