Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2002
16 Seiten, Note: 1
A Vorbemerkungen
1.) Adressatenanalyse
2.) Einordnung des Themas
3.) Lernort
4.) Sachanalyse
5.) Angaben zum Lernziel
6.) Methodenwahl
7.) Medien / Hilfsmittel
B Verlaufsplan (modifizierte 4-Stufen-Methode)
1.) Vorbereiten
2.) Vorführen – Nachmachen
3.) Übungsphase
C Anlagen
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist es, einer Auszubildenden zur Rechtsanwaltsfachangestellten die korrekte Erstellung einer anwaltlichen Kostenrechnung unter Einbeziehung von Ansprüchen, die über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgehen, theoretisch und praktisch zu vermitteln.
Sachanalyse
Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit im Zivilprozess Wertgebühren. Diese in der BRAGO festgelegten Gebühren (z. B. 13/10, 10/10, 5/10, 5/20) berechnen sich nach dem so genannten Gegenstands- oder Streitwert. Handelt es sich um eine Geldforderung, die der Rechtsanwalt im Rahmen einer Leistungsklage geltend macht, berechnet sich der Wert, nach welchem die Gebühren berechnet werden, nach dem Betrag dieser Forderung.
Der Rechtsanwalt erhält als Prozessbevollmächtigter einer Partei gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO die Prozessgebühr. Um diese entstehen zu lassen, muss der Rechtsanwalt eine prozessuale Handlung vorgenommen haben, regelmäßig ist dies die Einreichung einer Klageschrift. Darüber hinaus wird mit der Prozessgebühr die gesamte sonstige Leistung des Rechtsanwaltes abgegolten. Hierzu gehören beispielsweise alle weiteren Schriftsätze, der Verkehr mit der Partei, Besprechungen, Akteneinsicht usw. Für das erstinstanzliche Verfahren beträgt die Prozessgebühr als volle Gebühr 10/10, in der Berufungsinstanz 13/10. Bei einer eventuellen Änderung des Streitwertes – also z. B. durch Erhöhung oder Erniedrigung – richtet sich die Prozessgebühr innerhalb des Rechtszuges nach dem jeweils höchsten Streitwert.
Endet der Prozessauftrag des Rechtsanwaltes, bevor er eine nach außen gerichtete Tätigkeit ausgeübt hat, so erhält er nur eine 5/10 Gebühr aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Prozessauftrages (§ 32 BRAGO).
A Vorbemerkungen: Dieses Kapitel liefert die pädagogischen Rahmenbedingungen, inklusive der Analyse der Auszubildenden, der Lernortgestaltung sowie der fachlichen Herleitung des Themas.
B Verlaufsplan (modifizierte 4-Stufen-Methode): Hier wird der methodische Ablauf der Unterweisung strukturiert in drei Phasen dargestellt, um den Lernprozess effizient zu gestalten.
C Anlagen: Dieser Teil enthält die für die Unterweisung benötigten Übungsaufgaben zur praktischen Vertiefung des Wissens.
BRAGO, Rechtsanwaltsfachangestellte, Kostenrechnung, Streitwert, Differenzprozessgebühr, Prozessgebühr, Vergleichsgebühr, Gebührenberechnung, Ausbildung, Verlaufsplan, Rechtsanwaltskosten, Zivilprozess, § 32 BRAGO, § 13 BRAGO, Sachanalyse.
Die Arbeit stellt einen Unterweisungsentwurf für eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten dar, der den Fokus auf die komplexe Erstellung anwaltlicher Kostenrechnungen legt.
Die zentralen Themen sind die korrekte Anwendung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), insbesondere im Kontext von Vergleichen und Differenzprozessgebühren.
Die Auszubildende soll befähigt werden, auch bei komplizierten Sachverhalten außerhalb des ursprünglichen Rechtsstreits liegende Ansprüche sachlich und rechnerisch korrekt in eine Gebührenrechnung zu integrieren.
Es kommt die modifizierte 4-Stufen-Methode zum Einsatz, um ein praktisches Lernen durch Vorführen, Nachmachen und Üben zu gewährleisten.
Der Hauptteil umfasst eine detaillierte Sachanalyse zu den verschiedenen Gebührentatbeständen der BRAGO sowie einen konkreten Verlaufsplan für die praktische Unterweisung.
Wichtige Begriffe sind BRAGO, Gebührenberechnung, Differenzprozessgebühr, Streitwert, Ausbildung und Anwaltskostenrecht.
Sie ist zentral, da sie auftritt, wenn in einem Vergleich Ansprüche abgegolten werden, die ursprünglich nicht rechtshängig waren, was eine präzise mathematische Prüfung nach § 13 Abs. 3 BRAGO erfordert.
Obwohl die Kanzlei die Rechnungen edv-gestützt erstellt, betont das Dokument, dass der Mitarbeiter die manuelle Erfassung und Überwachung beherrschen muss, um Fehlberechnungen und Reputationsverlust zu vermeiden.
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