Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2007
42 Seiten, Note: 1,0
1 Ausgangssituation
1.1 Persönlichkeit und Vorkenntnisse des Auszubildenden / Beobachtungen
1.2 Unterweisungsthema
1.3 Zuordnung des Unterweisungsthemas
1.3.1 Vorherige Unterweisungsthemen
1.3.2 Nachfolgende Unterweisungsthemen
1.4 Zeitpunkt und Dauer der Unterweisung
1.5 Unterweisungsort / Arbeitsplatz
1.5.1 Arbeitsmittel
1.5.2 Lernmittel
1.5.3 Lehrmittel
2 Ziele der Unterweisung
2.1 Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz
2.2 Erziehungsauftrag und Motivation
2.3 Lernziele
2.3.1 Richtlernziel
2.3.2 Groblernziel
2.3.3 Feinlernziel
2.4 Lernbereiche des Feinlernzieles
2.4.1 Kognitiver Lernbereich
2.4.2 Affektiver Lernbereich
2.4.3 Psychomotorischer Lernbereich
3 Überlegungen zur Gestaltung der Unterweisung
4 Methodenwahl / Eingesetzte Medien / Ablauf der Unterweisung
4.1 Vier-Stufen-Methode
4.1.1 Stufe 1: Vorbereitung
4.1.2 Stufe 2: Vormachen und erklären
4.1.3 Stufe 3: Nachmachen und erklären lassen
4.1.4 Stufe 4: Selbständig arbeiten lassen
5 Verabschiedung / Beendigung der Unterweisung
6 Weiterer Verlauf des Tages / Kontrolle des Lernerfolges
7 Sachlicher und zeitlicher Ablaufplan in tabellarischer Form
7.1 Vorbereitung und Einleitung
7.2 Praktische Unterweisung nach der 4-Stufen-Methode
7.3 Verabschiedung / Beendigung der Unterweisung
7.4 Weiterer Verlauf des Tages
8 Anlagen
8.1 Handout
Der Auszubildende ist 17 Jahre alt und hat die Realschule (mittlere Reife) mit gutem Ergebnis und der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe abgeschlossen. Er absolviert derzeit eine Ausbildung zum Bürokaufmann und befindet sich in der Mitte des vierten Monats des ersten Ausbildungsjahres.
Der bisherige Verlauf der Probezeit zeigt, dass er sehr interessiert und engagiert mitarbeitet. Die bisherigen Beobachtungen durch die Fachkräfte in den durchlaufenden Abteilungen und des zuständigen Ausbilders sind viel versprechend und decken sich in den wesentlichen Punkten. Eine gewissenhafte und ordentliche Arbeitsweise ist erkennbar. Zusammenhänge werden durch den Auszubildenden relativ schnell erfasst. Eine Übertragung der bisher erworbenen Fertigkeiten auf Anwendungen im normalen Betriebsablauf sind deutlich zu erkennen. Er ist nunmehr seit einer Woche im Hauptlager eingesetzt.
Durch die vorherigen Unterweisungen hat er den grundsätzlichen Arbeitsablauf im Hauptlager kennen gelernt und hat die Bedeutung und Aufgabe der Lagerhaltung in unserem Unternehmen verinnerlicht.
Wareneingang und Materialentnahme im Hauptlager
Das Unterweisungsthema ist dem § 3 Nr. 8.2 Lagerhaltung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau[1] zuzuordnen.
Die sachliche Gliederung[2] (Ausbildungsberufsbild) für die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau sieht im § 3 Nr. 8.2 c vor, „Vorgänge im Zusammenhang mit dem Materialeingang und -ausgang (zu) bearbeiten“. Das Thema der Unterweisung entspricht hinsichtlich des Ausbildungsstandes den Forderungen aus der zeitlichen Gliederung[3] (Ausbildungsrahmenplan) des Ausbildungsberufes.
- Aufgaben und Bedeutung der Lagerhaltung erläutern (§ 3 Nr. 8.2 a)
- Den Arbeitsablauf bei der Lagerhaltung beschreiben (§ 3 Nr. 8.2 b)
- Materialbestand erfassen, führen und kontrollieren (§ 3 Nr. 8.2 d)
- Organisationsmittel bei der Lagerhaltung einsetzen und Sicherheitsvorschriften beachten (§ 3 Nr. 8.2 e)
Der allgemeine Arbeitsbeginn ist um 7:30 Uhr. Um genügend Zeit für die Vorbereitung der ca. 30-minütigen[4] Unterweisung zu haben, wird deren Beginn auf 8:00 Uhr festgesetzt. Erfahrungsgemäß ist mit den ersten externen Lieferanten und sonstigen größeren Lagerbewegungen erst in der Zeit ab 09:00 Uhr zu rechnen, so dass Störungen weitestgehend ausgeschlossen sind. Die um diese Uhrzeit generell zu erwartende, gute Aufnahme- und Merkfähigkeit wirkt sich außerdem positiv auf die Lernzielerreichung aus. Ein weiterer Punkt, der für diese Uhrzeit spricht ist, dass der Auszubildende im weiteren Verlauf des Tages das Erlernte in der direkten Anwendung vertiefen soll.
