Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2005
7 Seiten, Note: 2+
1. Ausgangssituation
1.1 Ausbildungsstand
1.2 Charakterisierung des Auszubildenden
1.3 Unterweisungsthema
1.4 Vorkenntnisse
1.5 Ort der Unterweisung / Arbeitsplatz
1.5.1 Arbeitsmittel
2. Ziele der Unterweisung
2.1 Lernzieltaxonomie
2.1.1 Richtlernziel
2.1.2 Groblernziel
2.1.3 Feinlernziel
2.2 Lernbereiche
2.2.1 Kognitiver Lernbereich
2.2.2 Affektiver Lernbereich
2.2.3 Psychomotorischer Lernbereich
2.3 Motivation
3. Ablauf der Unterweisung nach dem Lehrgespräch
3.1 Vorbereitung
3.2 Erläuterung des Arbeitsvorganges
3.3 Ausführung durch den Auszubildenden
4. Lernerfolgskontrolle
5. Verabschiedung
Das Hauptziel dieser Unterweisung ist es, dem Auszubildenden die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um eigenständig und fehlerfrei eine Personalakte nach betriebsinternen Standards anzulegen. Dabei wird die didaktische Methode des Lehrgesprächs angewandt, um neben praktischen Fertigkeiten auch das Verständnis für die Abläufe der Personalverwaltung zu fördern.
3.2 Erläuterung des Arbeitsvorganges
Es wird dem Auszubildenden der praktische Arbeitsgang erklärt. Zuerst wird der Aufbau einer Akte erläutert, die einzelnen Abschnitte erklärt und gezeigt, im Anschluss hieran werden die vorliegenden Personalunterlagen, wie beispielsweise der Bewerbungsbogen, der Lebenslauf, eingereichte Zeugnisse, Anstellungsschreiben, Anstellungsvertrag, allg. Schriftverkehr, Antrag auf vermögenswirksame Leistungen, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, etc. in die einzelnen Unterteilungen ggf. chronologisch und nach firmeninternen Kriterien, d.h. entsprechend der Unterteilung eingeheftet. Zwischendurch werden dem Auszubildenden einzelne Fragen zum Sinn und Zweck der Unterteilung und der chronologischen Ordnung gestellt. Dies soll zu einer dauerhaften Vermittlung des Wissens führen. Der Auszubildende wird während des Lehrgespräches dazu angehalten sich Notizen zu machen, auf typische Fehler wird hingewiesen, allerdings nicht so, dass der Auszubildende angeregt wird, die Fehler nachzumachen.
1. Ausgangssituation: Beschreibung des Ausbildungsstands, der persönlichen Voraussetzungen des Auszubildenden sowie der technischen und räumlichen Gegebenheiten der Unterweisung.
2. Ziele der Unterweisung: Festlegung der Lernzielhierarchie (Richt-, Grob- und Feinlernziele) sowie Definition der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lernbereiche.
3. Ablauf der Unterweisung nach dem Lehrgespräch: Detaillierte Darstellung der didaktischen Phasen von der Vorbereitung über die Erläuterung der Arbeitsvorgänge bis zur praktischen Anwendung durch den Azubi.
4. Lernerfolgskontrolle: Beschreibung des Feedbackprozesses und der Überprüfung des erlernten Wissens durch den Ausbilder.
5. Verabschiedung: Abschluss der Unterweisung inklusive Sensibilisierung für den zukünftigen Aufgabenbereich und Ausblick auf künftige Lerneinheiten.
Personalakte, Auszubildender, Lehrgespräch, Personalverwaltung, Ausbildung, Unterweisung, Bürokaufmann, Lernzieltaxonomie, Datenschutz, Arbeitsabläufe, Personalunterlagen, Berufsausbildung, Kompetenzentwicklung, Eigenverantwortung, Aktenführung.
Die Arbeit befasst sich mit der Konzeption und Durchführung einer praktischen Unterweisung für Auszubildende im Bereich der Personalverwaltung am Beispiel des Anlegens einer Personalakte.
Im Fokus stehen die didaktische Planung einer Unterweisung, die Vermittlung von Ordnungssystemen in der Personalverwaltung sowie der professionelle Umgang mit sensiblen Personaldaten.
Das Ziel ist, dass der Auszubildende am Ende der Unterweisung in der Lage ist, die Personalakte einer neuen Mitarbeiterin selbstständig und nach den geltenden firmeninternen Kriterien korrekt anzulegen.
Es wird primär die Methode des Lehrgesprächs eingesetzt, ergänzt durch die didaktische Planung vom Leichten zum Schweren und der gezielten Lernerfolgskontrolle.
Der Hauptteil erläutert den detaillierten Ablauf der Unterweisung, angefangen bei der Vorbereitung des Arbeitsplatzes über die fachliche Unterweisung bis hin zur praktischen Ausführung durch den Auszubildenden.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Personalakte, Lehrgespräch, Ausbildungsberuf Bürokaufmann, Lernzieltaxonomie und die praxisnahe Vermittlung von Verwaltungsabläufen.
Da Personaldaten dem Datenschutzgesetz unterliegen, ist es für einen Auszubildenden essenziell, von Beginn an für das Stillschweigen über personenbezogene Daten sensibilisiert zu werden.
Der Ausbilder stellt zwischendurch gezielte Fragen zum Sinn und Zweck der Ordnungssysteme, um das Verständnis zu vertiefen und den Auszubildenden zur aktiven Mitarbeit sowie zur Notizführung anzuregen.
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