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Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2019
10 Seiten, Note: 1,4
1. Ausgangssituation
1.1. Ausbildungsbetrieb
1.2. Adressatenanalyse
1.2.1. Beschreibung des Auszubildenden
1.2.2. Stärken und Schwächen des Auszubildenden
1.2.3. Bisherige Entwicklung des Auszubildenden
2. Fachliche Analyse des Themas (Sachanalyse)
2.1. Einordnung der Unterweisung
2.2. Vorheriges Unterweisungsthema
2.3. Nachfolgendes Unterweisungsthema
3. Lernziele
3.1. Richtlernziel
3.2. Groblernziel
3.3. Feinlernziel
3.3.1. Kognitiver Lernzielbereich
3.3.2. Affektiver Lernzielbereich
3.3.3. Psychomotorischer Lernzielbereich
4. Schlüsselqualifikationen
4.1. Handlungskompetenz
4.2. Fachkompetenz
4.3. Methodenkompetenz
4.4. Individualkompetenz
4.5. Sozialkompetenz
5. Didaktische Begründung der Methode
5.1. Methodenwahl
5.2. Zeitpunkt der Unterweisung
5.3. Ort der Unterweisung
5.4. Ausbildungsmittel/Materialien
6. Durchführung der Unterweisung & Lernerfolgssicherung
7. Quellen
Die XXX GmbH & Co. KG ist ein Familienunternehmen in einer Stadt. Mit über 100 Mitarbeitern werden in vollstufiger Produktion (d. h. von der Garnherstellung bis zum fertigen Endprodukt) Wohndecken und Kissen in Deutschland gefertigt und an Kunden in aller Welt verkauft.
Der Auszubildende Kevin Mustermann ist 19 Jahre alt. Nach dem Erwerb des Sekundarschulabschlusses I hat er erfolgreich einen zweijährigen Bildungsgang an einer Berufsfachschule für Wirtschaft besucht und damit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Im Anschluss begann er eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Er befindet sich im ersten Quartal des zweiten Ausbildungsjahres. Der Auszubildende wohnt bei seinen Eltern und hat eine jüngere Schwester. In seiner Freizeit spielt er gerne Fußball und engagiert sich bei der Jugendfeuerwehr.
Im Verlauf seiner bisherigen Ausbildung zeigte sich der Auszubildende sehr engagiert und wissbegierig. Seine Schulnoten liegen im durchschnittlichen Bereich und mit den anderen Auszubildenden kommt er sehr gut klar. Er wurde zum Jugend- und Auszubildendenvertreter gewählt. Der Auszubildende hat eine rasche Auffassungsgabe und ist kommunikativ. Nach erfolgter Unterweisung kann er Aufgaben in der Regel schnell eigenständig ausführen. Er weist dabei ein hohes Arbeitstempo auf, vernachlässigt jedoch manchmal die nötige Sorgfalt und es kommt zu Flüchtigkeitsfehlern.
Durch den Besuch der Berufsfachschule hat der Auszubildende grundlegende Kenntnisse über wirtschaftliche Prozesse und erkennt deren Zusammenhänge und Zielsetzungen. Im Verlauf seiner bisherigen Ausbildung durchlief er die Abteilungen Personal, Marketing und Vertrieb. Aktuell ist er im Einkauf eingesetzt. Hier hat er bereits verschiedene Dokumente aus dem Bereich Beschaffung kennengelernt, aber noch nicht an einer Rechnungsprüfung teilgenommen. Die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer und deren Unterschied sind ihm aus der Berufsschule geläufig.
Der Auszubildende lernt in dieser Unterweisung das Prüfen von Eingangsrechnungen auf sachliche Richtigkeit. Die Überprüfung von Eingangsrechnungen dient im Einkauf der Überwachung der Materialeingänge und der dazugehörigen Zahlungsausgänge. Hier besteht eine Verbindung zur Abteilung Buchhaltung, die die Zahlungsflüsse des Unternehmens reguliert. Für ein Unternehmen ist es enorm wichtig, dass eine korrekte Prüfung und Freigabe der Zahlungsflüsse gewährleistet ist, da dies eine hohe Relevanz in Bezug auf die Liquidität eines Unternehmens hat.
