Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2008
15 Seiten, Note: 2
1 Themenwahlbegründung
2 Sachanalyse
2.1 Sachstruktur
2.2 Arbeitszergliederung
3 Didaktische Analyse
3.1 Themenauswahl
3.2 Analyse der Lern- und Lehrbedingungen
3.3 Entscheidungsanalyse
4 Lernzielfestlegung
4.1 Richtlernziel
4.2 Groblernziel
4.3 Operationalisiertes Feinlernziel als Unterweisungsziel
4.4 Teillernziele
5 Methodische Festlegungen
5.1 Unterweisungskonzept
5.2 Stufung
5.3 Sozialformen
5.4 Aktionsformen
5.5 Besondere Schwierigkeiten und Motivation
5.6 Lernzielkontrolle
6 Medienwahl
7 Anlagen
Das Thema „Immobilisation einer Oberarmfraktur mittels Dreiecktuch“ wurde ausgewählt, weil es eine einfache und nicht invasive Maßnahme zur Immobilisation von Frakturen bzw. Verletzungen der oberen Extremität bei verunfallten Patienten im Rettungsdienst darstellt. Die Immobilisation mittels Dreiecktuch ist eine schnell zu erlernende Maßnahme und kann bereits am Anfang der praktischen Ausbildung an der Lehrrettungswache durchgeführt werden.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssPrV)
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] RettAssPrV Anlage 1 zu § 1 Abs. 1: 3.2 Traumatologische Notfälle
Eine verletzungsangepasste Lagerung und Retention (Ruhigstellung) stellt im Rettungsdienst eine elementare Basismaßnahme dar, welche primär vom Rettungsdienstpersonal ohne Notarzt durchgeführt werden kann.
Das richtige Durchführen dieser Maßnahme führt zur Verhütung von Sekundärschäden und ermöglicht einen weitgehend schonenden und schmerzarmen Transport des Patienten.
Patienten mit stabilen Vitalfunktionen nehmen meistens spontan die Lage ein, welche ihnen die wenigsten Schmerzen bereitet. Die Ruhigstellungsmaßnahmen gliedern sich in zwei Gruppen:
- Provisorische Ruhigstellungstechniken, z.B. Armtragetuch
- Definitive Stütz- und Ruhigstellungsverbände
Eine provisorische Ruhigstellung bedeutet lediglich eine lockere Immobilisation der verletzten Extremität und lindert dadurch Schmerzen. Definitive Ruhigstellungsmaßnahmen beinhalten immer die Schienung der benachbarten Gelenke.
Man unterscheidet sog. Stützverbände, welche der Ruhigstellung beweglicher Körperteile dienen, von so genannten Ruhigstellungsverbänden, welche zur Ruhigstellung von Frakturen und/oder Luxationen durch spezielle Schienen bzw. Schienensysteme führen.
1 Vorbereitung
Die Einmalhandschuhe werden angezogen und das benötigte Material (Dreiecktücher und Mullkompressen) bereitgestellt. Zur Immobilisation einer Oberarmfraktur werden zwei Dreiecktücher, eines davon offen und eines als „Dreiecktuchkrawatte“ benötigt. Ferner wird der Patient über das weitere Vorgehen aufgeklärt.
2 Kontrolle der Durchblutung/Motorik/Sensorik (DMS)
Um sicherzustellen, dass die arterielle und neurologische Versorgung durch die Fraktur nicht gestört ist wird durch Tasten der A. radialis (ggf. auch durch die Nagelbettprobe) die Durchblutung kontrolliert. Durch Aufforderung die Finger zu bewegen wird die Motorik und durch Reize mit dem Finger am Unterarm die Sensibilität überprüft.
3 Betroffene Extremität freilegen
Vor der Immobilisation ist die betroffene Extremität freizulegen (ggf. mittels Kleiderschere) und auf offene Verletzungen bzw. Fehlstellung zu inspizieren.
4 Anlage des ersten Dreiecktuches (Armtragetuch)
Die betroffene Extremität wird im Ellenbogengelenk zu 90° gebeugt, damit die günstige Gliedmaßenstellung zur Ruhigstellung erreicht wird.
Das offene Dreiecktuch wird auf die Schulter der verletzten Seite gelegt, so dass die Spitze zum Ellenbogen zeigt. Ein Ende soll dabei um den Nacken herumreichen und auf der Schulter der unverletzten Seite zum liegen kommen. Das andere Ende wird um den Unterarm der verletzten Seite herum hochgeschlagen und kommt dabei auch auf die Schulter der unverletzten Seite. Beide Enden können nun auf der Schulter der unverletzten Seite miteinander verknotet werden, wobei der Knoten bei Bedarf mit geeignetem Material (z.B. Mullkompressen) zu unterpolstern ist. Die Spitze am Ellenbogen wird eingedreht und unter den Ellenbogen gesteckt oder gefaltet, so dass sich eine kleine Tasche bildet.
5 Anlage der Dreiecktuchkrawatte (Fixierung)
Die Dreiecktuchkrawatte wird dicht über dem Ellenbogen, um den Brustkorb herum, parallel zum Unterarm geführt und vor der Achselhöhle der unverletzten Seite verknotet.
6 Erneute Kontrolle der Durchblutung/Motorik/Sensorik (DMS)
Um sicherzustellen, dass durch das Anlegen des Armtragetuches die arterielle und neurologische Versorgung nicht gestört ist, wird wie unter Punkt 2 beschrieben die DMS nochmals überprüft.
Siehe Punkt 1 „Themenwahlbegründung“
Von der / dem Auszubildenden sind weder Alter noch Geschlecht bekannt. Die Vorkenntnisse werden während dem einführenden Gespräch eruiert bzw. abgefragt.
Ich gehe von einer jungen weiblichen Auszubildenden aus, die die Mittlere Reife besitzt und die theoretische Ausbildung nach RettAssG § 4 erfolgreich bestanden hat. Sie befindet sich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr und leistet ihre 1600 Stunden umfassende praktische Tätigkeit an einer Lehrrettungswache ab.
Wie aus Punkt 3.2 (Analyse der Lern- und Lehrbedingungen) hervorgeht, befindet sich die Auszubildende momentan im zweiten Ausbildungsjahr (praktisches Jahr) zur Rettungsassistentin. An der Berufsfachschule, an der die Auszubildende die theoretische Ausbildung gemäß RettAssG § 4 erfolgreich absolviert hat, wurde die Immobilisation von Frakturen mittels Dreiecktuch gemäß Anlage 1 zu § 1 RettAssPrV (3.2 Traumatologische Notfälle) bereits unterrichtet. Der Auszubildenden sollten zudem noch weitere Immobilisationstechniken bei Frakturen bekannt sein.
Bevor die Auszubildende ihren eigentlichen Dienst auf dem Rettungswagen der Lehrrettungswache aufnimmt, wird im Rahmen einer Unterweisung auf die Immobilisation einer Oberarmfraktur mittels Dreiecktuch eingegangen. Sie soll dazu befähigt werden, gleich bei ihren ersten Einsätzen selbstständig eine Oberarmfraktur mittels Dreiecktuch fachgerecht immobilisieren zu können.
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