Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2018
11 Seiten, Note: 1,2
Die Zielsetzung dieser Unterweisung ist die Schulung von Auszubildenden im dritten Ausbildungshalbjahr zum Verwaltungsfachangestellten im Erstellen einer Übersicht eingegangener Bewerbungen zur Vorbereitung der Bewerbervorauswahl. Der Fokus liegt auf der systematischen Erfassung und Beurteilung von Bewerbungen, inklusive der korrekten Identifizierung von Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen.
Lernziele: Dieses Kapitel definiert die Lernziele der Unterweisung, die die Auszubildende befähigen sollen, Bewerbungen systematisch zu erfassen, zu beurteilen und Hinweise auf Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen zu erkennen. Es wird das übergeordnete Richtlernziel im Personalwesen und die Feinlernziel im Umgang mit Bewerbungen definiert, um einen klaren Rahmen für die Unterweisung zu setzen. Die Lernziele bilden die Grundlage für die anschließende Unterweisung und dienen als Messlatte für den Lernerfolg.
Erforderliche Vorkenntnisse: Dieses Kapitel benennt die notwendigen Grundlagen, die die Auszubildende bereits beherrschen sollte, um die Unterweisung erfolgreich zu absolvieren. Es werden Kenntnisse im Leistungsprinzip des öffentlichen Dienstes und den Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als Voraussetzung genannt. Diese Vorkenntnisse sind essentiell für das Verständnis der dargestellten Arbeitsabläufe und Entscheidungen im Bewerbungsprozess.
Arbeits- und Lehrmittel, Hilfsmittel, Material: In diesem Abschnitt werden alle notwendigen Arbeitsmittel, Lehrmittel und Materialien aufgelistet, die für die Unterweisung benötigt werden. Dies beinhaltet Bewerbungen mit verschiedenen Bestandteilen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheide über Schwerbehinderung), Tabellen, Checklisten, Schaubilder und Gesetzesauszüge (SGB IX und AGG). Die detaillierte Auflistung stellt sicher, dass die Unterweisung vorbereitet und alle notwendigen Hilfsmittel vorhanden sind.
Kurzbeschreibung der Durchführung: Hier wird die Vier-Stufen-Methode als didaktischer Ansatz für die Unterweisung vorgestellt. Die vier Stufen (Vorbereitung, Vormachen und Erklären, Nachmachen und Erklären, Selbständiges Weiterarbeiten) bilden einen strukturierten Rahmen, um den Lernprozess effektiv zu gestalten. Die Beschreibung der einzelnen Phasen unterstreicht den interaktiven und schülerzentrierten Charakter der Methode.
Durchführung der Unterweisung: Dieser Abschnitt beschreibt die praktische Umsetzung der Unterweisung in den vier Stufen. Es wird detailliert beschrieben, wie der Ausbilder in jeder Stufe vorgeht, um die Auszubildende optimal zu unterstützen und ihr Feedback zu geben. Der Fokus liegt auf der didaktischen Gestaltung der einzelnen Phasen und der Berücksichtigung individueller Lernfortschritte.
Bewerbervorauswahl, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Personalauswahlprozess, Leistungsprinzip, AGG, SGB IX, Vier-Stufen-Methode, Verwaltungsfachangestellte/r, Bewerbungsverfahren.
Die Unterweisung schult Auszubildende im dritten Ausbildungshalbjahr zum Verwaltungsfachangestellten im Erstellen einer Übersicht eingegangener Bewerbungen zur Vorbereitung der Bewerbervorauswahl. Der Fokus liegt auf der systematischen Erfassung und Beurteilung von Bewerbungen, inklusive der korrekten Identifizierung von Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen.
Die Unterweisung behandelt die systematische Erfassung und Bewertung von Bewerbungen, die Identifizierung von Schwerbehinderungen und Gleichstellungen, die Bedeutung dieser Aspekte im Personalauswahlprozess, die Anwendung des Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst und die praktische Anwendung der Vier-Stufen-Methode.
Die Auszubildenden sollen befähigt werden, Bewerbungen systematisch zu erfassen, zu beurteilen und Hinweise auf Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen zu erkennen. Es werden übergeordnete und Feinlernzielen im Personalwesen und im Umgang mit Bewerbungen definiert.
Kenntnisse im Leistungsprinzip des öffentlichen Dienstes und den Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind erforderlich.
Bewerbungen mit verschiedenen Bestandteilen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheide über Schwerbehinderung), Tabellen, Checklisten, Schaubilder und Gesetzesauszüge (SGB IX und AGG) werden benötigt.
Die Unterweisung basiert auf der Vier-Stufen-Methode: Vorbereitung, Vormachen und Erklären, Nachmachen und Erklären, Selbständiges Weiterarbeiten.
Die Unterweisung gliedert sich in die Phasen Vorbereitung, Demonstration, Wiederholung und Übung. Es wird detailliert beschrieben, wie der Ausbilder in jeder Stufe vorgeht, um die Auszubildende optimal zu unterstützen und ihr Feedback zu geben.
Bewerbervorauswahl, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Personalauswahlprozess, Leistungsprinzip, AGG, SGB IX, Vier-Stufen-Methode, Verwaltungsfachangestellte/r, Bewerbungsverfahren.
Das Inhaltsverzeichnis umfasst Lernziele, erforderliche Vorkenntnisse, Arbeits- und Lehrmittel, eine Kurzbeschreibung der Durchführung (mit Untergliederung in die vier Stufen der Vier-Stufen-Methode), die Durchführung der Unterweisung (ebenfalls mit Untergliederung in die vier Stufen), einen Anhang und die Lernziele.
Der Text beinhaltet Zusammenfassungen für die Kapitel Lernziele, Erforderliche Vorkenntnisse, Arbeits- und Lehrmittel, Kurzbeschreibung der Durchführung und Durchführung der Unterweisung.
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