Unterweisung / Unterweisungsentwurf
12 Seiten
AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Mechanische Berufe, Metall und Kunststoff
1. Rahmenbedingung
1.1 Angaben zum Auszubildenden
1.2 Ausgangssituation
1.3 Begründung der Themenwahl
1.4 Hilfs- und Arbeitsmittel
2. Übersicht zur Unterweisung
2.1 Unterweisungsthema
2.2 Arbeitsregeln zum richtigen Umgang mit dem Körner
2.3 Dauer der Unterweisung
2.4 Vorkenntnisse
2.5 Darauffolgende Unterweisung
3. Lernziele
3.1 Richtlernziel
3.2 Groblernziel
3.3 Feinlernziel
4. Lernbereiche
4.1 Kognitiver Lernbereich
4.2 Affektiver Lernbereich
4.3 Psychomotorischer Lernbereich
5. Unterweisungsverlauf nach der 4-Stufen-Methode
5.1 Angewandte Unterweisungsmethode
5.2 1.Stufe: Vorbereiten und erklären
5.3 2.Stufe: Vormachen und erklären
5.4 3.Stufe: Nachmachen und erklären lassen vom Auszubildenden
5.5 4.Stufe: Selbstständig üben lassen
6. Unfallverhütungsvorschriften
6.1 Körner
6.2 Hammer
6.3 Werkstück
6.4 Schutzmaßnahmen
7. Anhänge
7.1 Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan
7.2 Schaubild
7.3 Lernzielkontrolle
Das primäre Ziel dieser Unterweisung ist es, einem Auszubildenden im ersten Lehrjahr die fachgerechte und selbstständige Technik des Körnerns von Werkstücken zu vermitteln, um die Präzision nachfolgender Bohrprozesse sicherzustellen.
2.Stufe – Vormachen und erklären
Der Auszubildende lernt am vorgeführten Beispiel, die Anwendungsmöglichkeit, sowie die Handhabung des Körners kennen.
Vorgehensweise:
- Werkstück auf die Unterlage sicher auflegen
- Kreuzpunkt der Anreißlinien suchen und den Körner leicht vom Körper wegneigen (ca.30°). So kann man den Körnungsmittelpunkt gut einsehen
- Körner senkrecht aufstellen, die Körnerspitze bleibt unverändert am Werkstück, Handkante stützt sich auf der Unterlage ab
- Ein senkrechter Hammerschlag treibt den Körner in die Werkstückoberfläche
Es ist darauf zu achten, dass der Auszubildende immer gute Sicht zu allen Abläufen hat, damit er alle Schritte leicht nachvollziehen kann.
Auftretende Fragen werden während der Unterweisung beantwortet.
Am Ende wird nochmal alles zusammengefasst und nachgefragt, ob alles verstanden wurde.
Rahmenbedingung: Beschreibt die Ausgangssituation eines 15-jährigen Auszubildenden und definiert die benötigten Arbeitsmittel für die Unterweisung.
Übersicht zur Unterweisung: Legt das Thema, zeitliche Rahmenbedingungen sowie die erforderlichen Vorkenntnisse für den Auszubildenden fest.
Lernziele: Definiert die angestrebten Richt-, Grob- und Feinlernziele im Rahmen des Ausbildungsplans.
Lernbereiche: Unterteilt die Lernziele in kognitive, affektive und psychomotorische Kompetenzen.
Unterweisungsverlauf nach der 4-Stufen-Methode: Erläutert den methodischen Ablauf von der Vorbereitung über das Vormachen bis hin zur selbstständigen Übung des Auszubildenden.
Unfallverhütungsvorschriften: Detailliert die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Werkzeug und Werkstück zur Vermeidung von Verletzungen.
Anhänge: Beinhaltet unterstützende Materialien wie den Ausbildungsrahmenplan, Schaubilder und eine Lernzielkontrolle.
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Die Unterweisung behandelt die fachgerechte Vermittlung der Arbeitstechnik "Körnen" für Auszubildende im Beruf Werkzeugmechanikerin.
Behandelt werden die richtige Handhabung des Körners, die sicherheitsgerechte Nutzung des Schlosserhammers und die Vorbereitung von Werkstücken für präzises Bohren.
Das Ziel ist, dass der Auszubildende in der Lage ist, Körnungen selbstständig, zielgenau und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften fachgerecht durchzuführen.
Die Unterweisung folgt der strukturierten Vier-Stufen-Methode (Vorbereiten/Erklären, Vormachen/Erklären, Nachmachen/Erklären lassen, Selbstständig üben lassen).
Der Hauptteil gliedert sich in die methodische Didaktik des Ausbilders sowie konkrete Anweisungen zur Unfallverhütung und praktischen Durchführung am Arbeitsplatz.
Körnen, Ausbildung, Metallbearbeitung, Arbeitssicherheit, Vier-Stufen-Methode und Präzision sind die prägenden Begriffe.
Durch das leichte Neigen um ca. 30 Grad kann der Auszubildende den exakten Kreuzpunkt der Anreißlinien besser einsehen, bevor der Körner für den Schlag senkrecht gestellt wird.
Das Tragen einer Schutzbrille ist eine zwingende Unfallverhütungsvorschrift, um den Auszubildenden vor möglichen Absplitterungen am Werkstück oder Werkzeug zu schützen.
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