Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2011
13 Seiten, Note: 2
Die Zielsetzung dieser Unterweisung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Durchführung einer korrekten Wareneingangskontrolle für Auszubildende im Bereich Systemgastronomie. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung und der sicheren Umsetzung der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Vorgaben.
1 Rahmenbedingung: Dieses Kapitel beschreibt die Rahmenbedingungen der Unterweisung, inklusive der Charakterisierung der Auszubildenden Andrea Mustermann (17 Jahre alt, Realschulabschluss, 8. Monat der Ausbildung), der Dauer der Unterweisung (15-20 Minuten), dem Ort der Unterweisung (betriebliche Warenannahmestelle) und den verwendeten Arbeitsmitteln (Tisch, Sicherheitsmesser, Kartons, Lieferscheine).
2 Sachanalyse: Die Sachanalyse detailliert die notwendigen Schritte im Wareneingangsprozess. Sie beschreibt die Prüfung der Lieferadresse, der Anzahl der Packstücke und des Zustands der Verpackung. Es werden die Vorgehensweisen bei festgestellten Mängeln (falscher Empfänger, fehlerhafte Anzahl, beschädigte Verpackung) erläutert, inklusive der Dokumentation auf dem Lieferschein und der Durchführung einer Qualitätskontrolle zur Überprüfung der Ware auf Übereinstimmung mit der Bestellung. Der Prozess der Mängelrüge an den Lieferanten wird ebenfalls beschrieben.
3 Didaktische Analyse: Dieser Abschnitt fokussiert das Unterweisungsthema: die Überprüfung eingehender Waren auf Übereinstimmung und Unversehrtheit, inklusive der Kontrolle auf Mängel und die Dokumentation von Abweichungen. Es wird der Bezug zum Ausbildungsrahmenplan (§ 4 Ausbildungsberufsbild Nr. 11 Warenwirtschaft a) hergestellt, wo die Prüfung auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden gefordert wird. Das Einlagern der Ware und elektronisch unterstützte Prozesse werden explizit ausgeschlossen.
Wareneingangskontrolle, Warenannahme, Qualitätskontrolle, Mängelrüge, Lieferdokumente, Systemgastronomie, Ausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Schadensdokumentation, Qualitätsstandards.
Diese Unterweisung vermittelt Auszubildenden im Bereich Systemgastronomie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Durchführung einer korrekten Wareneingangskontrolle. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung und der sicheren Umsetzung der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Vorgaben.
Die Zielgruppe sind Auszubildende im Bereich Systemgastronomie, wie im Beispiel Andrea Mustermann (17 Jahre alt, Realschulabschluss, 8. Monat der Ausbildung).
Die Unterweisung dauert ca. 15-20 Minuten.
Die Unterweisung findet an der betrieblichen Warenannahmestelle statt.
Verwendete Arbeitsmittel sind ein Tisch, ein Sicherheitsmesser, Kartons und Lieferscheine.
Die Unterweisung behandelt die korrekte Prüfung von Wareneingängen auf Übereinstimmung mit der Bestellung, die Identifizierung und Dokumentation sichtbarer Schäden, das Verfahren bei Abweichungen und Mängeln, die Anwendung betriebsüblicher Maßnahmen bei Problemen und die Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards.
Die Unterweisung verfolgt Richtlernziele, Groblernziele und Feinlernziele in den kognitiven, psychomotorischen und affektiven Bereichen sowie Schlüsselqualifikationen. Konkrete Feinlernziele werden im Detail in Kapitel 4.3 beschrieben.
Die Unterweisung verwendet eine schrittweise Lehrmethode mit den Phasen Vorbereitung, Vorführung und Erklärung, Nachmachen lassen, Erklären lassen der Arbeitsschritte und Übung und Erfolgskontrolle (siehe Kapitel 5.2).
Der Lernerfolg wird durch eine Erfolgskontrolle in der letzten Stufe der Unterweisung (Stufe Vier: Übung und Erfolgskontrolle) geprüft. Maßnahmen bei Misserfolg werden in Kapitel 6 beschrieben.
Schlüsselbegriffe sind Wareneingangskontrolle, Warenannahme, Qualitätskontrolle, Mängelrüge, Lieferdokumente, Systemgastronomie, Ausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Schadensdokumentation und Qualitätsstandards.
Die Sachanalyse (Kapitel 2) detailliert die Prüfung der Lieferadresse, der Anzahl der Packstücke und des Zustands der Verpackung. Sie beschreibt auch das Vorgehen bei Mängeln (falscher Empfänger, fehlerhafte Anzahl, beschädigte Verpackung), inklusive Dokumentation und Qualitätskontrolle. Der Prozess der Mängelrüge wird ebenfalls erläutert.
Der Bezug zum Ausbildungsrahmenplan wird in der Didaktischen Analyse (Kapitel 3) hergestellt, insbesondere zu § 4 Ausbildungsberufsbild Nr. 11 Warenwirtschaft a), wo die Prüfung auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden gefordert wird.
Das Einlagern der Ware und elektronisch unterstützte Prozesse werden explizit ausgeschlossen.
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