Das vorherige Unterweisungsthema befasste sich mit der Durchführung von Materialbestellungen und Kontrolle der dazugehörigen Auftragsbestätigungen. Im Anschluss durfte der Auszubildende bereits eigenständig Büromaterialien bestellen.
Die nachfolgende Unterweisung wird die Prüfung der Eingangsrechnungen auf rechnerische Richtigkeit beinhalten.
Die Bestimmung der Ziele (Sollzustand) unterliegt der Ausbildungsordnung für Industriekaufleute. Hierin sind die vom Ausbildenden verpflichtend zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten während der Berufsausbildung festgelegt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/frau sieht als Teil des Ausbildungsberufsbildes als Richtlernziel die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der „Buchhaltungsvorgänge“ vor (Ausbildungsordnung § 4 Abs. 1 Nr. 9.1).
Als Groblernziel sollen dem Auszubildenden die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, um „Geschäftsprozesse für das Rechnungswesen zu bearbeiten“ (Ausbildungsrahmenplan lfd. Nr. 9.1 a). Nach der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans ist dieses Lernziel schwerpunktmäßig im Zeitraum des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehen. Der individuelle Ausbildungsplan des Auszubildenden setzt hier die Vorgaben aus dem Ausbildungsrahmenplan exakt um. Das Thema „Eingangsrechnungen prüfen“ wird ebenfalls im Rahmen des Berufsschulunterrichts im Lernbereich „Steuerung und Kontrolle“ theoretisch vermittelt.
Nach der 15-minütigen Unterweisung soll der Auszubildende selbständig und vollständig die Eingangsrechnungen auf ihre sachliche Richtigkeit prüfen können. Er erkennt und versteht die gesetzlichen Mindestangaben in einer Rechnung und berücksichtigt bei der Überprüfung die auftragsrelevanten Daten und Dokumente. Nach etwas Übung soll der Auszubildende die sachlich richtige Kontrolle der Eingangsrechnung in einem angemessenen Zeitrahmen von ca. 3 Minuten pro Rechnung allein durchführen können.
Die Vermittlung von Kenntnissen und Wissen steht bei diesem Unterweisungsthema im Vordergrund. Nach erfolgter Unterweisung weiß der Auszubildende, warum Eingangsrechnungen auf bestimmte Angaben hin geprüft werden müssen. Er weiß, welche Informationen für die weitere Bearbeitung wichtig sind und ohne welche Informationen die Rechnungen ggf. nicht gültig sind oder die Buchhaltung bei der weiteren Bearbeitung auf Probleme stoßen wird.
Der Auszubildende lernt während der Unterweisung, wie wichtig das genaue Prüfen der Rechnung für das Unternehmen ist. Er versteht, warum besondere Vorsicht beim Umgang mit Rechnungen notwendig ist und wird sensibilisiert, auch vermeintlich leichte Routinearbeiten sorgfältig zu erledigen. Seine Einstellung hinsichtlich der Sorgfalt soll ausgebaut werden und sein Verantwortungsbewusstsein weiter heranreifen.
Der psychomotorische Bereich wird bei dieser Unterweisung nicht angesprochen.
Unter beruflicher Handlungskompetenz wird die Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben verstanden. Neben dem reinen Fachwissen ist auch die Förderung von individueller und beruflicher Fachkompetenz notwendig. Der Auszubildende soll durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen befähigt werden, sich selbständig Fachwissen zu erschließen, sich situationsbedingt angemessen zu verhalten und eigenständig Probleme und Aufgabenstellungen zu lösen. Bei dem Auszubildenden kommt die Handlungskompetenz zum Vorschein, wenn er eine falsch ausgestellte Rechnung erkennen kann und selbständig und eigenverantwortlich das Problem löst.
Fachkompetenz ist die Bereitschaft und Fähigkeit, berufstypische Aufgaben fachgerecht zu bewältigen. Der Auszubildende wird in dieser Unterweisung die Fähigkeit vermittelt, die erworbenen fachlichen Kenntnisse in diesem Handlungsprozess richtig umzusetzen.
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