Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2015
9 Seiten, Note: 1
I. Konzeptübersicht
a) Begründung der Themenwahl
II. Analyse der Ausgangslage
a) Angaben zum Auszubildenden
b) Angaben zum Unternehmen
c) Angaben zur Geschäftsstelle XY
d) Angaben zum Unterweisungsort
III. Beschreibung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten
a) Kognitiver Bereich
b) Affektiver Bereich
c) Psychomotorischer Bereich
IV. Unterweisungsziele
a) Richtlernziel
b) Groblernziel
c) Feinlernziel
V. Handlungskompetenz/Schlüsselqualifikationen
a) Methodenkompetenz
b) Sozialkompetenz
c) Persönlichkeitskompetenz
VI. Ausbildungsmethode
a) Begründung der Methodik
b) Ablauf der Unterweisung
1. Vorbereitung
2. „Lehrgespräch“
3. Lernerfolgskontrolle/Rollenübung
4. Weitere Schritte
Das Hauptziel dieser Unterweisung ist es, den Auszubildenden in die Lage zu versetzen, rechtssichere Erstkontakte mit Interessenten durchzuführen. Dabei liegt der Fokus auf der Vermittlung gesetzlicher Informations- und Dokumentationspflichten gemäß VVG und VersVermV, um den Auszubildenden auf seine zukünftige Rolle im selbstständigen Außendienst vorzubereiten.
a) Begründung der Themenwahl
Bei der XY AG werden die Auszubildenden für den Vertrieb ausgebildet. Der größte Anteil der Ausbildung findet selbstverständlich im Außendienst statt, wobei die Auszubildenden täglich mit Kunden in Kontakt treten. Zudem wird ein Hauptbestandteil ihres zukünftigen Berufes die Kundenberatung sein. Hierbei sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu beachten, die der Auszubildende, besonders bei dem ersten Kontakt mit einem Interessenten, beherrschen muss. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3.2 lautet das Richtlernziel „Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen“.
I. Konzeptübersicht: Dieses Kapitel erläutert die Beweggründe für die Themenwahl und ordnet die Unterweisung in den Ausbildungsrahmenplan ein.
II. Analyse der Ausgangslage: Hier wird der Kenntnisstand des Auszubildenden sowie das Umfeld der Geschäftsstelle für die Unterweisung detailliert beschrieben.
III. Beschreibung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten: Es werden die kognitiven und affektiven Lernziele im Hinblick auf gesetzliche Informationspflichten definiert.
IV. Unterweisungsziele: Dieses Kapitel spezifiziert das Richt-, Grob- und Feinlernziel für die Durchführung von Kundengesprächen.
V. Handlungskompetenz/Schlüsselqualifikationen: Hier wird erläutert, welche überfachlichen Kompetenzen wie Methoden- und Sozialkompetenz durch die Unterweisung gefördert werden.
VI. Ausbildungsmethode: Dieser Teil beschreibt die gewählte Methode des Lehrgesprächs in Kombination mit einer Rollenübung sowie deren konkreten Ablauf.
Versicherungsvertrieb, Auszubildender, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Erstkontakt, Informationspflichten, VersVermV, VVG, Dokumentationspflicht, Rollenübung, Handlungskompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Persönlichkeitskompetenz, Fachberatung.
Die Arbeit befasst sich mit der Konzeption und dem Ablauf einer betrieblichen Unterweisung für angehende Kaufleute für Versicherungen und Finanzen.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erstkontakt mit Interessenten, insbesondere die Informations- und Dokumentationspflichten.
Das Ziel ist, dass der Auszubildende nach der Unterweisung in der Lage ist, sich bei Interessenten rechtssicher vorzustellen und die gesetzlichen Pflichten korrekt zu erläutern.
Es wird die Methode des Lehrgesprächs angewandt, die durch eine praktische Rollenübung zur Lernerfolgskontrolle ergänzt wird.
Der Hauptteil umfasst die Erarbeitung der Gesetzestexte (§ 11 VersVermV und § 61 VVG) sowie die praktische Anwendung der Pflichtinformationen mittels Visitenkarte und Merkblatt.
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Versicherungsvertrieb, Beratungs- und Dokumentationspflichten, Handlungskompetenz und Lehrgespräch.
Da der Auszubildende vor dem Übergang in die selbstständige Beratung steht, ist die rechtssichere Vorstellung nach § 11 VersVermV essenziell für seine berufliche Praxis.
Die Ausbilderin schlüpft in die Rolle des Kunden, um eine realistische Übungssituation zu schaffen und die direkte Anwendung der gelernten Inhalte zu prüfen.
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