Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2017
14 Seiten, Note: 2,0
Medien / Kommunikation - Public Relations, Werbung, Marketing, Social Media
1 Voraussetzungen
1.1 Zielgruppe
1.2 Betriebliche Voraussetzungen
1.3 Organisatorische Rahmenbedingungen
2 Didaktische Überlegungen
2.1 Lernziele
2.2 Inhalte
2.2.1 Brandschutz
2.2.2 Standgestaltung / Dekoration
2.2.3 Besonderheiten
2.3 Lernzielkontrolle
3 Methodische Überlegungen
4 Verlaufsplan der Mitarbeiterschulung
5 Dokumentation
5.1 Teilnahmezertifikat
5.2 Teilnahmebestätigung
5.3 Arbeitsaufträge
Die vorliegende Dokumentation dient der methodischen und inhaltlichen Aufarbeitung einer Mitarbeiterschulung zum Thema Brandschutz und Standgestaltung. Ziel der Arbeit ist es, den Teilnehmenden fundiertes Wissen über sicherheitsrelevante Brandverhütungsmaßnahmen bei der Gestaltung von Messeständen und Veranstaltungen zu vermitteln, um eigenständiges und regelkonformes Handeln in der Praxis zu gewährleisten.
Standgestaltung: Allgemeine Vorschriften
BGV C1 §30 Ausstattung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Dekorationen, Kostüme, Möbel, Requisiten und Effekte so ausgeführt und so beschaffen sind, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Verletzungen sowie gesundheitliche Schädigungen vermieden werden.
• Brennende Kerzen und sonstiges offenes Licht untersagt
• Alle Ausschmückungsgegenstände müssen der B1-Norm entsprechen (schwer entflammbar)
• Stand- und Fußbodenbeläge fugendicht verlegt
• Bei Essenszubereitung ohne Abzug: alle Öffnungen des Standes durchgehend geöffnet
• Feuerlöscher nach DIN 14406 vorhanden
• Koch- und Grillgeräte standfest aufgestellt und ständig beaufsichtigt
1 Voraussetzungen: Dieses Kapitel erläutert die Zielgruppe der Schulung sowie die betrieblichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Durchführung.
2 Didaktische Überlegungen: Hier werden das Schulungsthema, die Lernziele sowie die inhaltlichen Schwerpunkte inklusive Brand- und Sicherheitsvorschriften definiert.
3 Methodische Überlegungen: Das Kapitel beschreibt die didaktische Strategie, um die Teilnehmenden durch Methoden wie "Learning by doing" aktiv in den Lernprozess einzubinden.
4 Verlaufsplan der Mitarbeiterschulung: Dieser Teil enthält eine tabellarische Übersicht über den zeitlichen Ablauf, die eingesetzten Methoden und die verwendeten Medien.
5 Dokumentation: In diesem Bereich finden sich die Vorlagen für das Teilnahmezertifikat, die Anwesenheitsliste sowie die strukturierten Arbeitsaufträge zur Lernzielkontrolle.
Brandschutz, Standgestaltung, Mitarbeiterschulung, BGV C1, Veranstaltungssicherheit, Brandverhütung, Baustoffklassen, DIN 4102, Anti-Flame-Spray, Pyrotechnik, Arbeitssicherheit, Veranstaltungsmanagement, Feuerlöscher, Brandschutzvorschriften
Die Arbeit dokumentiert eine Mitarbeiterschulung, die sich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten des Brandschutzes und der sicheren Standgestaltung bei Veranstaltungen befasst.
Die Schwerpunkte liegen auf den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV C1), der korrekten Verwendung von Brandschutzmitteln, der Einordnung von Baustoffen in Brandklassen sowie sicherheitsrelevanten Besonderheiten.
Das Ziel ist es, den Teilnehmenden die Fähigkeit zu vermitteln, bei Veranstaltungen sicherheitsrelevante Brandverhütungsmaßnahmen eigenständig und normgerecht umzusetzen.
Es werden methodische Ansätze wie Vorträge, W-Fragen zur Aktivierung und die "Learning by doing"-Methode eingesetzt, um den Behaltenseffekt zu maximieren.
Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz, die Einhaltung der B1-Norm für Materialien und das korrekte Verhalten im Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen wie Pyrotechnik.
Die wichtigsten Begriffe sind Brandschutz, Standgestaltung, Veranstaltungssicherheit, BGV C1 und Arbeitssicherheit.
Alle Ausschmückungsgegenstände müssen als schwer entflammbar gemäß DIN 4102 eingestuft sein, was oft durch die Anwendung von zertifiziertem Anti-Flame-Spray erreicht wird.
Bis zu 500 Ballons außerhalb von Kontrollzonen benötigen keine Genehmigung, sofern sie nicht gebündelt und mit nicht brennbarem Gas gefüllt sind; darüber ist eine Zulassung der Deutschen Flugsicherung nötig.
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