Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2008
13 Seiten, Note: 1,5
1. Zuordnung des Themas zur Ausbildungsordnung
1.1 .Bezug zur Ausbildungsordnung
1.2. Einordnung im Berufsbild
1.3. Einordnung im Ausbildungsrahmenplan
2. Formulierung der Lernziele
2.1. Lernzielbereiche
2.1.1. Kognitive Lernziele
2.1.2. Psychomotorische Lernziele
2.1.3. Affektive Lernziele
3. Unfallgefahren
3.1. Schnittverletzungen
3.2. Stoss- und Quetschverletzungen
3.3.Sturzgefahr
3.4. Reizung der Haut und der Augen
4. Medien
4.1. verwendete Werkzeuge
4.2. verwendete Materialen
4.3. zusätzliches Anschauungsmaterial
5. Ablaufplanung nach der 4-Stufen Methode
5.1. Stufe 1. V orbereitung und Motivation
5.2.Stufe 2.Vormachen und erklären
5.3. Arbeitszergliederung
5.4. Stufe 3 .Nachmachen und nacherklären
5.5. Stufe 4 .Üben des Erlernten
6. Anlagen
6.1 .verwendete Zeichnungen und Bilder
6.2. Skript für den Auszubildenden
7. Quellenangabe
8. Erklärung der selbstständigen Ausarbeitung
Das manuelle Spanen und Umformen ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/ zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik im §4 Abs.10 vorgesehen.
Ausbildungsordnung §4
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation,
6. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
7. Qualitätsmanagement,
8. Prüfen und Messen,
9. Fügen,
10. Manuelles Spanen und Umformen,
11. Maschinelles Bearbeiten,
Im Ausbildungsrahmenplan ist das Herstellen von Innen- und Außengewinden im 1 Lehrjahr vorgesehen. Für den gesamten Bereich Spanen und Umformen sind insgesamt 16 Wochen veranschlagt.
Lernbereiche
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Auszubildende...
-soll weitere Verbindungsmöglichkeiten kennen.
-soll die richtige Rohrdimension und den passenden Schneideinsatz erkennen.
-soll die richtige Gewindelänge kennen.
-soll die Arbeitsschritte in eigenen Worten erklären.
Der Auszubildende.
-soll selbständig seinen Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten einrichten.
-soll die erforderlichen Werkzeuge fachgerecht handhaben.
-soll ein Gewinde fachgerecht herstellen.
Der Auszubildende.
-soll die Ihm aufgetragene Arbeit gewissenhaft und sauber durchführen.
-soll mit dem Werkzeug pfleglich umgehen.
-soll die Unfallverhütungsvorschriften einhalten und beachten.
-soll merken, das er auf diese Arbeit weiter aufbauen kann, um sein Ausbildungsziel zu erreichen.
-soll seinen Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeit selbstständig aufräumen und reinigen.
Beim Umgang mit Maschinen und Werkzeugen können unterschiedlichste Verletzungen verursacht werden. Daher gibt es von den Berufsgenossenschaften genaue Vorschriften über Einrichtung, Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Unternehmer müssen dafür sorgen, dass diese eingehalten und von den Beschäftigten beachtet werden. Auch beim Schneiden eines Whitworth-Rohrgewindes gibt es Unfallgefahren. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
Durch noch vorhandenen Grad oder durch die beim Scheiden des Gewindes entstanden Späne besteht Schnittgefahr.
Bei Unachtsamkeit besteht beim Bewegen des Schneidhebels erhöhte Stoß- oder Quetschgefahr, des Weiteren durch das Einspannen des Werkstücks in den Schraubstock.
Durch heruntertropfendes Schneidöl oder austretendes Wasser besteht erhöhte Sturzgefahr.
Bei der Verwendung des Schneidöls kann es bei Berührung zu einer Reizung der Haut und der Augen kommen. Des Weiteren besteht durch das bei der Umformung erwärmte Rohrstück eine Verbrennungsgefahr. Durch austretendes heißes Wasser besteht eine Verbrühungsgefahr.
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