Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2005
12 Seiten, Note: 1,2
Die Zielsetzung dieser Unterweisung besteht darin, der Auszubildenden Tatjana H. ein umfassendes Verständnis der Bewertung und Buchung zweifelhafter Forderungen gemäß HGB §253 zu vermitteln. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung der Einzelwertberichtigung im Kontext der Finanzbuchhaltung. Die Unterweisung soll die theoretischen Kenntnisse der Auszubildenden erweitern und sie auf ihre zukünftigen Aufgaben in der Praxisphase vorbereiten.
1 Formaler Teil: Dieses Kapitel legt den Grundstein der Unterweisung, indem es das Thema, die Person der Auszubildenden (Tatjana H., Industriekauffrau im zweiten Lehrjahr mit Vorkenntnissen in Finanzbuchhaltung), und die Person der Ausbilderin (erfahrene Finanzbuchhalterin) vorstellt. Es werden die Lernziele definiert, beginnend mit einem Richtziel (Einblick in die Bewertung von Vermögens- und Schuldposten), über ein Grobziel (Bewertung und Abschreibung von Forderungen), bis hin zu einem operationalisierten Feinziel (richtige Einordnung, Bewertung und Buchung von Forderungen innerhalb von 5 Minuten). Die Lernziele werden auf die kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lernbereiche bezogen. Die detaillierte Beschreibung der Auszubildenden und der Ausbilderin, inklusive ihrer jeweiligen Erfahrungen und Kenntnisse, dient als Kontext für die anschließende Unterweisung und stellt die Grundlage für die methodische Vorgehensweise dar.
2 Unterweisungsmethode: Dieses Kapitel beschreibt die gewählte Unterweisungsmethode: die Vier-Stufen-Methode. Die Wahl dieser Methode wird begründet mit dem Fokus auf aktives Lernen und unmittelbarem Praxisbezug. Die vier Stufen – Motivation und Vorbereitung, wechselseitiges Erarbeiten der Thematik, Anwendung des Erlernten und Kontrolle des Erlernten – werden kurz erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf der Erläuterung der zweiten Stufe, in der die Auszubildende aktiv an der Analyse und Bewertung von Forderungen beteiligt wird, unterstützt durch die Ausbilderin.
Einzelwertberichtigung, zweifelhafte Forderungen, HGB §253, Finanzbuchhaltung, Bewertung, Buchung, Vier-Stufen-Methode, Auszubildende, Industriekauffrau, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
Diese Unterweisung vermittelt der Auszubildenden Tatjana H. ein umfassendes Verständnis der Bewertung und Buchung zweifelhafter Forderungen gemäß HGB §253. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung der Einzelwertberichtigung in der Finanzbuchhaltung.
Es wird die Vier-Stufen-Methode verwendet. Diese Methode fördert aktives Lernen und direkten Praxisbezug. Die vier Stufen umfassen: Motivation und Vorbereitung, wechselseitiges Erarbeiten der Thematik, Anwendung des Erlernten und Kontrolle des Erlernten.
Die Unterweisung beginnt mit einem Richtziel (Einblick in die Bewertung von Vermögens- und Schuldposten), geht über ein Grobziel (Bewertung und Abschreibung von Forderungen) bis hin zu einem operationalisierten Feinziel (richtige Einordnung, Bewertung und Buchung von Forderungen innerhalb von 5 Minuten). Die Lernziele beziehen sich auf die kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lernbereiche.
Die Unterweisung gliedert sich in einen formalen Teil (Thema, Angaben zur Person der Auszubildenden und des Ausbilders, Lernziele, Berücksichtigung der Lernzielbereiche), die Beschreibung der Unterweisungsmethode (Vier-Stufen-Methode), einen Ablaufplan und Anlagen.
Die wichtigsten Themen sind: Bewertung von Forderungen, Einzelwertberichtigung nach HGB §253, Buchung zweifelhafter Forderungen, Anwendung der Vier-Stufen-Methode und Praxisbezug der Finanzbuchhaltung.
Die Auszubildende ist Tatjana H., Industriekauffrau im zweiten Lehrjahr mit Vorkenntnissen in Finanzbuchhaltung. Die Ausbilderin ist eine erfahrene Finanzbuchhalterin.
Einzelwertberichtigung, zweifelhafte Forderungen, HGB §253, Finanzbuchhaltung, Bewertung, Buchung, Vier-Stufen-Methode, Auszubildende, Industriekauffrau, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Formale Teil beschreibt die Rahmenbedingungen der Unterweisung. Der Teil zur Unterweisungsmethode detailliert die Vier-Stufen-Methode. Ein weiterer Punkt ist der Ablaufplan der Unterweisung und schliesslich die Anlagen.
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