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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2015
9 Seiten, Note: 1
I. Konzeptübersicht
a) Begründung der Themenwahl
II. Analyse der Ausgangslage
a) Angaben zum Auszubildenden
b) Angaben zum Unternehmen
c) Angaben zur Geschäftsstelle XY
d) Angaben zum Unterweisungsort
III. Beschreibung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten
a) Kognitiver Bereich
b) Affektiver Bereich
c) Psychomotorischer Bereich
IV. Unterweisungsziele
a) Richtlernziel
b) Groblernziel
c) Feinlernziel
V. Handlungskompetenz/Schlüsselqualifikationen
a) Methodenkompetenz
b) Sozialkompetenz
c) Persönlichkeitskompetenz
VI. Ausbildungsmethode
a) Begründung der Methodik
b) Ablauf der Unterweisung
1. Vorbereitung
2. „Lehrgespräch“
3. Lernerfolgskontrolle/Rollenübung
4. Weitere Schritte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei der XY AG werden die Auszubildenden für den Vertrieb ausgebildet. Der größte Anteil der Ausbildung findet selbstverständlich im Außendienst statt, wobei die Auszubildenden täglich mit Kunden in Kontakt treten. Zudem wird ein Hauptbestandteil ihres zukünftigen Berufes die Kundenberatung sein. Hierbei sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu beachten, die der Auszubildende, besonders bei dem ersten Kontakt mit einem Interessenten, beherrschen muss. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3.2 lautet das Richtlernziel „Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen“.
Der Auszubildende ist 20 Jahre alt und absolviert seine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der XY AG. Er befindet sich in der Mitte des zweiten Lehrjahres.
Die Ausbildung ist in mehrere Teilblöcke geteilt, wobei der Auszubildende neben der Berufsschule hauptsächlich im Außendienst tätig ist. Zudem wird er circa drei Monate der Ausbildung im Innendienst verbringen. In dieser Zeit lernt er die verschiedenen Abteilungen, unter anderem die Schaden- und Vertragsabteilung, in der Hauptverwaltung in Düsseldorf kennen.
Aktuell ist der Auszubildende in der Geschäftsstelle XY tätig und kann viele zu erledigende Tätigkeiten schon selbstständig ausführen. Seit einiger Zeit wird er auf die eigenständige Beratung von Privatkunden in den Bereichen Sach-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung vorbereitet.
Der Auszubildende absolvierte erfolgreich seinen Fachhochschulabschluss im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. Dadurch kann der Auszubildende gute Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen vorweisen.
Positiv sind vor allem die Aufgeschlossenheit und Selbstständigkeit des Auszubildenden zu erwähnen.
Da er nach der Ausbildung selbstständig im Außendienst arbeiten möchte, interessiert er sich selbstverständlich für die rechtlichen Vorschriften bei der Kundenberatung.
Die XY AG ist einer der größten internationalen Konzerne im Versicherungsbereich. Durch die eigene Produktpalette, die sowohl den Sach-, Lebens- und Krankenversicherungsbereich abdeckt, als auch individuelle Lösungen für Kunstliebhaber und Interessenten von Bankprodukten bietet, und die Kooperation mit der Deutschen Ärzteversicherung, der Pensionskasse AG und der Rechtsschutz-Versicherungs-AG, kann sie Kunden eine Vielzahl von Versicherungslösungen anbieten.
Die Geschäftsstelle XY betreut Kunden im Gebiet Heinsberg, Mönchengladbach und Umgebung. Der Kundenstamm besteht überwiegend aus Privatkunden. Insgesamt arbeiten vier Mitarbeiter in der Agentur, wobei es sich um den Agenturleiter, einen Außendienstmitarbeiter, eine Innendienstmitarbeiterin und den Auszubildenden handelt.
Damit die Unterweisung ungestört ablaufen kann, findet diese in einem Besprechungsraum in der Geschäftsstelle statt.
Der Auszubildende lernt die Informationen, die dem Interessenten beim Erstkontakt gemäß §11 VersVermV mitgeteilt werden müssen, kennen. Hierzu zählen sein Vor- und Familienname und der Name der Firma, in der er tätig ist. Außerdem sind die betriebliche Anschrift, sein Vermittlerstatus, die IHK-Registrierungsnummer und die Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle (Ombudsmann) zu nennen.
Zudem erlernt der Auszubildende die Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers gemäß §61 VVG. Diese sagen aus, dass der Vermittler den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen und beraten, sowie die Gründe für den erteilten Rat angeben muss. Zudem ist diese Beratung zu dokumentieren.
Der Auszubildende lernt, wie eine rechtlich korrekte Kundenberatung gestaltet sein muss und kann dies in der Praxis umsetzen.
In der Unterweisung wird der psychomotorische Bereich nicht angesprochen.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3.2 des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen lautet das Richtlernziel „Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen“.
Der Auszubildende lernt, die Rechtsgrundlagen für Beratungs- und Verkaufsgespräche zu beachten (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3.2 a).
Der Auszubildende soll die Beratervorstellung bei Interessenten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erlernen.
Dazu gehört die Nennung seines Vor- und Familiennamens, des Firmennamens, der betrieblichen Anschrift und seines Vermittlerstatus. Zudem zählt hierzu die Angabe der IHK-Registrierungsnummer und der Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle. Diese Informationen sollen dem Versicherungsnehmer mithilfe der Visitenkarte vermittelt werden.
Darüber hinaus soll der Kunde über die Beratungs- und Dokumentationspflichten informiert werden. Hierbei muss der Kunde nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten werden. Weiterhin muss eine Begründung für den erteilten Rat abgegeben werden. Die Beratung muss schriftlich festgehalten werden. Dies wird dem Kunden mittels eines Merkblattes zum Versicherungsvermittlergesetz erläutert.
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