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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2022
15 Seiten, Note: 2
1. Einleitung
1.1. Thema der Facharbeit
1.2. Themenauswahl
1.3. Begründung der Themenauswahl
2. Bedingungsanalyse
2.1. Lernsituation des Anzuleitenden
2.2. Arbeitssituation
2.3. Situation des Praxisanleiters
3. Sachanalyse
3.1. Inhaltsanalyse
3.2. Lernzielformulierung
4. Anleitungsplanung
4.1. Voraussetzung
4.2. Methodenauswahl
4.3. Aufgabenplanung des Praxisanleiters
5. Durchführung der Anleitungen
5.1. Vorgespräch
5.2. Durchführung
5.3. Nachgespräch
6. Auswertung der Anleitung
6.1. Bewertung durch die Schülerin
7. Schlussbemerkung
7.1. Fazit
Quellen
Für diese Facharbeit wurde das Thema „Herrichten von Medikamenten“ ausgewählt.
Aus den beschriebenen Tätigkeiten, die Auszubildende in der „Mobilen Pflege“ lernen können, hat sich der Verfasser dieser Arbeit für das Herrichten von Medikamenten entschieden, da er als examinierte Pflegeperson in der Einrichtung vor allem für die Durchführung der speziellen Pflegemaßnahmen verantwortlich ist. Die allgemeinen Pflegemaßnahmen werden von ihm vornehmlich geplant und zum Teil von weniger formal qualifizierten Pflegepersonen durchgeführt.
Das Herrichten von Medikamenten ist eine Tätigkeit, die uns in unserem Arbeitsalltag ständig begegnet. Sie setzt ein hohes Maß an Konzentration voraus und duldet keine Fehler. Deshalb ist es dem Praxisanleiter wichtig, es den Auszubildenden nahezubringen um Fehler hierbei auszuschließen. Dies gelingt am besten, wenn sie durch Üben das benötigte Wissen zum Stellen der Medikamente verinnerlichen können und somit ihre Handlungskompetenz gefördert wird.
Die Auszubildende, Frau I., ist 40 Jahre alt, gebürtig aus Syrien, seit ihrem sechsten Lebensjahr in Deutschland und hat drei Kinder. Sie hat nach ihrer Schulzeit eine Ausbildung zur Pharmazeutisch Kaufmännischen Angestellten in einer Apotheke absolviert. Nach der Erziehungszeit der Kinder, hat sie als Pflegehelferin vier Jahre in einer gerontopsychiatrischen Station im Krankenhaus in Lindlar gearbeitet. In dieser Zeit hat sie sich zu einer Ausbildung in der Pflege entschlossen und ist jetzt im dritten Ausbildungsjahr. Nach ihrer Ausbildung möchte sie gerne in der ambulanten Pflege arbeiten. Sie befindet sich seit September 2021 im dritten Ausbildungsjahr und ist sehr motiviert. Die Situation des herrichten von Medikamenten ist ihr bereits aus dem theoretischen Unterricht bekannt. In ihrem Praxiseinsatz hat sie schon des öfteren beim Stellen von Medikamenten zugeschaut. Hierbei hat sie ihr Wissen, wobei ihr hier ihre erste Ausbildung sehr hilfreich ist, über die Medikamente im Bezug auf die entsprechenden Krankheitsbilder der Klienten vertiefen können.
Seit 01.10.1987 gibt es die „Mobile Krankenpflege“ in O.. Die Firma wurde im Januar 2021 von Herrn A. N., Herrn H. P. und Herrn J. M. übernommen und änderte den Namen des Unternehmens auf „Mobile Pflege“. Es gibt derzeit eine ausgebildete Praxisanleiterin, die dem Bedarf an Praxisanleitung unter den Vorgaben des neuen Pflegeberufegesetzeses nicht mehr alleine gerecht werden kann. Im Betrieb gibt es insgesamt 41 Mitarbeiter*innen. Die Auszubildenden werden in unserer Einrichtung nur von examiniertem Personal begleitet und angeleitet. Derzeit übernimmt die Einrichtung die pflegerische Versorgung von ca. 100 Klienten, die zum Teil mehrfach täglich versorgt werden. Die Anfahrten sind in vier Früh- und zwei Spätdiensttouren aufgeteilt. Zu den Aufgaben in den Touren gehören:
Die allgemeine pflegerische Versorgung, inklusive der Prophylaxen und die Umsetzung der Expertenstandards.
