Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2017
7 Seiten, Note: 2,0
1. Kontaktphase
2. Orientierungsphase
3. Argumentations- und Lösungsphase
4. Abschlussphase
Das primäre Ziel dieser Ausbildungssituation ist es, den Auszubildenden zu befähigen, einen Meldeschein fachgerecht, selbstständig und zügig anhand eines Behandlungsvertrages auszufüllen sowie die rechtlichen Grundlagen des Bundesmeldegesetzes zu verstehen.
1. Kontaktphase:
Die Unterweisung erfolgt im Backoffice der Rezeption an einem Tisch mit 2 Stühlen. Der Ausbilder und der Auszubildende sitzen nebeneinander um dem Auszubildenden einen möglichst freien Blick und uneingeschränkte Einsicht in die Arbeitsmaterialien zu ermöglichen. Der Tisch ist mit den Unterrichtsmitteln bestückt, ansonsten aber leer, so dass ein konzentriertes Arbeiten möglich ist.
Für die Unterweisung benötigt der Ausbilder unausgefüllte Meldescheine, diese liegen auf dem Tisch bereit, genauso wie Textmarker, Stifte und Karteikarten die mit den auszufüllenden Fachbegriffen beschrieben sind. Des Weiteren hat der Ausbilder (fiktive) Behandlungsverträge vorbereitet. Auch diese liegen auf dem Tisch bereit.
Nach der Begrüßung des Auszubildenden wird zur Lockerung der Atmosphäre und um Hemmungen des Auszubildenden abzubauen ein kurzer „Smalltalk“ betrieben. Um das Interesse des Auszubildenden zu wecken wird Ihm das Thema der Unterweisung genannt und eventuelle Vorkenntnisse ermittelt. Desweiteren wird dem Auszubildenden bei Erfolg in Aussicht gestellt, die weitere Bearbeitung der Meldescheine, in Zukunft alleine zu übernehmen.
1. Kontaktphase: Der Ausbilder bereitet die Lernumgebung vor und schafft durch eine angenehme Gesprächsatmosphäre eine vertrauensvolle Basis für die Unterweisung.
2. Orientierungsphase: Der Auszubildende wird über das Lernziel informiert und erhält eine Erläuterung zur rechtlichen Relevanz des korrekt ausgefüllten Meldescheins gemäß Bundesmeldegesetz.
3. Argumentations- und Lösungsphase: In einem strukturierten Lehrgespräch werden die einzelnen Bestandteile des Meldescheins besprochen und Lösungsstrategien für verschiedene Gäste-Szenarien erarbeitet.
4. Abschlussphase: Das Gelernte wird durch Wiederholung gefestigt, der Auszubildende erhält Feedback zu seiner Leistung und die weiteren Schritte der Ausbildung werden geplant.
Ausbildereignungsprüfung, Meldeschein, Hotelfachmann, Bundesmeldegesetz, Unterweisung, Lehrgespräch, Behandlungsvertrag, Rezeption, Gästeverwaltung, Ausbildungsrahmenplan, Meldegesetz, Fachausbildung, Datenschutz, Gästeservice, Archivierung
Es geht um die fachgerechte Unterweisung eines Auszubildenden zum Hotelfachmann in das korrekte Ausfüllen von Meldescheinen gemäß gesetzlicher Vorgaben.
Die Themen umfassen die rechtlichen Grundlagen des Meldewesens, das Ausfüllen von Formularen auf Basis von Behandlungsverträgen sowie den Umgang mit speziellen Datenanforderungen bei in- und ausländischen Gästen.
Der Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, einen Meldeschein korrekt, selbstständig und effizient auszufüllen sowie die notwendigen Daten von Gästen zu erheben.
Die Unterweisung wird als methodisches Lehrgespräch durchgeführt, ergänzt durch eine strukturierte Vorbereitung der Arbeitsmittel und eine klare Ablaufgliederung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Orientierungsphase zur Vermittlung der rechtlichen Notwendigkeit und eine Argumentations- und Lösungsphase, in der die Details des Meldescheins aktiv erarbeitet werden.
Zu den Schlüsselbegriffen gehören das Bundesmeldegesetz, der Meldeschein, die Rezeptionsarbeit, das Lehrgespräch und die zielorientierte Ausbildung im Hotelfach.
Der Ort bietet eine konzentrierte Arbeitsumgebung mit zwei Stühlen, die eine direkte Kommunikation zwischen Ausbilder und Auszubildendem sowie eine uneingeschränkte Einsicht in die Unterlagen ermöglicht.
Fehler werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheit genutzt: Die Ursachen werden gemeinsam besprochen und der Auszubildende wird durch den Ausbilder motiviert.
Nach den Angaben in der Arbeit müssen die Originale der Meldescheine ein Jahr aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist innerhalb von drei Monaten vernichtet werden.
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