Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2026
17 Seiten
1 Einleitung
2 Rahmenbedingungen der Unterweisung
2.1 Der Ausbildungsbetrieb
2.2 Angaben zur Auszubildenden
2.3 Lernvoraussetzungen und Vorkenntnisse
2.4 Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
2.5 Zeit, Ort und Dauer
3 Fachliche Grundlagen
3.1 Rechtlicher Rahmen
3.2 Was Sprachmodelle leisten – und was nicht
3.3 Der Aufbau einer guten Anfrage
3.4 Die vier Prüfkriterien
4 Lernziele
4.1 Richt-, Grob- und Feinlernziel
4.2 Lernzielbereiche
5 Wahl der Ausbildungsmethode
6 Handlungsschritte
7 Ausbildungsmittel und Vorbereitung
8 Verlaufsplanung
9 Lernerfolgskontrolle
10 Barrierefreie und neurodivergenzsensible Gestaltung
11 Fazit
Ziel dieses Unterweisungsentwurfs nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist es, einer Auszubildenden im Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement die regelkonforme und verantwortungsbewusste Nutzung generativer KI-Werkzeuge im betrieblichen Arbeitsalltag zu vermitteln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie KI-Systeme datenschutzkonform, strukturiert und mit kritischer Urteilskompetenz für kaufmännische Textentwürfe eingesetzt werden können, ohne die rechtliche und inhaltliche Verantwortung an die Technologie abzutreten.
3 Fachliche Grundlagen
Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz regelt Anforderungen an KI-Systeme nach einem risikobasierten Ansatz. Für den Büroalltag sind drei Punkte bedeutsam. Erstens verpflichtet Artikel 4 Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen; diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Zweitens bestehen Transparenzpflichten für bestimmte Systeme und Inhalte. Drittens greifen die weitergehenden Pflichten für Hochrisiko-Systeme gestaffelt; dazu zählen unter anderem Anwendungen im Beschäftigungskontext, etwa bei der Personalauswahl.
Unabhängig davon gilt das allgemeine Datenschutzrecht fort: Die Eingabe personenbezogener Daten in ein KI-Werkzeug ist eine Verarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und benötigt eine Rechtsgrundlage; bei der Nutzung eines externen Dienstes ist regelmäßig ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Hinzu kommt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Der gesetzliche Schutz setzt angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Wer vertrauliche Informationen in einen nicht freigegebenen Dienst eingibt, kann diesen Schutz gefährden.
Urheberrechtlich ist zu beachten, dass generierte Texte mangels persönlicher geistiger Schöpfung in der Regel keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen und dass die Ausgabe geschützte Inhalte Dritter enthalten kann. Für die Auszubildende folgt daraus die einfache Regel: Ein generierter Entwurf ist Rohmaterial, kein fertiges Arbeitsergebnis.
Ein Sprachmodell erzeugt Text, indem es auf Grundlage statistischer Zusammenhänge fortlaufend das jeweils wahrscheinlichste nächste Element bestimmt. Es verfügt über kein Verständnis im menschlichen Sinne und über keinen Wahrheitsbegriff. Daraus folgen die charakteristischen Stärken und Schwächen: Formulierungsvorschläge, Umformulierungen, Gliederungen und Zusammenfassungen gelingen zuverlässig; Fakten, Zahlen, Zitate, Rechtsvorschriften und Namen können falsch sein, ohne dass die Darstellung Unsicherheit erkennen ließe.
Dieser Punkt ist der didaktische Kern der Unterweisung. Die Überzeugungskraft der Sprache ist unabhängig von der Richtigkeit des Inhalts. Ein Text, der souverän klingt, ist deshalb nicht geprüft, sondern lediglich gut formuliert. Auszubildende müssen diese Trennung ausdrücklich lernen, weil sie der Alltagserfahrung mit menschlicher Kommunikation widerspricht: Bei Menschen ist sprachliche Sicherheit meist ein Hinweis auf Sachkenntnis.
1 Einleitung: Beschreibt den betrieblichen Einzug generativer KI-Werkzeuge, die rechtliche Verpflichtung zur Vermittlung von KI-Kompetenz und den didaktischen Fokus auf Urteilsbildung statt reiner Softwarebedienung.
2 Rahmenbedingungen der Unterweisung: Definiert das betriebliche Umfeld eines Beratungsunternehmens, analysiert die Vorkenntnisse der Auszubildenden und ordnet die Unterweisung in den Ausbildungsrahmenplan sowie die zeitliche Organisation ein.
3 Fachliche Grundlagen: Erläutert die rechtlichen Anforderungen (EU-KI-Verordnung, DSGVO, GeschGehG), die Funktionsweise und Grenzen von Sprachmodellen, den fünfstufigen Anfrageaufbau sowie die vier Prüfkriterien für Entwürfe.
4 Lernziele: Bestimmt Richt-, Grob- und Feinlernziel für das selbstständige Erstellen einer Terminabsage und differenziert die Lernziele in kognitive, psychomotorische sowie affektive Bereiche.
