Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2019
11 Seiten, Note: 92/100
1 Beschreibung
1.1 Ausbildungsberuf und Thema der Unterweisung
1.2 Ausbildungsmittel
1.3 Lernort
1.4 Zeitbedarf
1.5 Lehrverfahren
1.6 Lernziele
1.7 Bereiche der Handlungskompetenz
1.8 Sozialform
1.9 Lernzielbereiche
1.10 Beschreibung des Auszubildenden / Vorkenntnisse zu dieser Tätigkeit
2 Vorbereitungsphase
2.1 Vorstellung des Themas
2.2 Interesse wecken
2.3 Ziel angeben
2.4 Vorkenntnisse ermitteln
2.5 Motivation
3 Erarbeitungsphase
3.1 Einstieg und methodische Vorüberlegungen
3.2 Arbeitszergliederung
4 Kontrollphase
4.1 Erfolgskontrolle
4.2 Selbsteinschätzung und Kontrolle des Gelernten
4.3 Anmerkungen durch den Ausbilder
5 Übungsphase und Lernerfolgskontrolle
Das primäre Ziel dieser Unterweisung besteht darin, dem Auszubildenden die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um eigenständig und sachgerecht eine Personalakte unter strikter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben anzulegen.
3.2 Arbeitszergliederung
Zusammenstellen der benötigten Arbeitsmittel und Dokumente: Von sich aus blickend in den oberen Bereich auf dem Arbeitstisch, getrennt nach Arbeitsmittel und Dokumente. Arbeitsvorbereitung, strukturiertes und planvolles Arbeiten.
Namensetiketts auswählen und mit Namen beschriften: Leserlich, einheitlich (NACHNAME, V.), mit Kugelschreiber. Wiederauffindbarkeit, alphabetische Ablage in Registratur.
Beschriftetes Namensetikett in Sichtreiter der Personalakte einführen: Beschriftete Seite nach vorne, lesbar wenn Personalakte in Registratur hängt. Verhindern von Verschmutzung und Verlust des Etiketts.
Personalakte zur Hand nehmen, öffnen und für weiteres vorbereiten: Personalakte auf Tisch legen, Hängevorrichtung nach links, Frontseite umschlagen. Vorbereitung für weitere Arbeitsschritte.
1 Beschreibung: Dieses Kapitel definiert den Rahmen der Unterweisung, inklusive der Lernziele, der benötigten Materialien und der methodischen Auswahl des Lehrgesprächs.
2 Vorbereitungsphase: Hier wird der Einstieg in das Thema beschrieben, wobei das Interesse geweckt, Lernziele transparent gemacht und der aktuelle Kenntnisstand des Auszubildenden abgeglichen wird.
3 Erarbeitungsphase: Dieser Abschnitt erläutert die methodische Durchführung und enthält die detaillierte Arbeitszergliederung in Teilschritte für das Anlegen der Akte.
4 Kontrollphase: Hier wird der Lernfortschritt durch Erfolgskontrolle, Selbstreflexion des Auszubildenden und Feedback durch den Ausbilder evaluiert.
5 Übungsphase und Lernerfolgskontrolle: Der Fokus liegt auf der Festigung des Gelernten durch praktische Anwendung sowie der Sicherstellung der nachhaltigen Beherrschung der Arbeitsabläufe.
Personalakte, Auszubildender, Büromanagement, Datenschutz, Arbeitszergliederung, Unterweisung, Personalsachbearbeitung, Lernziele, Behördenheftung, Ausbildung, Fachkompetenz, Büroorganisation, Registerführung.
Die Arbeit stellt einen detaillierten Unterweisungsentwurf für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement dar, mit dem Fokus auf das Anlegen einer Personalakte.
Die zentralen Felder umfassen die strukturierte Vorbereitung von Personalunterlagen, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Richtlinien und die praktische Organisation der Ablage.
Das Ziel ist, dass der Auszubildende nach der Unterweisung in der Lage ist, selbstständig und fehlerfrei Personalakten anzulegen und die entsprechenden Dokumente korrekt einzuordnen.
Es wird die erarbeitende Unterweisungsmethode, speziell das Lehrgespräch im Dialog, angewendet, um den Auszubildenden aktiv einzubinden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Vorbereitungs-, Erarbeitungs- und Kontrollphase sowie eine anschließende Übungsphase, inklusive einer schrittweisen Anleitung.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Personalakte, Datenschutz, Behördenheftung, Ausbildung und methodische Arbeitsplanung.
Die Behördenheftung wird genutzt, da bei dieser Methode das älteste Dokument ganz unten liegt und neuere Dokumente chronologisch aufsteigend oben aufliegen, was bei der Bearbeitung von Personalakten vorteilhaft ist.
Der Datenschutz ist ein integraler Bestandteil der Sensibilisierung, da der Auszubildende den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten als essenzielle Qualifikation für die Personalsachbearbeitung erlernt.
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