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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2010
9 Seiten, Note: 1,3
1 Begründung der Themenwahl
1.1 Abgrenzung des Themas
1.2 Richtlinienbezug
2 Rahmenbedingungen
2.1 Adressatenanalyse
2.2 Lernort
2.3 Unterweisungszeitpunkt und Dauer
3 Ziel der Unterweisung
3.1 Das Richtlernziel
3.2 Das Groblernziel
3.3 Das Feinlernziel
3.3.1 Kognitiver Bereich (Wissen)
3.3.2 Psychomotorischer Bereich (Fertigkeiten)
3.3.3 Affektiver Bereich (Einstellungen)
3.4 Lernzielkontrolle
4 Planung und Durchführung der Ausbildungseinheit
4.1 Begründung der Lehrmethode
4.2 Ablaufplan der Unterweisung
4.2.1 Stufe 1 - Vorbereiten
4.2.2 Stufe 2 - Vormachen/Erklären
4.2.3 Stufe 3 - Nachahmung
4.2.4 Stufe 4 - Übung
5 Literatur
In das Berufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel/der Kauffrau im Einzelhandel gehören eine Reihe von Fertigkeiten und Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbetrieb an sich, darunter die Vermittlung von Inhalten bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
Im Rahmen dieser Unterweisung lernt die Auszubildende, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden.
Das Thema der Unterweisung wurde in Anlehnung an die „Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel“ gewählt.
Die Auszubildende Frau cccccc ist 20 Jahre alt. Vor Ihrer Berufsausbildung schloss sie mit guten Noten das Gymnasium ab und erhielt das Abitur. Daran schloss sie ein freiwilliges soziales Jahr im Bereich stationärer Seniorenbetreuung an. Sie befindet sich jetzt im ersten Monat des ersten Jahres der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau, es ist ihr zweiter Tag.
Frau cccccc zeigt sich aufgeschlossen und interessiert, hat jedoch bisher noch keinerlei Erfahrung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten einer Kauffrau im Einzelhandel vorzuweisen.
Auf Wunsch von Frau cccccc wurde bei Vertragsabschluss von einer möglichen Verkürzung der Ausbildungszeit kein Gebrauch gemacht. Vielmehr wolle sie sich genügend Zeit nehmen, die neu erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse einüben zu können.
Die Unterweisung findet stehend vor einem Non-Food-Tisch im Lager eines Standardmarktes eines Lebensmitteldiscounters statt.
Auf diese Weise können die neuen Inhalte ohne das möglicherweise hemmende Beisein von Kundschaft vermittelt und eingeübt werden.
Das gelegentliche Vorbeigehen von Mitarbeitern kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die Unterweisung findet gegen 10 Uhr statt, da zu diesem Zeitpunkt die biologische Leistungskurve ein Maximum erreicht und somit mit einer optimalen Aufnahmebereitschaft und Konzentrationsfähigkeit der Auszubildenden gerechnet werden kann.
Als Dauer der Unterweisung werden 20 Minuten angesetzt. Eine Pause ist während dieser Zeit nicht vorgesehen.
Das Richtlemziel lautet nach Auszug aus dem Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel/der Kauffrau im Einzelhandel, lfd. Nr. 1.5 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ (gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1.5 Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel)
Das Groblernziel lautet nach Auszug aus der zeitlichen und sachlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes „berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden“ (gemäß § 13 i.V.m. § 12 Abs.1 Nr. 1.5, b Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel)
Die Auszubildende soll das Kartonmesser selbständig sicher nutzen können. Bei der Vermittlung des Feinlernziels sollen die drei relevanten Lernbereiche folgendermaßen angesprochen werden:
Die Auszubildende soll den Schnappmechanismus eines Kartonmessers verstehen sowie erkennen können, wann eine Klinge gewechselt werden und wie ein Wechsel durchgeführt werden muss.
Die Auszubildende soll einen 2/3-Kartonschnitt au]sführen und eine Klinge selbständig wechseln können.
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