Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2008
3 Seiten, Note: 1,2
1. Unterweisung : Beratervorstellung durchführen
1.1 Einleitende Begrüßung
1.2 Visitenkarte mit allgemeine Daten erläutern
1.3 Tätigkeiten Makler kurz erläutern
1.4 Beratervorstellung erläutern
1.5 Der Auszubildende führt an einem Musterkunden eigenständig eine Beratervorstellung durch
1.6 Auszubildenden am nächsten Tag eine Beratervorstellung durchführen lassen
Das primäre Ziel dieser Unterweisung ist es, dem Auszubildenden die Kompetenz zu vermitteln, eine Beratervorstellung beim Kunden selbstständig und ordnungsgemäß durchzuführen, wobei die Bedeutung der Beratervorstellung und die gesetzlichen Grundlagen im Fokus stehen.
Beratervorstellung durchführen
Der Auszubildende führt an einem Musterkunden eigenständig eine Beratervorstellung durch. Fragenstellungen wie z.B. : Weiß der Azubi, warum die Beratervorstellung durchgeführt werden muss oder was die Bedenken des Kunden sein können? Mögliche aufkommende Fragen beantworten können.
Auszubildenden am nächsten Tag eine Beratervorstellung durchführen lassen. Auf andere Einsatzgebiete im Kundenkontakt übertragen.
1. Unterweisung : Beratervorstellung durchführen: Dieses Kapitel bildet die theoretische Basis, in der der Auszubildende das Ziel und die Wichtigkeit der Vorstellung beim Kunden kennenlernt.
1.1 Einleitende Begrüßung: Hier wird der Grundstein für die Beratervorstellung gelegt und durch eine Abfrage von Vorkenntnissen die Relevanz des Themas geklärt.
1.2 Visitenkarte mit allgemeine Daten erläutern: Der Auszubildende lernt, die in der Visitenkarte enthaltenen Kontaktdaten und Informationen professionell gegenüber dem Kunden zu kommunizieren.
1.3 Tätigkeiten Makler kurz erläutern: In diesem Abschnitt wird die Rolle des Maklers verdeutlicht, insbesondere in Bezug auf die Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften.
1.4 Beratervorstellung erläutern: Dieser Teil umfasst die detaillierte Darstellung der Beratervorstellung inklusive der rechtlich relevanten Dokumentationspflichten durch Kundenunterschriften.
1.5 Der Auszubildende führt an einem Musterkunden eigenständig eine Beratervorstellung durch: Hier erfolgt die praktische Anwendung, bei der der Auszubildende den Prozess anhand eines Musterkunden simuliert.
1.6 Auszubildenden am nächsten Tag eine Beratervorstellung durchführen lassen: Dieses Kapitel dient der Vertiefung und Sicherung der erlernten Fähigkeiten für die Anwendung im weiteren Arbeitsalltag.
Beratervorstellung, Visitenkarte, Auszubildender, Versicherungsmakler, Kundengespräch, VersVermV, Versicherungskaufmann, Dokumentationspflicht, Kundenberatung, Lehrmethode, Musterkunde, Fachkompetenz, Kommunikation, Transparenz.
Es geht um die Vermittlung und praktische Anwendung der professionellen Beratervorstellung eines Versicherungsmaklers gegenüber einem Kunden.
Die Schwerpunkte liegen auf der korrekten Nutzung der Visitenkarte, der Erklärung der Maklertätigkeit und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV).
Der Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, eine Beratervorstellung selbstständig und ordnungsgemäß durchzuführen.
Die verwendete Methode ist das Lehrgespräch, ergänzt durch praktische Übungen und Simulationen an einem Musterkunden.
Im Hauptteil wird der Prozess der Beratervorstellung schrittweise von der Begrüßung über die Erklärung der Unabhängigkeit bis hin zur rechtsverbindlichen Dokumentation durchlaufen.
Wichtige Begriffe sind Beratervorstellung, VersVermV, Visitenkarte, Kundenberatung und fachliche Unabhängigkeit.
Dies ist ein zentraler Aspekt der Maklertätigkeit, da der Kunde verstehen muss, dass der Berater nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden ist.
Die VersVermV bildet die gesetzliche Grundlage, nach der Versicherungsvermittler zur ordnungsgemäßen Vorstellung und Dokumentation verpflichtet sind.
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