Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2002
11 Seiten, Note: 1,3
Der Auszubildende erwirbt im Rahmen der Ausbildung „Kauffrau/-mann für Bürokommunikation“ Wissen über die Abwicklung von Bestellvorgängen, der Postbearbeitung, Terminplanung und -überwachung, die Handhabung der Registratur, die Anfertigung von Zahlungsaufträgen, einfache Buchhaltungsarbeiten, bereichsbezogenes Personalwesen, die Anfertigung von Briefen mittels PC und die Erstellung und Auswertung von Statistiken. Es werden vor allem Assistenz- und Sekretariatsaufgaben erlernt, die die Kommunikation und Kooperation mit dem Vorgesetzten fördern und ihn unterstützen sollen. Wie die Ausbildungsverordnung auch vorschreibt, soll das „selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren“ (§ 4 Abs. 2 AusbO) erlernt werden. Das Erlernen der Vorbereitung von Sitzung und Tagungen (§ 3 Abs. 7 Pkt. 2 AusbO) ist unerlässlich in der Ausbildung, da es heutzutage einen wesentlichen Bestandteil des Büroalltags darstellt.
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