Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2011
5 Seiten, Note: 2
1. Unterweisung am Arbeitsplatz zum Thema: Anlegen einer Personalakte durch ein Lehrgespräch
2. Situationsbeschreibung
3. Ablauf
3.1 Teilvorgang
4. Kernpunkte
5. Begründung
6. Lernziele
6.1 Richtziel
6.2 Grobziel
6.3 Feinlernziel
6.4 Kognitiv
6.5 Affektiv
6.6 Operationalisierung
6.7 Begleitendes Wissen
7. Lernerfolgskontrolle
8. Kurztest
Das primäre Ziel dieser Unterweisung ist es, dem Auszubildenden die fachlich korrekte und eigenständige Erstellung einer Personalakte zu vermitteln, wobei die theoretischen Grundlagen aus der Berufsschule praktisch angewendet werden.
Situationsbeschreibung:
Die Auszubildende Miriam Mustermann, 18 Jahre ist im 1. Ausbildungsjahr (5. Ausbildungsmonat) der Firma EPS Personalservice GmbH. Da ihr späteres Aufgabengebiet hauptsächlich darin besteht Bewerbergespräche zu führen, Personalakten anzulegen und Arbeitsverträge zu erstellen soll Frau Mustermann natürlich gleich mit in den Arbeitsalltag einbezogen werden. Sie hat schon des öfteren an Bewerbergesprächen teilgenommen und soll nun auch lernen wie man eine Personalakte anlegt. In der Berufsschule hat Frau Mustermann schon die praktischen Grundlagen zum Anlegen einer Personalakte gelernt. Auch die Datenschutzbestimmungen wurden in der Berufsschule besprochen.
Jetzt soll die Auszubildende lernen eigenständig eine Personalakte anzulegen.
Unterweisung am Arbeitsplatz zum Thema: Anlegen einer Personalakte durch ein Lehrgespräch: Deckblatt der Arbeit mit Informationen zum Auszubildenden und dem gewählten Unterweisungsthema.
Situationsbeschreibung: Darstellung des aktuellen Ausbildungsstandes und der betrieblichen Notwendigkeit, die Auszubildende in die Personalverwaltung einzubinden.
Ablauf: Auflistung der notwendigen Dokumente, die für eine vollständige Personalakte im Unternehmen erforderlich sind.
Kernpunkte: Festlegung der methodischen Vorgehensweise durch ein Lehrgespräch.
Begründung: Erläuterung der didaktischen Entscheidung für die fragend-entwickelnde Methode zur Förderung von Erkenntnisprozessen.
Lernziele: Definition der Richt-, Grob- und Feinlernziele sowie der kognitiven und affektiven Anforderungen an den Auszubildenden.
Lernerfolgskontrolle: Beschreibung der abschließenden Überprüfung des erworbenen Wissens durch einen Test und die praktische Umsetzung.
Kurztest: Zusammenstellung der inhaltlichen Prüfungsfragen zur Abfrage des erlernten Wissens.
Personalakte, Auszubildende, Lehrgespräch, Personalverwaltung, Datenschutz, Arbeitsvertrag, Unterweisung, Betriebliche Ausbildung, Personalwesen, Aufbewahrungsfrist, Datenschutzbeauftragter, Lernziele, Dokumentenverwaltung.
Es handelt sich um eine Ausarbeitungen zur Unterweisung eines Auszubildenden im Bereich der Personalverwaltung, spezifisch zum Thema Anlegen einer Personalakte.
Zentrale Themen sind die fachgerechte Zusammenstellung einer Personalakte, rechtliche Aspekte wie Datenschutz und die korrekte Anwendung betrieblicher Abläufe.
Die Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, eigenständig und fachlich korrekt Personalakten bei der Firma EPS Personalservice GmbH anzulegen.
Es wird die Methode des Lehrgesprächs angewandt, konkret in der Form der fragend-entwickelnden Methode, um das Vorwissen der Auszubildenden zu aktivieren.
Der Hauptteil umfasst die Situationsanalyse, die Definition von Lernzielen, die methodische Begründung sowie die konkrete Lernerfolgskontrolle mittels eines Kurztests.
Die wichtigsten Schlagworte sind Personalakte, Ausbildung, Datenschutz, Personalverwaltung und Lehrgespräch.
Die Methode wurde gewählt, da die Auszubildende bereits theoretisches Vorwissen aus der Berufsschule besitzt und durch gezielte Fragen zur aktiven Eigenerarbeitung angeregt werden soll.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist das Unternehmen in diesem Fall verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, danach müssen die Dokumente ordnungsgemäß vernichtet werden.
Einsichtsberechtigt sind der jeweilige Mitarbeiter selbst, der direkte Vorgesetzte sowie der Firmeninhaber oder Geschäftsführer.
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