Die spezielle pflegerische Versorgung:
- Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung, oft in Kooperation mit externem Wundmanager,
- subkutane und intramuskuläre Injektionen,
- Richten und Verabreichen von Medikamenten,
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, sowie Anlegen von Kompressionsverbänden.
Darüber hinaus stellt die Einrichtung eine 24-Stunden Erreichbarkeit an sieben Tagen der Woche sicher.
Exemplarisch wurde hier Herr B. ausgewählt. Dieser erhält die Medikamentengabe täglich morgens und abends. Er ist 94 Jahre alt und lebt seit kurzem alleine, da seine an Demenz erkrankte Ehefrau in eine „Wohngruppe“ umgezogen ist. Außer mit seinem Sohn, der sich um ihn kümmert, pflegt er keine Kontakte, da er aus Frankfurt stammt und aufgrund der gesundheitlichen Situation in die Nähe seines Sohnes gezogen ist. Gegen 7:00 Uhr und 17:30 Uhr wird er vom Pflegedienst besucht, um Kompressionsstrümpfe an- bzw. ausgezogen zu bekommen und seine Medikamente in Einzelgabe zu erhalten. Er bekommt sieben verschiedene Medikamente, vier Tabletten und zwei Kapseln morgens und Marcumar am Abend. Einmal wöchentlich werden diese nach Plan für eine Woche in einen „Medi-7“ Medikamentendispenser gestellt.
Der hier beschriebene Praxisanleiter hat vor seinem Zivildienst in der Dürener Landesklinik seinen krebskranken Großvater innerhalb der Familie mit gepflegt. Inspiriert durch diese Erfahrung, entschied er sich anschließend für die Ausbildung zum Altenpfleger, die in den Jahren 1991 bis 1994 am Fachseminar für Altenpflege in Düren-Birkesdorf absolviert hat. Seitdem arbeitet er im Bereich der Altenpflege. In der hier beschriebenen Einrichtung war er zunächst vom 01.10.2008 bis 30.09.2019 angestellt. Vom 01.10.2019 bis einschl. 30.04.2021 war er anderweitig in der stationären Pflege tätig, wechselte jedoch wieder in die jetzt „Mobile Pflege“ zurück. Von den vorhandenen Touren fährt er drei Früh- und die beiden Spätdienste. Als examinierte Pflegeperson hat er bereits seit Jahren Auszubildende während ihrer Praktika in den Pflegetouren mitgenommen. Dabei hat er bemerkt, dass es ihm große Freude bereitet, sich mit den Auszubildenden auszutauschen, mit diesen sein Wissen zu teilen und auch von den jungen Menschen neues Wissen zu lernen. Daher möchte er die Weiterbildung zum Praxisanleiter machen, um seinen Teil dazu beizutragen, dass in der Pflege kompetentes Personal ausgebildet wird, das auch in diesem Beruf bleiben möchte. Er ist sich bewusst, dass er als solcher in der Pflicht steht, die Auszubildenden an die beruflichen Aufgaben heranzuführen und ihre Aufmerksamkeit und Wahrnehmung auf das Wohlergehen der zu pflegenden Menschen zu fokussieren. Dazu gehört, dass ihre Handlungskompetenz in der Planung und Durchführung der allgemeinen und speziellen Pflege, sowie der Dokumentation und Evaluation gefördert wird. Er möchte die Auszubildenden auf ihrem beruflichen Weg beim Lernen in der Praxis unterstützen und sie auf die Prüfung vorbereiten.
