Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2011
10 Seiten, Note: 1,8
Die vorliegende Unterweisung hat zum Ziel, Auszubildenden das Erstellen von Namensschildern für neue Mitarbeiter zu vermitteln. Dies dient als praktische Einführung in die bürowirtschaftlichen Tätigkeiten und fördert die Handlungskompetenz der Auszubildenden.
Kapitel 1 beschreibt das Thema der Unterweisung (Erstellung von Namensschildern), seinen Bezug zur Ausbildungsordnung und seine Bedeutung für den Ausbildungsverlauf. Kapitel 2 beleuchtet die Ausgangssituation des Ausbilders und des Auszubildenden sowie die benötigten Arbeitsmittel. Kapitel 3 analysiert die Ausbildungssituation hinsichtlich Ort, Zeitpunkt, Funktion des Ausbilders und dessen Rolle im Prozess. Kapitel 4 behandelt die berufs- und arbeitspädagogische Relevanz, insbesondere die Förderung der Handlungskompetenz und den Führungsstil des Ausbilders. Kapitel 5 beschreibt die berufs- und arbeitspädagogischen Grundlagen, Lernzielbereiche und didaktische Prinzipien.
Namensschilderstellung, Bürowirtschaft, Ausbildung, Handlungskompetenz, Didaktische Prinzipien, Arbeitsmittel, Führungsstil, Auszubildender, Mitarbeiterqualifizierung.
Es ist eine überschaubare praktische Tätigkeit, die in vielen Abteilungen anfällt. Sie vermittelt erste bürowirtschaftliche Fertigkeiten und zeigt dem Auszubildenden die Bedeutung der Außenwirkung des Betriebs.
Namensschilder dienen der Identifikation der Mitarbeiter für Kunden und Besucher. Sie fördern eine professionelle Atmosphäre und signalisieren Zugehörigkeit zum Unternehmen.
Der Auszubildende lernt nicht nur den technischen Vorgang, sondern auch die Planung und Kontrolle seiner Arbeit sowie den sachgerechten Umgang mit Arbeitsmitteln wie PC und Drucksystemen.
Wichtige Prinzipien sind die Praxisnähe, die Anschaulichkeit und die Erfolgssicherung. Der Auszubildende sieht sofort ein greifbares Ergebnis seiner Tätigkeit.
Der Ausbilder muss den Arbeitsplatz vorbereiten, alle benötigten Materialien (Rohlinge, Software-Vorlagen) bereitlegen und die Lernziele gemäß der Ausbildungsordnung definieren.
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