Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2011
41 Seiten, Note: 1,9
1. Thema der Unterweisung
1.1 Zusammenhang des Themas mit der Ausbildungsordnung
1.2 Dauer der Unterweisung
2. Lernziele
2.1 Die Bedeutung des Leitlernzieles
2.2 Richtlernziel
2.3 Groblernziel
2.4 Feinlernziel
3. Ausgangssituation
3.1 Betriebliche Ausgangssituation
3.2 Persönliche Ausbildungssituation des Auszubildenden
4. Grundkenntnisse
4.1 Vorhandene Grundkenntnisse
4.2 Zu vermittelnde Grundkenntnisse
5. Fachwissen
5.1 Vorhandenes Fachwissen
5.2 Zu vermittelndes Fachwissen
6. Ausbildungsmittel
7. Unterweisungsmethode
8. Schlüsselqualifikationen
9. Arbeitsgliederung
10. Lernzielkontrolle
Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines fundierten Unterweisungsentwurfs für eine Industriekauffrau im ersten Lehrjahr, um die notwendige Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäß den Anforderungen der Ausbildungsordnung zu vermitteln.
2.4 Feinlernziel
Feinlernziele werden aus den Groblernzielen abgeleitet, wobei der Ausbilder diese konkretisiert und operationalisiert. Feinlernziele beschreiben ein eindeutig formuliertes überprüfbares Endverhalten (Eiling & Schlotthauer, 2011).
Die konkrete Beschreibung von Feinlernzielen (Operationalisierung) erfordert die Erfüllung von drei Bedingungen (Eiling & Schlotthauer, 2011): Das Endverhalten der Auszubildenden muss beobachtbar sein, es sollten Bedingungen vorgegeben sein (Wann soll der Auszubildende das gewünschte Verhalten zeigen) und ein Bewertungsmaßstab muss festgelegt werden.
Bedeutende Feinlernziele im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind im Folgenden aufgeführt:
• Der Auszubildende soll im Falle eines Brandes die richtige Löschmethode verwenden oder die zuständige Feuerwehr alarmieren.
• Jederzeit soll der Auszubildende dazu in der Lage sein, Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen.
• Der Auszubildende soll nach einem Betriebsunfall erste Hilfe Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls den Notarzt benachrichtigen.
• Parallel soll der Auszubildende berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen.
1. Thema der Unterweisung: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz des Themas Sicherheit und Gesundheitsschutz basierend auf der Ausbildungsordnung für Industriekaufleute und legt den zeitlichen Rahmen fest.
2. Lernziele: Hier werden das Leitlernziel, Richtlernziel, Groblernziel sowie die Feinlernziele definiert und operationalisiert, um eine zielgerichtete Unterweisung zu gewährleisten.
3. Ausgangssituation: Das Kapitel beschreibt das Unternehmen THIMM als betrieblichen Lernort sowie die persönliche Situation und Motivation der Auszubildenden.
4. Grundkenntnisse: Es wird der Wissensstand der Auszubildenden analysiert und definiert, welche allgemeinen Verhaltensregeln im Betrieb vermittelt werden sollen.
5. Fachwissen: Dieses Kapitel unterscheidet zwischen bereits vorhandenem Wissen aus Betriebsführungen und dem zu vermittelnden fachspezifischen Sicherheitswissen.
6. Ausbildungsmittel: Auflistung der notwendigen Materialien wie Notebook, Präsentationen und Übungsaufgaben für eine effektive Unterweisung.
7. Unterweisungsmethode: Begründung für den Einsatz der modifizierten Vier-Stufen-Methode zur aktiven Einbindung der Auszubildenden.
8. Schlüsselqualifikationen: Erörterung der Bedeutung von Soft-Skills und der Förderung von Sozial-, Methoden- und Persönlichkeitskompetenz.
9. Arbeitsgliederung: Detaillierter zeitlicher und inhaltlicher Ablaufplan der Unterweisung in vier Stufen.
10. Lernzielkontrolle: Beschreibung der drei Bereiche der Erfolgskontrolle: kognitiv, psychomotorisch und affektiv.
Sicherheit, Gesundheitsschutz, Ausbildungsordnung, Industriekauffrau, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Brandschutz, Unterweisung, Vier-Stufen-Methode, Handlungsfähigkeit, Betriebssicherheit, Ausbildungsrahmenplan, Lernziele, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsschulung
Die Arbeit befasst sich mit der Erstellung eines praxisorientierten Unterweisungsentwurfs zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz für angehende Industriekaufleute.
Die zentralen Themen sind Arbeitssicherheit, Brandschutz, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Industriebetrieb sowie die methodische Planung einer beruflichen Unterweisung.
Das Ziel ist, dass die Auszubildende Gefahren am Arbeitsplatz erkennt, Arbeitsschutzvorschriften korrekt anwendet und im Notfall angemessene Maßnahmen wie Brandschutz oder Erste Hilfe ergreift.
Für die Unterweisung wird die modifizierte Vier-Stufen-Methode genutzt, die eine aktive Beteiligung der Auszubildenden sicherstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Ausgangssituation, die Definition von Lernzielen, die Auswahl der Ausbildungsmittel sowie die detaillierte Arbeitsgliederung der Unterweisung.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Arbeitssicherheit, Unterweisungsmethodik, betriebliche Ausbildung und gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften charakterisiert.
Die Verfasserin hat das Unternehmen aufgrund ihrer eigenen Ausbildungserfahrung dort als authentischen und bekannten betrieblichen Lernort für den Entwurf ausgewählt.
Die Kontrolle erfolgt dreigeteilt: kognitiv durch ein Quiz, psychomotorisch durch Beobachtung in der Produktion und affektiv durch die Überprüfung der veränderten Arbeitseinstellung der Auszubildenden.
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