Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2013
13 Seiten, Note: 2
Medikamente richten nach ärztlicher Anordnung
Auf den Stationen im Krankenhaus werden im Frühdienst täglich um 7 Uhr für alle Patienten/Kunden die Medikamente des darauffolgenden Tages gestellt. Der Auszubildende soll die Behandlungspflege „Medikamente richten“ bei einem Patienten durchführen.
Der Auszubildende soll die Vorgehensweise des Medikamentenstellens verstehen und selbständig durchführen können. Er soll die Hygienemaßnahmen einhalten. Er lernt Maßnahmen selbständig zu planen, durchzuführen und sich selbst zu kontrollieren. Ihm wird klar, wie wichtig sorgfältiges, präzises und konzentriertes Arbeiten beim Medikamenten richten ist.
Wichtige Kenntnisse über Arzneimittellehre im rechtlichen, medizinischen und pflegerischen Bereich aus der Krankenpflegeschule werden wiederholt und vertieft. Umfassende Kenntnisse über die Patientendokumentation sind vorhanden. Er soll den Umgang mit der Patientendokumentation weiterhin üben und sein Wissen in der praktischen Anwendung vertiefen.
„Medikamente verabreichen“ unter Pflegebereich Ziffer I.11 aus der Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Krankenund Kinderkrankenpflege in NRW. (lt. Rahmenlehrplan)
Der Auszubildende kann bei der medizinischen Diagnostik und Therapie assistieren und in Notfällen handeln. (Behandlungspflege). Am Ende soll der Auszubildende selbständig einen Teilbereich des Richtlernziels das „Stellen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung“ beherrschen.
Auszubildender soll die Vorgehensweise des Medikamentenstellens, mit Zuhilfenahme der Patientendokumentation, des Tablettendispensers, des Tablettenteilers und der benötigten Medikamente, selbst durchführen.
a) Psychomotorischer Bereich
Der Azubi führt selbständig sach- und fachgerecht die hygienische Händedesinfektion zur richtigen Zeit aus.
Er beherrscht das feinmotorische Arbeiten beim Medikamente stellen nach ärztlicher Anordnung.
b) Kognitiver Bereich
Das Wissen über Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Medikamenten ist von elementarer Bedeutung, damit er überhaupt dem Patienten/dem Kunde Medikamente alleine stellen und diese verabreichen darf und kann.
Unerlässlich sind Kenntnisse über Lagerung von Arzneimitteln (manche müssen i. d .Kühlschrank o. trocken, nicht ˃ 25 Grad), Haltbarkeitsdatum beachten, wenn Datum z.B. überschritten, darf es nicht zur Anwendung kommen!
Er kennt die einzelnen Verabreichungsformen wie Tabletten, Dragees, Kapseln, Tropfen, Suppositorien, Suspensionen, Schmelztabletten, Brausetabletten etc.
Die „5- R- Regel“ muss „in Fleisch und Blut übergehen“, um keine fatalen Stellfehler zu begehen und den Patienten in seiner Gesundheit zu gefährden.
Die 5 R- Regel:
- Richtiger Patient?
- Richtiges Medikament?
- Richtige Darreichungsform?
- Richtige Dosierung?(mg, Tropfen, ml etc.) Richtige Zeit? (Mrgs/Mitt./Abs.)
Azubi kann mit dem Nachschlagewerk der Arzneimittellehre(„Rote Liste 2013“) umgehen und kann damit in der Praxis arbeiten.
c) Affektiver Bereich
Der Auszubildende entwickelt sein Pflegeverständnis, d.h. er versteht
wie wichtig eine sorgfältige, gewissenhafte, genaue,
verantwortungsvolle und eine sich selbst kontrollierende Arbeitsweise ist. Er handelt ab jetzt nach seiner neu gewonnen Erkenntnis. Er verhält sich nach den Hygienestandards des Krankenhauses.
Er weiß, wie er bei Notfällen im Zusammenhang mit Medikamenten zu reagieren hat. Weiß was ein anaphylaktischer (=allergischer) Schock ist.
a)Zu unterweisende Auszubildende :
Anzahl : ein Auszubildender
Alter : 19 Jahre
Geschlecht : männlich
b)Schulische Ausbildung : Abitur
c)Vorkenntnisse/Lehrjahr :
Vorkenntnisse : 6 Monate Praktikum im selben Krankenhaus
Lehrjahr : 1. Lehrjahr, 5. Monat
d) Lernort
Die Unterweisung findet im Stationszimmer vor dem Apothekenschrank der Akutstation statt.
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