Die Unterweisung findet im hinteren Bereich des Hauptlagerbüros statt. Dieser Arbeitsplatz ist für die Lieferanten und Mitarbeiter der Fertigung nicht zugänglich. Der um diese Uhrzeit geringe „Publikumsverkehr“ im Hauptlager ist somit nicht als Störfaktor bei der Durchführung der Unterweisung zu werten. Das Telefon des Arbeitsplatzes ist auf eine der Fachkräfte umgeleitet und der Schreibtisch ist aufgeräumt, übersichtlich und sauber. Folgende Ausbildungsmittel werden benötigt bzw. liegen bereit:
- einige Lieferscheine (kleinen Anlieferungen, ca. drei Positionen)
- einige Materialentnahmebögen (kleine betriebsinterne Materialentnahmen mit zwei bis drei Positionen)
- Verzeichnis der Unterschriftsberechtigten
- Taschenrechner
- Arbeitsplatz-PC mit Zugang zum Lagerverwaltungssystem
- Merkblatt und Checkliste „Lagereingang“ sowie „Materialentnahme“[5]
- Auszug aus der Abgabenordnung (§§ 143 - 145, 147)
- Verzeichnis der externen und internen Informationsquellen
- Verzeichnis der Unterschriftsberechtigten
- Kugelschreiber und Schreibblock (für Notizen des Auszubildenden)
- Flipchart
- ggf. Präsentation
Eine Aufgabe der Ausbildung ist es, die berufliche Handlungskompetenz des Auszubildenden zu stärken.[6]
Das durch diese Unterweisung Erlernte stärkt im Besonderen seine kognitiven Fähigkeiten (Fachkompetenz). Durch geeignete Arbeits- und Lerntechniken wird ihm Methodenkompetenz vermittelt. Anhand der Tätigkeiten, die er im Zusammenhang mit den wichtigen Lagerunterlagen in diesem Arbeitsbereich lernt, sowie deren Wichtigkeit für den Produktionsprozess, wird die Sozialkompetenz des Auszubildenden gestärkt. Ihm wird die eigene Stärke, gewissenhaftes und gründliches Arbeiten, bewusst gemacht. Gleichzeitig soll er die Wichtigkeit des eigenverantwortlichen Arbeitens begreifen und lernen all diese Stärken situationsbedingt einzusetzen und zu nutzen (Persönlichkeitskompetenz).
Der Erziehungsauftrag des Ausbilders ist eine weitere, wichtige Aufgabe der Berufsausbildung. Bei Beginn der Unterweisung wird dem Auszubildenden mitgeteilt, dass er aufgrund seiner bisher gezeigten Leistungen zukünftig im Hauptlager eigenverantwortlich für Teile der Lagerverwaltung zuständig sein soll. Durch die Übertragung dieses Verantwortungsbereiches, die selbstverständlich erst nach der geplanten zweiten Übungsphase erfolgen wird, soll er zu eigenverantwortlichem und wirtschaftlichem Handeln erzogen werden.
Dies ist für ihn wahrscheinlich eine große Motivation, da er neben dem bereits erkennbaren selbstständigen und gewissenhaften Arbeitseinsatz nun auch selber Verantwortung für sein Tun übernehmen kann und soll.
Der Auszubildende beherrscht alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen der Lagerhaltung benötigt werden. (§ 3 Nr. 8.2 BKfAusbV)
Der Auszubildende kann Vorgänge im Zusammenhang mit dem Materialeingang und -ausgang bearbeiten. (§ 3 Nr. 8.2 c BKfAusbV)
Der Auszubildende soll selbstständig und fehlerfrei den Wareneingang und die Materialentnahme abwickeln können. Dabei soll er lernen, die allgemein üblichen und firmeninternen Kriterien (Merkblätter und Checklisten aus dem Handout) anzuwenden und die EDV mit den notwendigen Daten zu befüllen.
Weiterhin soll durch Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen die Dokumentationspflicht[7] von Lagereingängen anhand der Lieferscheine erkannt werden.
[...]
[1] BKfAusbV
[2] Anlage I (definiert in § 4) der BKfAusbV
[3] Anlage II (definiert in § 4) der BKfAusbV
[4] ohne Übungsphase
[5] Die Lernmittel werden gebündelt im Handout im Rahmen der Einleitung zur 4-Stufen-Methode übergeben. Das Handout wird auch als Lehrmittel eingesetzt. Der Übergang Lehrmittel / Lernmittel ist hier fließend.
[6] Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz ? Schlüsselqualifikationen
[7] § 147 Abgabenordnung, Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre, vergleiche auch Wikipedia-Artikel „Lieferschein“
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