Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2009
17 Seiten, Note: 1,0
1. Thema der Unterweisung
1.1 Zusammenhang des Themas mit der Ausbildung
1.2 Dauer der Unterweisung
2. Ausgangssituation
2.1 Ausgangssituation an der Hochschule
2.2 Persönliche Ausgangssituation des Studenten
2.2 Vorhandene Grundkenntnisse
2.3 Vorhandenes Fachwissen
2.4 Zu vermittelndes Fachwissen
3. Operationalisiertes Lernziel
3.1 Richtlernziele
3.2 Groblernziele
3.3 Feinlernziele
4. Ausbildungsmittel
5. Unterweisungmethode
6. Schlüsselqualifikationen
6.1 Fachkompetenz
6.2 Methodenkompetenz
6.3 Sozialkompetenz
7. Arbeitsgliederung
8. Lernzielkontrolle
8.1 Kognitiver Lernbereich
8.2 Affektiver Lernbereich
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht in der Konzeption eines praxisnahen Unterweisungsentwurfs, der Studenten der Betriebswirtschaftslehre den formalen Aufbau und die gesetzliche Gliederung einer Bilanz gemäß § 266 HGB vermittelt. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie theoretische Bilanzierungsvorschriften durch die 3-Stufen-Entwicklungsmethode innerhalb eines zeitlich begrenzten Rahmens didaktisch effektiv in die Praxis umgesetzt werden können.
3. Operationalsiertes Lernziel
Das operationalisierte Lernziel ist eine systematische Planung, Ausführung, Kontrolle und Steuerung des Ausbildungsprozesses. Eine genaue Lernbeschreibung ist hierbei unabdingbar. Das operationalsierte Lernziel hat dabei eine Dokumentationsfunktion. Es soll dokumentieren, welches Endverhalten nach der Unterweisung erwartet wird. Der Student sollte sich mit den sachlichen und rechltichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen können und mit den zur Verfühung stehenden Hilfsmitteln arbeiten können.
Auf dieses Beispiel bezogen bedeutet das, dass der Student wissen muss, was eine ordnungsgemäß erstellte Bilanz enthalten muss.
1. Thema der Unterweisung: Einführung in das Ziel der Unterrichtseinheit, den Aufbau und die Gliederung einer Bilanz nach § 266 HGB zu erläutern.
2. Ausgangssituation: Beschreibung des Hochschulumfeldes und des Wissensstandes der Studentin, um die Voraussetzungen für die Unterweisung zu definieren.
3. Operationalisiertes Lernziel: Festlegung der Lernziele auf Richt-, Grob- und Feinebene zur systematischen Planung der Ausbildungseinheit.
4. Ausbildungsmittel: Auflistung der benötigten physischen Hilfsmittel wie Handelsgesetzbuch, Overhead-Projektor und Arbeitsmaterialien.
5. Unterweisungmethode: Erläuterung der 3-Stufen-Entwicklungsmethode, bestehend aus Vorbereitung, Vormachen/Erklären und Üben/Erfolgskontrolle.
6. Schlüsselqualifikationen: Definition der angestrebten Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen, die durch die Unterweisung gefördert werden sollen.
7. Arbeitsgliederung: Detaillierter zeitlicher Ablaufplan der Unterweisung mit Phasen von der Begrüßung bis zur Verabschiedung.
8. Lernzielkontrolle: Beschreibung der Überprüfung des Lernerfolgs in kognitiven und affektiven Bereichen anhand eines praktischen Arbeitsblattes.
Bilanz, HGB, § 266, Unterweisung, Betriebswirtschaftslehre, 3-Stufen-Methode, Rechnungswesen, Buchführung, Lernziele, Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Bilanzgliederung, Jahresabschluss, Ausbildung, Kontenform.
Die Arbeit stellt einen didaktischen Unterweisungsentwurf dar, der zeigt, wie Studierenden der BWL die Struktur und Gliederung einer Bilanz gemäß § 266 HGB vermittelt werden kann.
Zentral sind die gesetzlichen Anforderungen des HGB, die methodische Strukturierung einer Lehrveranstaltung und die praktische Anwendung bei der Bilanzerstellung.
Das Ziel ist, dass die Studierenden nach der Einheit in der Lage sind, eine Bilanz ordnungsgemäß zu gliedern und die rechtlichen Grundlagen anzuwenden.
Die Unterweisung stützt sich auf die 3-Stufen-Entwicklungsmethode, die Vortragselemente mit einem erarbeitenden Lehrgespräch kombiniert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Situationsanalyse, die Definition der Lernziele, die Auswahl der Ausbildungsmittel, die methodische Planung und die konkrete zeitliche Abfolge der Unterweisung.
Die zentralen Begriffe umfassen Bilanz, HGB § 266, Unterweisungsentwurf, betriebswirtschaftliche Ausbildung und Lernzielkontrolle.
Dieser Paragraph bildet das gesetzliche Fundament für die Gliederung der Bilanz in Deutschland und ist somit für das grundlegende Verständnis des Rechnungswesens unverzichtbar.
Die Kontrolle erfolgt durch ein praxisnahes Arbeitsblatt, auf dem die Studierenden eigenständig eine Bilanz erstellen müssen, deren Ergebnis im Anschluss gemeinsam besprochen wird.
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