Für das Herrichten von Medikamenten sind bestimmte Richtlinien zu beachten. Hierbei gilt es nicht nur die „10-R-Regel“ (Matthäus Friedrich) einzuhalten, sondern es müssen auch die Hygienerichtlinien beachtet werden. Ferner das Verhalten bei
bemerkten, nicht rückgängig zu machenden Fehlern, wie z.B. das Applizieren von „Kurzzeit“- statt „Langzeit“- Insulin. In dem Fall müsste der behandelnde Arzt oder der ärztliche Notdienst informiert werden und ggf. weitere Anweisungen umgesetzt, sowie weiterhin Blutzuckerwerte kontrolliert werden. Da die Person, die die Medikamente verabreicht, auch in der Verantwortung für die Wirkung und ggf. auftretende Nebenwirkungen steht, müssen dementsprechend auch spezifische Maßnahmen der Krankenbeobachtung erfolgen. Hier gilt es z.B. bei der Verabreichung von Diuretika das Körpergewicht oder bei Verabreichung von Antihypertonika den Blutdruck zu kontrollieren. Zum Stellen der Medikamente muss genügend Zeit für die Auszubildenden zur Verfügung stehen.
Der Praxisanleiter hat sich im Vorfeld mit der Auszubildenden über das Thema Medikamente und das Herrichten dieser auseinandergesetzt und sich über ihr theoretisches Wissen hierzu ein Bild gemacht. Sie haben sich über die prozessorientierte Durchführung dieses Handlungsablaufes ausgetauscht und folgende Ziele festgesetzt.
Frau I. ist sich über die Wichtigkeit des fehlerfreien Arbeitens beim Herrichten und Verabreichen von Medikamenten bewusst. Sie agiert dabei als ärztliche Assistenzkraft und weiß, dass sie dabei lediglich die Durchführungsverantwortung übernimmt.
Frau I. stellt die Medikamente nach ärztlicher Anordnug für eine Woche selbstständig nach vorhandenem aktuellen Medikamentenplan. Dies unter Berücksichtigung der gegebenen Richtlinien, sowie der „10-R-Regel“ und dokumentiert dies korrekt.
In diesem Fall kennt die Auszubildende den Klienten und ist über das Stellen der Medikamente vor Ort bereits informiert, da sie die Tour, welche ihn anfährt, schon des öfteren begleitet hat. An Besonderheiten gibt es nur das Marcumar, welches nach den Angaben des Marcumarausweises gestellt wird. Auch müssen Tabletten geteilt werden, dafür ist ein Tablettenteiler vorhanden. Zuvor wurde mit ihr in einem Gespräch beim Zuschauen des Stellens der Einsatzbereich und die häufigsten Nebenwirkungen der jeweiligen Medikamente von Herrn B. besprochen, wobei sich der Praxisanleiter auf die Angaben der Beipackzettel berief.
Neurexan: (beipackzettel.de)
Ist ein rezeptfreies, apothekenpflichtiges Medikament und wird bei Schlafstörungen, bzw. nervösen Unruhezuständen eingenommen.
Wie immer bei homöopathischen Arzneimitteln kann es zu Beginn der Behandlung zu einer sogenannten „Erstverschlimmerung“ kommen und es können Hautreaktionen auftreten, Nebenwirkungen sind nicht bekannt.
Ramipril: (beipackzettel.de)
Ist verschreibungspflichtig und wird meist bei nicht organbedingtem Bluthochdruck angewendet.
Die Wirkung kann durch Arzneimittel gegen Schmerzen und Entzündungen abgeschwächt werden.
Häufige Nebenwirkungen sind z.B. Kopfschmerz, Müdigkeit, Schwindel, Reizhusten, Unwohlsein, Hautausschlag und erhöhte Kaliumwerte im Blut.
Allopurinol: (beipackzettel.de)
Ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Hemmung von Harnsäurebildung.
Es gibt keine häufig auftretenden Nebenwirkungen, jedoch treten selten grippeähnliche Symptome und Überempfindlichkeitsreaktionen auf.
Tamsulosin: (beipackzettel.de)
Ist verschreibungspflichtig und wird bei Beschwerden aufgrund einer gutartigen Vergrößerung der Prostata eingenommen. Es sorgt für leichteren Harnfluss.
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