Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2013
9 Seiten, Note: 1,0
1. Thema der Unterweisung
2. Ausbildungssituation
2.1 Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung
2.2 Betriebliche Kenndaten
2.3 Allgemeine und Persönliche Kenndaten der Auszubildenden
2.4 Rahmenbedingungen
2.5 Lehrmittel- und Arbeitsmaterial
3. Ziele der Unterweisung
3.1 Thema
3.2 Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
3.3 Feinlernziele
3.4 Zuordnung zu den Lernbereichen
4. Methodenwahl und Durchführung
4.1 Lehrmethode
4.2 Begründung der Lehrmethode
4.3 Geplantes Vorgehen
5. Anlagen
- Auszug Ausbildungsrahmenplan
- Anlage 1 – Übersicht DIN-Formate
- Anlage 2 – Faltvorlage Betriebliche Vorgaben
In das Berufsbild des Bauzeichners gehört, auch im Zusammenhang mit der betrieblichen Organisation und Kommunikation, der sorgfältige Umgang mit technischen Zeichnungen.
Werden Vervielfältigungen von technischen Zeichnungen angefertigt und abgelegt, so müssen diese in einen DIN-A4-Hefter oder Ordner passen, wobei das Schriftfeld sichtbar bleiben muss.
Im Rahmen dieser Unterweisung lernt die Auszubildende, wie der angemessene Umgang mit Plänen, hier speziell das Falten von Plänen durchgeführt wird.
Ausbildungsberuf: Bauzeichner / Bauzeichnerin,
vgl. Ausbildungsordnung „Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin“, vom 12. Juli 2002
Das Ingenieurbüro ist ein Kleinunternehmen und beschäftigt 9 festangestellte Mitarbeiter.
1998 wurde das Ingenieurbüro gegründet und seit 2005 wird jedes Jahr 1 Auszubildender in der Fachrichtung Tief-, Straßen, -und Landschaftsbau ausgebildet und begleitet.
Die Auszubildende, Frau Sabine Klee, ist 16 Jahre alt und hat die Hauptschule erfolgreich mit dem Qualifizierten Hauptschulabschluss abgeschlossen. Sie befindet sich im 1. Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres zur Bauzeichnerin, mit Fachrichtung Tief-, Straßen-, -Landschaftsbau. Sie ist bisher sehr motiviert und lernbegierig, und fällt gerade durch ihren große Sorgfalt und Ordentlichkeit auf.
Die Unterweisung findet im Zeichenbüro des Ingenieurbüros statt.
Als Zeitpunkt ist kurz nach der Frühstückspause, gegen 09:45 Uhr gewählt worden, da das natürliche Leistungshoch, die Motivation und die Aufmerksamkeit an diesem Zeitpunkt am höchsten sind. Für die Dauer der Unterweisung sind 15 Minuten, ohne Pause, vorgesehen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Thema der Unterweisung ist das Falten eines Planes nach den Betrieblichen Vorgaben.
Im Arbeitsalltag einer Bauzeichnerin gehört das Falten von Plänen zu den grundlegenden Kenntnissen einer Fachkraft.
Das fachgerechte, hier Betriebliche Falten, sowie das sachgemäße Abheften von Plänen ist eine wichtige Aufgabe, um Pläne ordnungsgemäß abzuheften und zu archivieren.
Gerade in der heutigen Zeit werden z.B. Lieferzeiten immer knapper, deshalb darf keine Zeit durch das Suchen von Plänen verloren gehen.
Aus diesem Grund sollen die Auszubildenden möglichst früh mit dieser Tätigkeit vertraut gemacht werden, um die nötige Erfahrung zu sammeln.
Richtlernziele:
Techniken des Zeichnens
Nach § 4 Nr. 8 der Ausbildungsordnung, Lfd. Nr. 8
b) Vorschriften und Richtlinien für Bauzeichnungen anwenden
Die Auszubildende soll:
- die verschiedenen DIN-Formate für die Papiergrößen DIN A4 bis DIN A2 kennen
- die Betriebliche Faltreihenfolge anwenden können
- Verschiedene Pläne unter Einsatz der Lehr- und Arbeitsmittel falten, lochen sowie Lochverstärken können
- den sorgfältigen und fachgerechten Umgang mit Planunterlagen beachten
Kognitiver Lernbereich (Veränderung des Wissens, der intellektuellen Fähigkeiten)
Die Auszubildende kennt die DIN-Normen, Betrieblichen Vorgaben und die Seite der Vorgehensweise
Psychomotorischer Lernbereich (Veränderung der Fertigkeiten)
Die Auszubildende kann den Vorgang in richtiger Reihenfolge genau und maßgetreu durchführen
Affektiver Lernbereich (Veränderung der Einstellung)
Die Auszubildende verinnerlicht die Bedeutung einheitlicher Vorgehensweisen und exakten Arbeitens
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