Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2015
14 Seiten, Note: 1,5
Der Unterweisungsentwurf beschreibt das Anlegen einer Personalakte für Auszubildende im kaufmännischen Bereich. Ziel ist es, den Auszubildenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbstständige Bearbeitung von Personalunterlagen und die Führung von Personalakten zu vermitteln. Der Entwurf konzentriert sich auf eine praxisorientierte Unterweisung am Arbeitsplatz.
1. Thema der Unterweisung: Dieses Kapitel definiert das Thema der Unterweisung als das Anlegen einer Personalakte und betont dessen Relevanz im Ausbildungsplan zum Kaufmann/-frau für Büromanagement. Es wird die umfassende Natur des Themas hervorgehoben, welches alle Prozesse der Personalverwaltung, einschließlich Eintritte und Austritte von Mitarbeitern, beinhaltet.
2. Rahmenbedingungen: Dieses Kapitel beschreibt den Kontext der Unterweisung. Es werden Informationen zur Anzahl und Beschreibung der Auszubildenden, eine Beschreibung des Ausbildungsbetriebes (eine Kreisverwaltung mit 500 Mitarbeitern), der Ort der Unterweisung (ein aufgeräumtes Personalbüro), die Zeit und Dauer (20 Minuten, beginnend um 09:30 Uhr) und die Einordnung der Unterweisung in den Gesamtzusammenhang des Ausbildungsplans (zweites Ausbildungsjahr, nach Vermittlung kaufmännischer Grundkenntnisse) bereitgestellt. Die detaillierte Beschreibung der Rahmenbedingungen soll eine optimale Lernumgebung gewährleisten.
3. Lernziele: In diesem Kapitel werden die Lernziele der Unterweisung in drei Ebenen – Richt-, Grob- und Feinlernziel – definiert. Das Richtlernziel fokussiert auf die Personalsachbearbeitung und -verwaltung. Das Groblernziel konkretisiert dies auf das Anlegen und Führen von Personalakten. Das Feinlernziel beschreibt die Fähigkeit der Auszubildenden, selbstständig Personalakten anzulegen und zu bearbeiten, unter Berücksichtigung betriebsinternen Kriterien und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Feinziele werden in kognitive, affektive und psychomotorische Bereiche unterteilt, um einen ganzheitlichen Lernansatz zu gewährleisten.
4. Unterweisung: Dieses Kapitel legt die Methodik der Unterweisung dar. Es wird die modifizierte Vier-Stufen-Methode erläutert, die für eine praxisorientierte Unterweisung am Arbeitsplatz gewählt wurde. Der Abschnitt beschreibt die didaktischen Prinzipien, den Medieneinsatz, einen detaillierten Ablaufplan der vier Stufen (Vorbereiten, Gemeinsames Erarbeiten, Üben), die verwendeten Ausbildungsmittel und eine didaktische Reserve für unerwartete Situationen. Der Fokus liegt auf einer strukturierten und effizienten Wissensvermittlung.
Personalakte, Personalverwaltung, Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, Ausbildung, Unterweisung, Vier-Stufen-Methode, Büromanagement, kaufmännische Ausbildung, Personalsachbearbeitung.
Der Entwurf beschreibt das Anlegen und Führen einer Personalakte für Auszubildende im kaufmännischen Bereich. Ziel ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbstständige Bearbeitung von Personalunterlagen und die Führung von Personalakten, praxisorientiert am Arbeitsplatz.
Der Entwurf umfasst die Zusammenfassung, die Definition des Themas, die Rahmenbedingungen (Anzahl der Auszubildenden, Betriebsbeschreibung, Ort, Zeit, Einordnung in den Ausbildungsplan), die Lernziele (Richt-, Grob- und Feinlernziel, einschließlich kognitiver, affektiver und psychomotorischer Bereiche), die Unterweisungsmethodik (modifizierte Vier-Stufen-Methode, didaktische Prinzipien, Medieneinsatz, Ablaufplan, Ausbildungsmittel, didaktische Reserve) und einen Anhang. Schwerpunkte sind das Anlegen und Führen von Personalakten, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und die Anwendung der modifizierten Vier-Stufen-Methode.
Das Richtlernziel fokussiert auf die Personalsachbearbeitung und -verwaltung. Das Groblernziel konkretisiert dies auf das Anlegen und Führen von Personalakten. Das Feinlernziel beschreibt die Fähigkeit der Auszubildenden, selbstständig Personalakten anzulegen und zu bearbeiten, unter Berücksichtigung betriebsinterner Kriterien und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Feinziele werden in kognitive, affektive und psychomotorische Bereiche unterteilt.
Es wird die modifizierte Vier-Stufen-Methode angewendet, die eine praxisorientierte Unterweisung am Arbeitsplatz ermöglicht. Der Ablauf beinhaltet die Stufen Vorbereiten, Gemeinsames Erarbeiten und Üben.
Der Entwurf beschreibt die Anzahl und Beschreibung der Auszubildenden, den Ausbildungsbetrieb (eine Kreisverwaltung mit 500 Mitarbeitern), den Ort der Unterweisung (ein aufgeräumtes Personalbüro), die Zeit und Dauer (20 Minuten, beginnend um 09:30 Uhr) und die Einordnung der Unterweisung in den Gesamtzusammenhang des Ausbildungsplans (zweites Ausbildungsjahr, nach Vermittlung kaufmännischer Grundkenntnisse).
Personalakte, Personalverwaltung, Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, Ausbildung, Unterweisung, Vier-Stufen-Methode, Büromanagement, kaufmännische Ausbildung, Personalsachbearbeitung.
Der Entwurf ist strukturiert in Kapitel zu Zusammenfassung, Thema der Unterweisung, Rahmenbedingungen, Lernziele und Unterweisung. Jedes Kapitel enthält detaillierte Informationen zu den jeweiligen Aspekten.
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