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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2012
20 Seiten, Note: 1,0
1. Praktische Durchführung
1.1 Thema der Unterweisung
1.2 Zusammenhang mit dem Ausbildungsrahmenplan
1.3 Dauer und Zeitpunkt der Unterweisung
1.4 Operationalisiertes Lernziel
1.5 Feinlernziel
1.6 Bezug zur Ausbildungsordnung
1.6.1 Richtlernziel
1.6.2 Groblernziel
1.7 Begründung des Themas
1.8 Weiterführendes Thema
2. Lernzielbereich
2.1 Kognitiv:
2.1.1 Erfolgskontrolle:
2.2 Affektiv:
2.2.1 Erfolgskontrolle:
2.3 Psychomotorisch:
2.3.1 Erfolgskontrolle:
2.4 Didaktisches Prinzip
2.4.1 Prinzip der Zielklarheit
2.4.2 Prinzip der Praxisnähe
2.4.3 Prinzip der Erfolgssicherung
2.5 Lernerfolgskontrolle
3. Ausgangssituation
3.1 Betriebliche Ausgangssituation
3.2 Persönliche Ausgangssituation des Auszubildenden
3.4 Grundkenntnisse
3.4.1 Vorhandene Grundkenntnisse
3.4.2 Zu vermittelnde Grundkenntnisse
3.5 Fachwissen
3.5.1 Vorhandenes Fachwissen
3.5.2 Zu vermittelndes Fachwissen
3.6 Zeitpunkt der Ausbildung
3.7 Rolle des Ausbilders
4. Ausbildungsmittel
5. Schlüsselqualifikationen
5.1 Fachkompetenz:
5.2 Methodenkompetenz:
5.3 Sozialkompetenz:
5.4 Individualkompetenz:
6. Unterweisung nach der 4- Stufen Methode
6.1 Stufe 1 Vorbereiten
6.2 Stufe 2 Vormachen und Erklären / Teilschritt 1
6.3 Stufe 3 Nachmachen
6.4 Stufe 4 Üben
7. Alternative Ausbildungsmethoden
8. Zielformulierung / Gesamtkontrolle
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Selbstständiges Anlegen einer Personalakte.
§ 3 Abs. 2 Nr. 2.4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann vom 13. Februar 2008 sieht die Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der Personalsachbearbeitung vor. Im Ausbildungsrahmenplan ist neben der Dokumentation von Arbeitsnachweisen, Fehlzeiten und Urlaubsplanung [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe b)], der Erstellung von Entgeltabrechnungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe c)], das Informieren der Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe d)] und das Führen von Personalstatistiken [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe e)], auch das Führen von Personalakten gemäß nummer 2.4 Buchstabe a) als Lernziel genannt. Dieser Punkt ist Gegenstand der vorliegenden Unterweisung.
Für die Umsetzung der Fertigkeiten und Kenntnisse ist ein Zeitraum von zwei bis vier Monaten im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahr vorgesehen.
Die Durchführung der Unterweisung wird ungefähr 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die Unterweisung findet morgens um 09:30 Uhr statt. Um diese Tageszeit sind die Leistungsbereitschaft und die Auffassungsgabe am höchsten. Dies ist vor allem bei wichtigen und grundsätzlichen Themen erforderlich. Eine Pause während der Unterweisung ist nicht erforderlich.
Der Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, selbstständig eine Personalakte anzulegen, sodass sich unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einobjektives Bildvon der Person und den Leistungen des Arbeitnehmers ergeben.
Der Auszubildende hat nach dieser Unterweisung die benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten, selbstständig und ordnungsgemäß eine Personalakte unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Arbeits- und Umweltschutzes, sowie der gängigen Hygienevorschriften fehlerfrei anzulegen. Eventuell auftretende Probleme werden vom Auszubildenden eigenständig gelöst, falls erforderlich unter Hilfestellung des Ausbilders.
Das Richtlernziel dieser Unterweisung ist es, dem Auszubildenden Kenntnisse über die Personalsachbearbeitung insbesondere über das Führen einer Personalakte zu vermitteln (§3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4 a) des Ausbildungsrahmenplans zum Personaldienstleistungskaufmann).
Nach der Unterweisung ist der Auszubildende in der Lage anhand der dazugehörigen Arbeitsmaterialien eine Personalakte selbstständig anzulegen.
Das Anlegen und Pflegen einer Personalakte gehört zu den Grundlagen im Personalwesen. Das Thema bereitet den Auszubildenden auf sein Arbeitsleben vor.
Fachgerechte Archivierung der Personalakte
Nach der Unterweisung soll der Auszubildende über so viel Wissen verfügen, um selbstständig eine Personalakte anlegen zu können. Des Weiteren soll er die benötigten Ausbildungsmittel bestimmen und die gängigen Datenschutzvorschriften sowie Unfall- und Hygieneschutzvorschriften kennen.
Der Auszubildende kann nach der Unterweisung die Unterweisungsmittel nennen, die zum Anlegen einer Personalakte benötigt werden.
Der Auszubildende soll die Notwendigkeit der Einhaltung der Vertraulichkeitsvorschriften und des sauberen Arbeitens erkennen. Ebenso dass es wichtig ist, Konzentration und Gründlichkeit über den gesamten Arbeitstag beizubehalten.
Dem Auszubildenden ist bewusst, dass beim Umgang mit Personalunterlagen die jeweiligen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Zusätzlich soll ordentlich und genau gearbeitet werden.
Der Auszubildende soll die benötigten Arbeitsmaterialien richtig einsetzen können und in der Lage sein, die benötigte Personalakte selbstständig anzufertigen.
Der Auszubildende kann das richtige Arbeitsmaterial auswählen und selbstständig die Arbeitsschritte durchführen, um eine Personalakte anzulegen.
Durch eine klare und eindeutige Zielformulierung wird dem Auszubildenden klar, was am Ende von ihm erwartet wird.
Durch das Anwendungsbeispiel einer fachgerecht angelegten Personalakte aus dem Arbeitsalltag.
Über die gesamte Dauer der Unterweisung werden Erfolgskontrollen durchgeführt, um die neuen Lerninhalte zu verinnerlichen.
Der Erfolg wird durch eingeplante Wiederholungs- und Vertiefungszeiträume gesichert.
- Mündliche Abfrage
- Beobachtung des Arbeitsablaufes bei Auszubildendem
- Sichtkontrolle des Endproduktes durch die Ausbilderin
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