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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2010
7 Seiten, Note: 1-2
AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Mechanische Berufe, Metall und Kunststoff
Der Auszubildender Tom M. ist 23 Jahre alt. Er befindet sich im ersten Ausbildungsjahr als Metallbauer. In den ersten Unterweisungen wurde er bereits in den Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen. Er nahm an mehreren ausbildungsorientierten Lehrgängen teil. Der Auszubildende wurde auf das fachgerechte Anreißen, Körnen sowie Bohren und das Feilen hingewiesen und belehrt. Zurzeit wird der Auszubildende im Ausbildungsfeld "Manuelles Spannen und Umformen im Metallbau", gemäß Ausbildungsrahmenplan § 4 Abs.2 Abschnitt d Nr. 10, ausgebildet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das in der Berufschule erlernte theoretische Wissen über verschiedene Werkstoffe und deren Verarbeitung wird im Betrieb praktisch umgesetzt. Hierbei kann der Auszubildende seine vorhandenen Kenntnisse bei neuen Aufgaben einsetzen, wodurch auch eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten gefördert wird. Das Gewinde ist eine einfache und sichere Art des Fügens. Sie ist sehr stabil und anpassungsfähig und vor allem wieder lösbar. Das Beherrschen der Herstellung eines Außengewindes ist unerlässlich für spätere Ausbildungsabschnitte der Berufsausbildung obwohl, dass das Außengewinde schneiden weitgehend automatisiert wurde, gibt es noch heute Bereiche, wie die Reparatur und unzugängliche Stellen an Maschinen bei denen das Außengewinde schneiden von Hand noch erforderlich ist.
Auch in der Ausbildungsordnung des Metallbauers ist das Außengewinde herstellen von Hand aufgeführt:
Ausbildungsrahmenplan ( Lfd. Nr. 10 d) im ersten Ausbildungsjahr beim Metallbauer in Fachrichtung Konstruktionstechnik.
Der Auszubildende soll innerhalb des Unterweisungsprozesses die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Herstellung des Außengewindes von Nöten sind anzueignen.
Der Auszubildende soll nach dieser Unterweisung die Grundfertigkeiten für die spanende und nicht spanende Verformung von Metallen erlernen. (Ausbildungsrahmenplan §4; Abs.2; Nr.10; Abschnitt: d)
kognitiver Bereich:
Der Auszubildende soll das erforderliche Werkzeug, sowie die Hilfsmittel kennen und die einzelne Arbeitsschritte zur Herstellung eines Außengewindes durchführen können. Somit kann er seine Arbeitsergebnisse selbstständig bewerten.
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