Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2005
13 Seiten, Note: 1,3
1 Begründung der Themenwahl
1.1 Abgrenzung des Themas
1.2 Richtlinienbezug
1.3 Zu vermittelnde Kompetenzen
1.3.1 Fachkompetenz
1.3.2 Methodenkompetenz
1.3.3 Sozialkompetenz
2 Rahmenbedingungen
2.1 Beteiligte Personen
2.2 Unterweisungsort
2.3 Unterweisungszeitpunkt und Dauer
2.4 Benötigte Arbeitsmittel
3 Lernziele
3.1 Richtlernziel
3.2 Groblernziel
3.3 Feinlernziel
3.3.1 Kognitiver Bereich
3.3.2 Psychomotorischer Bereich
3.3.3 Affektiver Bereich
3.4 Lernzielkontrolle
4 Vier-Stufen-Methode
4.1 Vorbereitung
4.2 Vormachen
4.3 Nachmachen
4.4 Nachbereiten
Anlage I (Handout)
Anlage II (Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan)
In das Berufsbild eines Gärtners / einer Gärtnerin mit der Fachrichtung Landschaftsbau gehört auch, im Zusammenhang mit Arbeiten an Pflanzen, das Umtopfen einer Pflanze in Seramis. Außer den unbedingt zu beachtenden Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Geräten, wie der Schere bzw. Heckenschere, muss die Auszubildende auch die besonderen Sorgfaltsregeln beim Umgang mit zum Teil sehr empfindlichen Pflanzen beachten lernen. Dabei spielt die Gefahr der Verletzung der Auszubildenden durch Gartengeräte eine ebenso große Rolle wie die Gefahr der Beschädigung der Pflanze durch unsachgemäße Behandlung.
Im Rahmen dieser Unterweisung lernt die Auszubildende exemplarisch am Beispiel eines Efeus, das Umtopfen einer Pflanze. Dabei wird ihr auch vermittelt, dass Seramis, aufgrund seiner besonderen Eigenschaft als Wasserspeicher, gut für Zimmerpflanzen geeignet ist.
Das Thema der Unterweisung wurde in Anlehnung an die „Verordnung über die Berufsausbildung des Gärtners in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ gewählt.
Die Auszubildende erlernt in der nachfolgenden Unterweisung wie, wann und warum ein Umtopfen der Pflanze nötig ist. Ihr wird das Wissen um die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen vermittelt.
Durch die Übertragung des Erlernten in die Praxis wird das Wissen der Auszubildenden gefestigt und verdeutlicht, dass es auf andere Aufgaben des Berufsbildes übertragen werden kann. Sie erfährt, dass das Gelernte für die nächsten Unterweisungen von großer Bedeutung ist.
Die Auszubildende wird eigenständig umtopfen und dabei bestimmte Hinweise und Sicherheitsaspekte beachten. Bei offenen Fragen wird sie auf Kollegen und Kolleginnen zugehen.
Die Auszubildende, Frau Sabrina Wolf, ist 18 Jahre alt und hat die Realschule mit der mittleren Reife mit Qualifikation für die Sekundarstufe II abgeschlossen. Sie befindet sich im 1. Halbjahr des zweiten Lehrjahres der Ausbildung zur Gärtnerin, mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Sie hat sich schon vor Ausbildungsbeginn mit den Tätigkeiten eines Gärtners bzw. einer Gärtnerin beschäftigt, da ihre Eltern eine Gärtnerei besitzen. Frau Wolf konnte so die Schulferien der letzten beiden Jahre nutzen, um sich grundlegende Kenntnisse anzueignen.
Über ihren weiteren beruflichen Weg ist sie sich bereits im Klaren, sie wird in einem absehbaren Zeitraum die Gärtnerei übernehmen und weiterführen.
Frau Wolf zeigte sich bisher sehr motiviert und lernbereit, sie ist stets in der Lage, das ihr vermittelte Wissen anzuwenden und auf andere Gebiete zu transferieren. Sie arbeitet sehr zügig und sorgfältig. Ihren Kollegen gegenüber verhält sie sich aufgeschlossen und hilfsbereit.
Im Rahmen ihrer Ausbildung konnte sich Frau Wolf Kenntnisse über heimische Pflanzen, Schädlingsbekämpfung, Bodenqualitäten, sowie kaufmännisches Grundwissen aneignen.
Die Auszubildende wird unterwiesen durch Ulrike Peters, 26 Jahre, Geschäftsführerin der Gärtnerei. Sie hat nach ihrer Ausbildung zur Gärtnerin mehrere Jahre Berufserfahrung sammeln können. Zusätzlich hat sie bereits drei Auszubildende bis zum Bestehen ihrer Abschlussprüfung begleitet. Dies verleiht ihr die persönliche und fachliche Kompetenz, diese Unterweisung zu leiten.
Die Unterweisung findet in der Lernwerkstatt der Gärtnerei statt, um Störungen der Konzentration durch Kundenbetrieb zu vermeiden. Außerdem ist die Auszubildende vor den neugierigen Blicken ihrer Kollegen geschützt, die sie hemmen könnten.
Für ausreichenden Platz und die benötigten Arbeitsmittel auf der Werkbank ist gesorgt, die Lichtverhältnisse sind gut.
Die Unterweisung findet kurz nach der Frühstückspause, gegen 9:00 Uhr, statt. Für diesen Zeitpunkt spricht die biologische Leistungskurve des Menschen. Als Dauer der Unterweisung sind 15 Minuten vorgesehen, eine Pause ist während dieser Zeit nicht erforderlich.
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