Unterweisung / Unterweisungsentwurf
7 Seiten
1. Begrüßung und Eröffnung
1.1 Begrüßung
1.2 Atmosphäre schaffen
1.3 Lernziel nennen
1.4 Vorkenntnisse ermitteln
1.5 Motivation und Interesse wecken
1.6 Vorgehensweise bekanntgeben
2. Vermittlung der Lehrinhalte
2.1 Wissen im Gespräch vermitteln
2.2 Richtige Frageform anwenden
2.3 Bestätigung oder Korrektur angemessen vornehmen
2.4 Einwänden/Vorwänden entsprechend begegnen
2.5 Auf Anknüpfungspunkte reagieren
3. Abschluss und Verabschiedung
3.1 Lehrinhalte sichern
3.2 Bezug zur Praxis herstellen
3.3 Eintragen ins Ausbildungsnachweisheft veranlassen
3.4 Vorbereitung des nächsten Lehrinhaltes
Das vorliegende Konzept beschreibt eine praxisorientierte Ausbildungssituation im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung für Kaufleute im Büromanagement. Ziel ist es, dem Auszubildenden die korrekte Verwendung der Emailfelder An, CC und BCC gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu vermitteln. Nach einem 15-minütigen Lehrgespräch soll der Auszubildende diese Felder fehlerfrei erklären und verstehen, welche datenschutzrechtlichen Implikationen ihre Verwendung hat.
Datenschutzrechtliche Grundlagen und E-Mail-Felder
Der oder die eigentlichen Empfängerinnen und Empfänger werden für alle sichtbar im „An"-Feld („To"-Feld) eingetragen.
Eine Kopie der E-Mail kann an weitere Adressen ins „Cc"-Feld als „Carbon Copy" (Kopie der Nachricht) versendet werden. Auch diese Adressen sind für alle sichtbar.
Anders verhält sich das „Bcc"-Feld: Als „Blind Carbon Copy" (Blindkopie) eingetragene Adressen sind für alle anderen Adressatinnen und Adressaten der E-Mail nicht sichtbar.
E-Mail-Adressen sind als personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG anzusehen. Um eine E-Mail-Adresse als personenbezogenes Datum einzuordnen, ist nicht mal erforderlich, dass die E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachnamen besteht. Es reicht aus, wenn die E-Mail-Adresse einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden kann oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann.
Personenbezogenen Daten dürfen aber an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist, vgl. § 4 Abs. 1 BDSG. Da eine gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist, bedarf es einer Einwilligung der betroffenen Personen, d.h. der Inhaber der E-Mail-Adressen. Liegt eine Einwilligung nicht vor, ist die Verwendung des offenen E-Mail-Verteilers datenschutzrechtlich nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Begrüßung und Eröffnung: Diese Phase umfasst die freundliche Begrüßung des Auszubildenden, das Schaffen einer angenehmen Atmosphäre, die Nennung des Lernziels zur Verwendung von CC- und BCC-Feldern, die Ermittlung von Vorkenntnissen sowie die Weckung von Motivation durch Bezug zur praktischen Tätigkeit im Kundenservice.
Vermittlung der Lehrinhalte: In dieser 10-minütigen Phase werden die Begriffe CC und BCC gemeinsam erarbeitet, die Bedeutung des Datenschutzes und möglicher Sanktionen erläutert, und der Auszubildende durch gezielt gestellte Fragen, angemessene Bestätigungen und Korrektionen sowie die Aufnahme spontaner Gedanken zum eigenständigen Lernen angeleitet.
Abschluss und Verabschiedung: Der Auszubildende fasst das Gelernte mit eigenen Worten zusammen, es wird ein Bezug zur praktischen Anwendung hergestellt, die Eintragung ins Ausbildungsnachweisheft erfolgt und Empfehlungen für die Vorbereitung des nächsten Lernthemas werden gegeben.
Ausbildungssituation, Ausbildereignungsprüfung, Lehrgespräch, E-Mail-Kommunikation, CC-Feld, BCC-Feld, Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten, Datenschutzgrundverordnung, Blindkopie, Carbon Copy, Einwilligung, Datenschutzrecht, Büromanagement
Das Konzept beschreibt eine strukturierte Ausbildungssituation im Rahmen einer Ausbildereignungsprüfung, in der ein Auszubildender zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement innerhalb von 15 Minuten die korrekte Verwendung der E-Mail-Felder An, CC und BCC unter datenschutzrechtlichen Aspekten erlernen soll.
Die Hauptthemenfelder sind die technische Funktionsweise von E-Mail-Feldern (An, CC, BCC), die datenschutzrechtlichen Grundlagen gemäß Bundesdatenschutzgesetz, die Klassifizierung von E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten sowie die pädagogische Gestaltung eines effektiven Lehrgesprächs.
Das primäre Ziel besteht darin, dass der Auszubildende nach dem Lehrgespräch die Felder An, CC und BCC gemäß Datenschutzrichtlinien korrekt und fehlerfrei erklären kann, die Begründungen und Anweisungen versteht und weiß, wie man sich in der Praxis datenschutzkonform verhält.
Die gewählte Methodik ist das Lehrgespräch, eine interaktive Unterrichtsmethode, die den Auszubildenden durch gezielt gestellte Fragen zur Mitarbeit auffordert und so eigenständiges Denken und Verständnis fördern soll.
In der Vermittlungsphase werden die Begriffe CC (Carbon Copy) und BCC (Blind Carbon Copy) gemeinsam erarbeitet, die Wichtigkeit des Datenschutzes und mögliche Sanktionen bei Datenschutzverletzungen erläutert, und durch Merkblätter sowie Auszüge aus dem Bundesdatenschutzgesetz unterstützt.
Charakteristische Schlüsselwörter sind Ausbildungssituation, Lehrgespräch, E-Mail-Kommunikation, Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten, CC, BCC, Büromanagement und Ausbildereignungsprüfung.
Werden E-Mail-Adressen ohne Einwilligung in offenen E-Mail-Verteilern (An- oder CC-Feld) verwendet, stellt dies eine Datenschutzverletzung dar, da diese Adressen als personenbezogene Daten gelten und an Dritte nur mit entsprechender Einwilligung übermittelt werden dürfen. Dies kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Im An- und CC-Feld eingetragene E-Mail-Adressen sind für alle Empfänger sichtbar. Das BCC-Feld (Blindkopie) gewährleistet hingegen, dass die darin eingetragenen Adressen für alle anderen Adressaten verborgen bleiben und nur dem Absender bekannt sind.
E-Mail-Adressen werden als personenbezogene Daten eingestuft, weil sie einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Dabei ist es unerheblich, ob die E-Mail-Adresse explizit Vor- und Nachnamen enthält; die mittelbare Zuordnung zu einer Person ist ausreichend.
Zur Unterstützung des Lehrgesprächs werden ein Screenshot eines E-Mail-Kopfes zur Visualisierung der Felder sowie Auszüge aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz als Referenzmaterialien verwendet.
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