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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2005
18 Seiten, Note: sehr gut
AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Technische Zeichner, Bauzeichner
1 Kurzanalyse des Auszubildenden
2 Unterweisungsthema
2.1 Thema der letzten Unterweisung
2.2 Thema der heutigen Unterweisung
2.3 Thema der nachfolgenden Unterweisung
3 Lernziele
3.1 Groblernziel
3.2 Feinlernziel
3.2.1 Kognitives Feinlernziel
3.2.2 Psychomotorisches Feinlernziel
3.2.3 Affektives Feinlernziel
4 Planung nach didaktischen Prinzipien
5 Kompetenzen
5.1 Fachkompetenz
5.2 Methodenkompetenz
5.3 Sozialkompetenz
6 Motivation
7 Methodenauswahl
8 Unterweisungsverlauf
9 Ausbildungsmittel / Medien
10 Auszug des Ausbildungsrahmenlehrplans
11 Anhang
11.1 Auszug aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
11.2 Auszug aus einem Bebauungsplan.
11.3 Zeichnung zur Erläuterung der Traufhöhe
11.4 Zeichnung zur Erläuterung der Grundflächenzahl (GRZ)
11.5 Zeichnung zur Erläuterung der Geschossflächenzahl (GFZ)
Markus ist 18 Jahre alt und hat, vor dem Beginn seiner Lehre, erfolgreich die Realschule besucht. Er befindet sich nun im zweiten Lehrjahr und bringt durch seine Vorkenntnisse schon ein paar Erfahrungen zur Handhabung von Bauanträgen mit. Sein Vater ist Maurer und so musste sich Markus von Haus aus schon früh mit dem Bauen von Häusern beschäftigen.
Zu seinem Arbeitskollegen ist er stets freundlich und hilfsbereit. Den Zeichnern geht er bei anfallenden Arbeiten stets zur Hand und erledigt in einigen Bereichen die Arbeitsvorbereitung selbstständig.
In der Berufsschule hat er keine Probleme, den erlernten Inhalt kann er gut behalten und wiedergeben. Seine Noten sind gut und sein Verhalten einwandfrei.
Durch den Unterricht und seine Vorkenntnisse kann er Grundrisse lesen und Geometrien sicher darstellen.
Lfd. Nr. 6:
Zusammenarbeit mit Behörden und anderer am Bau Beteiligten. (§4 Nr. 6)
d) Bei der Erstellung baurechtlicher Unterlagen mitwirken
Dauer insgesamt 5 Wochen
Lfd. Nr. 6
Zusammenarbeit mit Behörden und anderer am Bau Beteiligten. (§4 Nr. 6)
e) Berechung nach baurechtlichen Vorgaben erstellen
Dauer insgesamt 5 Wochen
Lfd. Nr. 6
Zusammenarbeit mit Behörden und anderer am Bau Beteiligten. (§4 Nr. 6)
f) Auflagen, Einträge und Prüfvermerke umsetzten
Dauer insgesamt 5 Wochen
Der Auszubildende soll das selbständige Herstellen von Berechungen zu baurechtlichen Unterlagen beherrschen.
Das Feinlernziel unterteilt sich in drei Bereiche. Die einzelnen Lernzielbereiche werden wie folgt aufgegliedert.
Nach der Unterweisung soll Markus wissen wie man die Traufhöhe ermittelt und die Grundflächenzahl (GRZ), sowie die Geschossflächenzahl (GFZ) errechnet. Er soll rechnerische Methoden kennen und diese auch benennen können. Bei der Arbeit soll er Fehler selbstständig erkennen und diese beseitigen können.
Bei der Arbeit soll er, soweit erforderlich, die UVV kennen und beachten.
Markus soll mit den Arbeitsgeräten hantieren können. Durch Auswahl der geeigneten Methoden und Werkzeuge soll er die Ermittlungen und Berechungen richtig durchführen.
Die UVV soll er, soweit erforderlich, beachten und diese korrekt anwenden.
Der Auszubildende erkennt welche Arbeitsmittel notwendig sind und legt geeignete Materialien vor dem Arbeitsbeginn bereit. Er macht sich mit den Vorschriften vertraut und achtet, soweit erforderlich, auf die Einhaltung der UVV.
Zielklarheit: Das Lehr- und Lernziel sollte klar und eindeutig sein und der Sinn und Zweck der Berechnungsmethoden vermitteln können. Markus wird in dieser Hinsicht vor der Unterweisung darüber aufgeklärt.
Aktivitätsförderung: Markus bekommt die benötigten Arbeitsmaterialien und entsprechende Literatur ausgehändigt und wird animiert selbstständig aktiv zu werden.
Fasslichkeit: Es ist darauf zu achten Markus entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu fordern und ihn nicht zu Über- oder Unterfordern.
Individualisierung: Lernfähigkeit, Lernbereitschaft und Qualifikation von Markus werden berücksichtigt.
Erfolgssicherung: Durch regelmäßiges Wiederholen, Üben und Kontrollieren wird das Erlernte dauerhaft gefestigt und der Lerntransfer gefördert.
Markus kann die Traufhöhe ermitteln und kann die Grundflächenzahl (GRZ), sowie die Geschossflächenzahl (GFZ) berechnen und führt diese Arbeit, auch ohne Aufsicht, korrekt aus.
Er kennt die Vorschriften und Berechungsmethoden und beherrscht diese Arbeitstechniken in der Praxis.
Markus ist zu seinen Kollegen und Kunden freundlich und stets hilfsbereit. Er erklärt Fragen fachgerecht und unterstützt die Zeichner bei der Arbeit.
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