Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2018
10 Seiten, Note: 2,0
Das Konzept zur praktischen Unterweisung dient der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung für den praktischen Teil der Prüfung nach AEVO. Es konzentriert sich auf das Ausfüllen und Auswerten von Urlaubsanträgen innerhalb des Berufsbildes der Personaldienstleistungskauffrau/-mann. Die Unterweisung soll den Auszubildenden befähigen, die entsprechenden Aufgaben selbstständig und korrekt auszuführen.
Das erste Kapitel behandelt das Thema und die Dauer der Unterweisung. Es erläutert die Relevanz des Themas für den Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungskauffrau/-mann und die gewählte Dauer der Unterweisung. Kapitel 2 beschreibt die Rahmenbedingungen, darunter der Ausbildungsberuf, die Vorkenntnisse des Auszubildenden und der Rahmenlehrplan. Kapitel 3 definiert die Lernziele, die in Richtlernziel, Groblernziel und Feinlernziel unterteilt werden. Kapitel 4 befasst sich mit den Lernbereichen, die in kognitiv, psychomotorisch und affektiv eingeteilt werden. Das fünfte Kapitel erläutert die organisatorischen Rahmenbedingungen, einschließlich des Unterweisungsorts und der verwendeten Arbeitsmittel. Kapitel 6 beschreibt den Unterweisungsverlauf gemäß der Vier-Stufen-Methode, die aus den Phasen Vorbereiten der Unterweisung, Vormachen und Erklären, Nachmachen und Üben und Festigen besteht.
Personaldienstleistungskauffrau/-mann, Ausbildereignungsprüfung, AEVO, Unterweisung, Urlaubsantrag, Personalsachbearbeitung, Urlaubsdokumentation, Vier-Stufen-Methode, Lernziele, Richtlernziel, Groblernziel, Feinlernziel, kognitiv, psychomotorisch, affektiv, Ausbildungsberuf, Vorkenntnisse, Rahmenlehrplan.
Das Ziel ist es, den Auszubildenden zu befähigen, Urlaubsanträge selbstständig und korrekt auszufüllen sowie auszuwerten, was ein wesentlicher Bestandteil der Personalsachbearbeitung ist.
Es wird die klassische Vier-Stufen-Methode verwendet, bestehend aus: 1. Vorbereiten, 2. Vormachen und Erklären, 3. Nachmachen und 4. Üben und Festigen.
Die Lernziele unterteilen sich in Richt-, Grob- und Feinlernziele und decken kognitive (Wissen), psychomotorische (Fertigkeiten) und affektive (Einstellung) Bereiche ab.
Das Ausfüllen von Urlaubsanträgen ist im Berufsbild gesetzlich verankert (§ 3 Abs. 2 AEVO) und dient als praxisnahes Beispiel für den kaufmännischen Bereich in der Ausbildereignungsprüfung.
Benötigt werden typische Büromaterialien der Personalsachbearbeitung, insbesondere Urlaubsantragsformulare, Durchschläge und Dokumentationshilfen.
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