Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2006
12 Seiten, Note: sehr gut
1. Zielgruppe
1.1. Hintergrund
1.2. Alter und schulische Vorbildung
1.3. Ausbildungsstand
2. Didaktische Analyse
2.1. Ausbildungsrahmenplan
2.2. Betrieblicher Ausbildungsplan
2.3. Fachlicher Inhalt
2.4. Bedeutung für den Auszubildenden und Zusammenhang mit dem Berufsschulunterricht
3. Lernziele
3.1. Leitlernziel
3.2. Groblernziel
3.3. Feinlernziel
3.4.1. Kognitive Feinlernziel
3.4.2. Affektive Feinlernziel
3.4.3. Psychomotorische Feinlernziel
4. Organisation
4.1. Ort der Unterweisung
4.2. Unterweisungszeitpunkt und Dauer
5. Unterweisungsverlauf
5.1. 1.Stufe: Vorbereitung
5.2. 2.Stufe: Vormachen und Erklären
5.3. 3.Stufe: Wiederholung durch Auszubildenden
5.4. 4.Stufe: Übung und Festigung
6. Kontrolle des Lernerfolges
6.1. Lernzielkontrolle
6.2. Selbstkontrolle durch den Auszubildenden
6.3. Fremdkontrolle durch den Ausbilder
7. Literatur- und Quellenangabe
Es handelt sich bei diesem Konzept um die fiktive Unterweisung des Auszubildenden der Mustermann GmbH. Die Mustermann GmbH ist ein mittelständischer, sächsischer Handwerksbetrieb mit 175 Mitarbeitern.
Dienstleistungen des Unternehmens umfassen die Bereiche Orthopädietechnik, Sanitätshaus, Rehabilitationstechnik und Home-Care.
Der Auszubildende wird im Beruf „Orthopädiemechaniker und Bandagist“ ausgebildet. Zu seinem Aufgabengebieten gehört die Zuarbeit für die Gesellen beim Herstellen, Aufbauen und Anpassen sowie Warten und Instandhalten von
Arm- und Beinprothesen, Orthesen, Stützkorsetten, Epithesen und rehabilitationstechnischen Geräten aus Kunststoff, Holz, Leder und Metall.
Der Auszubildende Andreas Schneider ist 16 Jahre alt und besitzt die mittlere Reife.
Der Auszubildende befindet sich am Anfang seiner Ausbildung (1. Ausbildungsjahr).
Er ist aufgeweckt und interessiert. Seine Leistungen in der Berufsschule sind gut.
Der Ausbildungsrahmenlehrplan sieht für den Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr die Vermittlung von Fertigkeiten im Fügen, d.h. Nähen von Textilien, Leder und Kunststoffen vor.( Ausbildungsrahmenlehrplan §3 Nr.11)
Beim Fachbereich Bandagist gehört die Handnaht selbstverständlich dazu.
Der betriebliche Ausbildungsplan wurde nach den sachlichen und zeitlichen Vorgaben des Ausbildungsrahmenlehrplanes erstellt. Der Ausbildungsplan wird individuell auf den Auszubildenden zugeschnitten. Der Auszubildende wird zur Vermittlung der unter 2.1. beschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Werkstatt des Unternehmens eingesetzt.
Im Rahmen des o.g. Teiles der Ausbildung (Ausbildungsrahmenlehrplan §3 Nr.11) ist es wichtig, das alle Zusammenhänge bei der Anwendung und Anfertigung der Handnaht richtig erfasst werden, da diese zum Fügen von Materialen dient, die nicht mit einer Maschine genäht werden können.
Der Auszubildende soll am Ende seiner Ausbildung über alle Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um den Beruf Orthopädiemechaniker und Bandagisten selbständig und sicher ausüben zu können.
Groblernziel ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich „Textilien, Leder und Kunststoffe nähen“( Ausbildungsrahmenlehrplan § 3 Nr.11 d ), somit auch „Nähen mit zwei Nadeln“.
Der Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, selbständig eine Handnaht mit zwei Nadeln anfertigen zu können.
Er soll die Vorteile und Notwendigkeit einer Handnaht verstanden haben und mit den entsprechenden Werkzeugen sicher umgehen können.
Der Auszubildende soll sich theoretische Kenntnisse, wie Vorgaben zu notwendigen Rand- und Stichabständen und Materialeigenschaften von Leder und Sattlergarn, aneignen.
Des Weiteren soll ein gewissenhafter und verantwortungsbewusster Umgang mit Material, Werkzeugen und Zeit vermittelt werden.
Der Auszubildende kann das gelernte praktisch Anwenden.
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