Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2004
10 Seiten, Note: Sehr gut
1. Vorbereitung
2. Einstieg
3. Durchführung
4. Kontrolle
5. Übung
6. Nachbereitung
7. Verselbständigung
Das primäre Ziel dieser Unterweisung ist es, dem Auszubildenden die theoretischen Zusammenhänge und die praktische Durchführung einer Entgeltabrechnung vom Brutto- zum Nettoentgelt zu vermitteln, um ihn zur selbstständigen Erstellung korrekter Abrechnungen zu befähigen.
3. Durchführung:
Ich habe für die heutige Unterweisung Übungsbeispiele vorbereitet, die der Auszubildende anhand der Entgeltabrechnungsformulare zu errechnen hat. Ich fordere ihn auf, sich während meiner Unterweisung Notizen zu machen. Während der Auszubildende schreibt, erkläre ich nicht, damit ihm keine wichtigen Informationen verloren gehen. Um das Interesse des Auszubildenden zu wecken und eventuelle Vorkenntnisse festzustellen, stelle ich ihm Verständnisfragen zur Entgeltabrechnung, z.B. was ist der Unterschied zwischen dem Brutto-/Nettoentgelt und den steuerlichen/sozialversicherungspflichtigen Abzügen, und erarbeite mit ihm gemeinsam schrittweise das Prinzip der Entgeltabrechnung anhand einer von mir angefertigten Tischvorlage. Anschließend arbeite ich zusammen mit dem Auszubildenden fragend-entwickelnd an einem Beispiel durch, wie die steuerlichen Abzüge aus der Steuertabelle abgelesen und errechnet werden, die Abzüge für die Sozialversicherung ermittelt werden bis hin zur Eintragung in das Abrechnungsformular.
1. Vorbereitung: Beschreibt die organisatorischen Maßnahmen wie Raumreservierung und die Bereitstellung aller notwendigen Arbeitsunterlagen für eine störungsfreie Unterweisung.
2. Einstieg: Beinhaltet die freundliche Begrüßung des Auszubildenden, die Zielsetzung der Unterweisung sowie den Rückgriff auf bereits erworbenes Wissen aus vorherigen Lerneinheiten.
3. Durchführung: Erläutert die aktive Erarbeitung der Entgeltabrechnung anhand von Übungsbeispielen, Verständnisfragen und einer schrittweisen Anleitung durch den Ausbilder.
4. Kontrolle: Fokus auf die Überprüfung des Lernerfolgs durch die Korrektur fehlerhaft präparierter Abrechnungsbeispiele und die Analyse der Vorgehensweise durch den Auszubildenden.
5. Übung: Dient der Festigung des Wissens durch selbstständige Bearbeitung weiterer Beispiele am eigenen Arbeitsplatz zur Steigerung der Handlungssicherheit.
6. Nachbereitung: Umfasst die gemeinsame Durchsicht und Besprechung der Übungsergebnisse sowie ein abschließendes Feedback an den Auszubildenden.
7. Verselbständigung: Behandelt den Übergang in die computergestützte Bearbeitung und den Einsatz unter realistischen Bedingungen im Tagesgeschäft bei gleichzeitig stichprobenartiger Betreuung.
Entgeltabrechnung, Bruttogehalt, Nettogehalt, Lohnsteuer, Sozialversicherung, 4-Stufen-Methode, Steuerklasse, Ausbildungsrahmenplan, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenkassenbeitrag, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Personalwesen.
Die Arbeit befasst sich mit der Vermittlung der korrekten Ermittlung einer monatlichen Entgeltabrechnung, ausgehend vom Bruttogehalt bis hin zum auszuzahlenden Nettobetrag unter Berücksichtigung aller Abzüge.
Die Schwerpunkte liegen auf der steuerlichen Belastung (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und den Sozialversicherungsabgaben (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Der Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, selbstständig und fehlerfrei Gehaltsabrechnungen zu erstellen und die zugrundeliegenden Zusammenhänge zu verstehen.
Die Unterweisung orientiert sich an der bewährten 4-Stufen-Methode, welche schrittweise vom Vorbereiten über den Einstieg und die Durchführung bis hin zur Kontrolle und Übung führt.
Der Hauptteil gliedert sich in die methodische Durchführung, bei der theoretische Grundlagen anhand von Übungsbeispielen und Tischvorlagen in die praktische Anwendung übertragen werden.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Lohnabrechnung, Abzugsbeträge, Beitragssätze und die praktische Ausbildung von kaufmännischem Personal.
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer, was direkte Auswirkungen auf die Berechnung des Nettoentgelts hat.
Wissenslücken werden unmittelbar in der Kontrollphase adressiert, indem der Ausbilder korrigierend eingreift und gemeinsam mit dem Auszubildenden die richtige Vorgehensweise erarbeitet.
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