Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2011
4 Seiten, Note: 1,00
Durch die Präsentation sollen in erster Linie kognitive Lernziele erreicht werden. Die Auszubildenden kennen danach die wesentlichen Punkte des Jugendarbeitsschutzgesetzes und haben erfasst, dass dieses ihre Rechte und Pflichten vorgibt.
Auch affektive Lernziele werden mit der Präsentation gefördert, wie zum einen das richtige Verhalten während einer solchen. Die Auszubildenden zeigen Aufmerksamkeit und Interesse am Thema. Zum anderen wird erhofft, dass die Auszubildenden die vorgestellten Rechten und Pflichten beherzigen und dadurch eine sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise während ihrer Ausbildung entwickeln. Sie sollen selbständig eventuelles Fehlverhalten bei sich selbst oder dem Arbeitgeber feststellen können.
Der psychomotorische Lernzielbereich wird hier nicht tangiert, da keine Fertigkeiten vermittelt werden.
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