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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2018
10 Seiten, Note: 2,0
1. Thema und Dauer der Unterweisung
1.1. Thema
1.2. Dauer
2. Rahmenbedingungen
2.1. Ausbildungsberuf
2.2. Vorkenntnisse des Auszubildenden
2.3. Rahmenlehrplan
3. Lernziele
3.1. Richtlernziel
3.2. Groblernziel
3.3. Feinlernziel
4. Lernbereiche
5. Organisatorische Rahmenbedingungen
5.1. Unterweisungsort
5.2. Arbeitsmittel
6. Unterweisungsverlauf gemäß Vier-Stufen-Methode
6.1. Vorbereiten der Unterweisung
6.2. Vormachen und Erklären
6.3. Nachmachen
6.4. Üben und Festigen
7. Anhänge
Das Thema, das für die Unterweisungsprobe ausgewählt wurde, ist das Ausfüllen bzw. das Auswerten von Urlaubsanträgen. Das Thema kommt an sich auch im Berufsbild der Industriekauffrau bzw. des Industriekaufmanns vor, spielt hier aber im Gegensatz zu den Personaldienstleistungskaufleuten eher eine untergeordnete Rolle, weshalb hier nun speziell der eben genannte Ausbildungsberuf ausgewählt wurde. Das ausgewählte Thema ist im § 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4 des Berufsbildes von Personaldienstleistungskaufleuten zu finden.
Die Unterweisung wird auf 15 Minuten beschränkt. Wenn von einem normalen Büroarbeitstag von 7:30 bis 16:00 Uhr ausgegangen wird, findet die Unterweisung im besten Fall um ca. 9:30 Uhr statt, da man davon ausgehen kann, dass in dieser Zeit die Aufnahmefähigkeit des Gehirns des Auszubildenden am größten ist.
Die Auszubildende, Frau F, befindet sich im ersten Ausbildungsjahr zur Personaldienstleistungskauffrau bei der P GmbH & Co. KG. Sie hat sich speziell für diesen Beruf entschieden, weil es ihr liegt, ihre Menschenkenntnisse und ihr Empathievermögen mit betriebswirtschaftlichem Denken zu kombinieren. Aufgrund ihrer freundlichen, zuvorkommenden und direkten Art wurde sie als Auszubildende bei der P GmbH & Co. KG eingestellt.
Frau F befindet sich momentan im dritten Monat ihrer Berufsausbildung zur Personaldienstleistungskauffrau. Vor allem in der ersten Woche wohnte sie vielen Unterweisungen bei, weshalb sie schon weiß, wie sie sich in dieser Situation zu verhalten hat. Wenn sich bei ihr Fragen oder Unklarheiten ergeben, weiß sie, dass sie nachzufragen hat, damit das Gelernte effektiv verinnerlicht wird. Außerdem kennt sie sich mittlerweile in der Personalabteilung aus und weiß, wo die Regale und Ablagen, in die – in diesem Fall wichtigen – die ausgefüllten Urlaubsanträge bzw. „Urlaubsscheine“, so wie sie unter den Angestellten genannt werden, abzulegen sind. An der Berufsschule wird den Auszubildenden im Lernfeld der Personalsachbearbeitung die Theorie dieses Themas näher gebracht.
Unter dem Begriff Lernziel im Kontext von Berufsausbildungsunterweisungen vereinigt man die Kompetenzen und Fähigkeiten, über die der Auszubildende idealerweise nach eben jener Unterweisung verfügen soll.
Richtziel ist es, dass dem Auszubildenden gemäß § 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4 PersDienstLAusbV die Grundzüge der Personalsachbearbeitung vermittelt werden.
Dem Auszubildenden wird vermittelt, wie die Urlaubsdokumentation für ihn persönlich bzw. auch allgemein in der Personalsachbearbeitung erfolgt.
Nach der Unterweisung sollte der Auszubildende im Stande sein, einen Urlaubsantrag auszufüllen und auch einen bereits ausgefüllten auszuwerten.
Im kognitiven Bereich lernt der Auszubildende das Dokument „Urlaubsantrag“ kennen und weiß nun, wie dieser aussieht und wie er aufgebaut ist. Der psychomotorische Bereich wird in dieser Unterweisung insofern beansprucht, dass der Auszubildende nun beim Ausfüllen des Antrags weiß, wie er korrekt ausgefüllt wird und beim Auswerten, worauf geachtet wird und die Durchschläge korrekt eingeordnet und verteilt werden.
Der Auszubildende weiß im affektiven Bereich nun, wie wichtig ein Urlaubsantrag für die Personalsachbearbeitung ist und auch im Speziellen für die Urlaubsdokumentation in einem Unternehmen ist.
Die Unterweisung kann zwar theoretisch gesehen an jedem Ort, an dem ein wenig Ruhe herrscht, erfolgen, allerdings wird der Auszubildende in diesem Fall lieber im Gemeinschaftsbüro der Personalabteilung unterwiesen, damit er auch im selben Lernschritt erfährt, wie die Anträge nach ihrer Durchsicht und auch nach ihrer Erfassung am PC – wobei die Erfassung am PC nicht Teil dieser Unterweisung ist – richtig verteilt bzw. eingeordnet werden.
Folgende Arbeitsmittel werden für diese Unterweisung benötigt:
- leerer Urlaubsantrag mit Durchschlägen
- befüllter Urlaubsantrag mit Durchschlägen
- Stift
Die am besten zu dieser Unterweisung passende Methode ist die Vier-Stufen- Methode. Diese gliedert sich, wie es der Name schon verrät, in vier Stufen. Diese werden nun kurz vorgestellt:
In der ersten Stufe bereitet sich der Auszubildende mit Hilfe des Ausbilders auf die nachfolgende Unterweisung vor. Im zweiten Schritt führt der Ausbildende dem Unterwiesenen die einzelnen Schritte des Themas vor und erklärt ihm dabei die wesentlichen Aspekte der einzelnen Schritte. Anschließend liegt es nun am Auszubildenden, die eben vorgeführten Arbeitsschritte noch einmal zu wiederholen. Als letztes werden offene Fragen geklärt. Außerdem wird der Unterwiesene ermutigt, das eben Erlernte durch öfteres Wiederholen sicherzustellen und somit einen langfristigen Lerneffekt zu erzielen.
Die Vorteile der Vier-Stufen-Methode liegen vor allem darin, dass Zeit gespart wird. In relativ kurzer Zeit (ca. 15 Minuten) werden dem Auszubildenden die wesentliche Aspekte eines Arbeitsschritts erklärt und erläutert. Außerdem wird sichergestellt, dass er bereits im Vorhinein alle Schritte richtig lernt. Durch die Möglichkeiten von direkten Feedbacks und Rückfragen wird vermieden, dass falsche Schritte verinnerlicht werden. Dazu kommt, dass, wenn sich der Ausbilder auch bemüht, alles übersichtlich und leicht verständlich zu halten, der Auszubildende alles leicht nachvollziehen kann. Damit ist ein langfristiger Lerneffekt vorprogrammiert. Man kann also behaupten, dass die Vier-Stufen- Methode bei richtiger Anwendung nur positive Effekte mit sich bringt.
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