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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2013
7 Seiten, Note: 2,1
1. Thema der Unterweisung
2. Rahmenbedingungen
2.1 Ausbildungsberuf des Auszubildenden
2.2 Zielgruppe
2.3 Vorkenntnisse des Auszubildenden
2.4 Lernort
2.5 Unterweisungsdauer
2.6 Arbeitsmittel und Lernmittel
3. Lernziele
3.1 Richtlernziel
3.2 Groblernziel
3.3 Feinlernziel
a. kognitiver Lernbereich
b. affektiver Lernbereich
c. psychomotorischer Lernbereich
4. 4-Stufen-Methode / Unterweisungsabschnitte
4.1 Stufe 1: Heranführen des Auszubildenden an die Ausgabe / Motivation
4.2 Stufe 2: Vorführen durch den Ausbilder
4.3 Stufe 3: Nachmachen durch den Auszubildenden
4.4 Stufe 4: Lernerfolgskontrolle und Abschluss
Die Unterweisung beinhaltet die ordnungsgemäße und umweltschonende Entsorgung des betrieblichen Abfalls.
Die Unterweisung findet mit Auszubildenden zur/zum Personaldienstleistungskauffrau/-mann statt.
Die beiden Auszubildenden Katrin Müller (17 Jahre, Mittlere Reife) und Nina Funk (17 Jahre, Mittlere Reife) befinden sich in den ersten Wochen ihres 1. Ausbildungsjahres zur Personaldienstleistungskauffrau. Da der Ausbildungsbetrieb großen Wert auf das Thema Umweltschutz legt, wird dieser Bereich gerade in den ersten Wochen verstärkt vom Unternehmen vermittelt. Frau Funk und Frau Müller zeigten sich bisher sehr motiviert und lernbereit, neigen aber noch zu mangelnder Sorgfalt und machen noch vermeidbare Flüchtigkeitsfehler.
Beide Auszubildenden haben in Ihrer Kindheit bereits die richtige Mülltrennung vermittelt bekommen. Aufgrund der Berufstätigkeit aller Elternteile fand diese jedoch keine große Beachtung mehr, wodurch die ordnungsgemäße Abfallentsorgung Defizite aufweist.
Die Unterweisung findet in der Küche des Ausbildungsbetriebes statt.
Die Unterweisung dauert 15 min.
- Gelber Sack, Biomüll, Restmüll, Papiermüll
- Abfälle
- Flipchart mit Bilderkärtchen zur Zuweisung
- Handout für das Berichtsheft
Das Richtlernziel ist die Anwendung des Umweltschutzes in der Praxis
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4 aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau)
Die Auszubildenden sollen Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen. (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4 d) aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau)
Die Auszubildenden sind nach der Unterweisung im Stande im betrieblichen Alltag Abfall selbstständig zu erkennen, zuzuordnen und zu entsorgen.
Der kognitive Lernbereich bezieht sich auf das Wissen und die intellektuellen Fähigkeiten. Nach der geplanten Ausbildungseinheit kennen die Auszubildenden die Methoden für eine umweltschonende Entsorgung. Sie wissen wo sie die entsprechenden Informationen erhalten und wie sie diese anwenden.
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