5 Wahl der Ausbildungsmethode: Begründet die Wahl des fragend-entwickelnden Lehrgesprächs mit Anwendungsphase und grenzt diese Entscheidung gegen die unpassende Vier-Stufen-Methode ab.
6 Handlungsschritte: Strukturiert den Unterweisungsablauf tabellarisch in sieben konkrete Teilschritte inklusive methodischer Ausführung und didaktisch-rechtlicher Begründung.
7 Ausbildungsmittel und Vorbereitung: Führt die benötigten Arbeitsmittel wie Rechner, KI-Richtlinie und Merkblätter auf und beschreibt die vorbereitenden Schutzmaßnahmen bezüglich fiktiver Daten.
8 Verlaufsplanung: Zeigt den tabellarischen Ablauf der 25-minütigen Unterweisung gegliedert in Einstieg, Erarbeitungsphasen, selbstständige Anwendung und Sicherung.
9 Lernerfolgskontrolle: Definiert Kriterien zur Feststellung des Lernerfolgs in der Praxis, betont die Verantwortungszuschreibung und beschreibt die Überprüfung des Transfers nach vier Wochen.
10 Barrierefreie und neurodivergenzsensible Gestaltung: Stellt fünf konkrete didaktische Anpassungen vor, um Lernenden mit Sprechangst, Reizverarbeitungsthemen oder längeren Denkzeiten eine chancengleiche Beteiligung zu ermöglichen.
11 Fazit: Fasst zusammen, dass KI-Kompetenz eine Urteilskompetenz darstellt, verbindet Ausbildung mit betrieblicher Compliance und betont die Übertragbarkeit des Konzepts auf weitere Berufsfelder.
AEVO, Unterweisungsentwurf, Künstliche Intelligenz, Sprachmodelle, Büromanagement, Datenschutz, Urteilsbildung, Fragend-entwickelndes Lehrgespräch, Prompting, Prüfkriterien, Neurodivergenz, Compliance
Der Entwurf beschreibt eine vollständige, 25-minütige Ausbildungseinheit nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), in der eine Auszubildende lernt, generative KI-Werkzeuge datenschutzkonform und mit kritischer Urteilskompetenz für kaufmännische Textentwürfe einzusetzen.
Die Themenfelder umfassen die rechtlichen Vorgaben nach EU-KI-Verordnung und DSGVO, den Aufbau strukturierter Anfragen (Prompts), die Verifikation von Sprachmodellergebnissen sowie arbeits- und berufspädagogische Methoden inklusive Diversitäts- und Barrierefreiheitssensibilität.
Die Auszubildende soll nach der Unterweisung selbstständig in der Lage sein, mithilfe eines freigegebenen KI-Tools einen Textentwurf mittels Platzhaltern zu erstellen, diesen anhand von vier Prüfkriterien kritisch zu bewerten, zu korrigieren und gekennzeichnet zur betrieblichen Freigabe vorzulegen.
Eingesetzt wird das fragend-entwickelnde Lehrgespräch mit anschließender Anwendungsphase. Da die Auszubildende die rein technische Bedienung bereits beherrscht, soll durch gezielte Fragen und eigene Entdeckung von Modellfehlern die kognitive Urteilskompetenz und Verantwortungsbereitschaft geweckt werden.
Der Hauptteil behandelt die fachlichen Grundlagen von generativer KI, die detaillierte Lernzielhierarchie, die schrittweise Handlungsanleitung für den Arbeitsplatz, die minuziöse Verlaufsplanung für die Prüfungssituation sowie Methoden der Lernerfolgs- und Transferkontrolle.
Prägende Begriffe sind AEVO, Unterweisungsentwurf, generative KI, Datenschutz-Grundverordnung, Urteilskompetenz, Platzhalter, Prompt-Design, Prüfkriterien und Neurodivergenzsensibilität.
Die Vier-Stufen-Methode basiert auf Vormachen und Nachmachen motorischer oder rein prozeduraler Handlungen. Da die Bedienung von KI-Tools jedoch trivial ist und im Fokus die kritische Reflexion und das Erkennen von Halluzinationen steht, lässt sich Urteilskraft nicht vormachen, sondern muss durch eigene Fehlerentdeckung erarbeitet werden.
Das Konzept setzt auf den methodischen Kunstgriff „Platzhalter statt Klardaten“. Relevante Namen, Adressen oder interne Details werden bei der Modellanfrage konsequent maskiert und erst nach Generierung des Rohtextes in der lokalen Textverarbeitung manuell eingefügt.
Der Entwurf wird anhand von vier Kriterien überprüft: sachliche Richtigkeit (Ausschluss erfundener Details), Vollständigkeit (Vorhandensein aller benötigten Angaben), Angemessenheit (Tonfall und betriebliche Konventionen) sowie Vertraulichkeit (Schutz betriebsinterner Daten).
Der Entwurf sieht fünf Anpassungen vor: das Einräumen ungestörter Denkzeit nach Fragen, präzise und geschlossene Fragestellungen statt offener Impulse, schriftliche Begleitmaterialien, eine positive Rahmung von Fehlerfunden als Kompetenznachweis sowie alternative schriftliche Beteiligungsformen.
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