Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2006
7 Seiten, Note: 2,0
Schutzkontakt-Verlängerungsleitungen sind für den Anschluss von elektrischen
Verbrauchern an rasch wechselnden Arbeitsorten sowie im privaten Bereich
notwendig. Eine Schutzkontakt-Verlängerungsleitung besteht aus mehreren
Einzelteilen: Dem Schutzkontaktstecker und der Schutzkontaktkupplung, verbunden durch eine Verbindungsleitung. Der Schukostecker und die Schukokupplung bestehen aus einem genormten Gehäuse mit jeweils drei innen befindlichen Leitungsanschlüssen, zwei davon Anschlüsse für die Spannung und
einer zum Anschluss des Schutzleiters, sowie eine Zugentlastung für die
Leitung. Als Leitung muss eine flexible Leitung ausgewählt werden, sie muss
fachgerecht abgemantelt werden, um die darin befindlichen Adern später abisolieren zu können. Anschließend werden die Einzeladern mit Aderendhülsen
versehen. Nachdem die Adern im Schukostecker und in Schukokupplung angeschlossen wurden ist auf das richtige anziehen der Zugentlastung innerhalb
dieser beiden Verbindungsstücke unbedingt zu achten.
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