Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2007
6 Seiten, Note: 1
Die Zielsetzung dieser Unterweisung ist die praktische Anwendung des theoretischen Wissens der Auszubildenden Jeannette Müller im Bereich der Maniküre, insbesondere das Feilen von Nägeln. Der Fokus liegt auf der sicheren und hygienischen Durchführung des Vorgangs sowie dem Aufbau von Selbstvertrauen und Kompetenz der Auszubildenden im Umgang mit Kunden.
Allgemeine Angaben zur praktischen Prüfung: Dieses Kapitel liefert grundlegende Informationen zur praktischen Prüfung der Auszubildenden Jeannette Müller, einschließlich Datum, Thema (Maniküre), Dauer und dem Bezug zum Ausbildungsplan (AVO § 4 Nr. 14).
Auszubildende: Hier wird die Auszubildende Jeannette Müller vorgestellt. Ihre persönlichen Daten (Alter, Schulabschluss, Lehrjahr) werden genannt, und ihre Vorkenntnisse und ihr Engagement im Bereich der Maniküre werden hervorgehoben. Ihr theoretisches Wissen basiert auf dem Lehrbuch „Gewusst wie“, und sie hat bereits praktische Erfahrungen durch Assistenz bei Kollegen gesammelt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Einweisung in Hygiene- und Unfallvorschriften gelegt.
Sachanalyse: Dieser Abschnitt definiert das Handlungsfeld (AVO § 4 Nr. 14 Maniküre) und den Unterweisungsschwerpunkt (Nagelhaut und Nägel behandeln, Nägel formen und feilen). Er liefert eine detaillierte fachliche Beschreibung des Nagelfeilens, unterteilt in Teilvorgänge mit Erläuterungen zu „Was?“, „Wie?“ und „Warum?“. Die Beschreibung umfasst die Vorbereitung der Kundin, die hygienischen Maßnahmen und die korrekte Technik des Nagelfeilens, um eine sichere und schonende Behandlung zu gewährleisten.
Unterweisungsplanung: Dieses Kapitel beschreibt den Plan für die Unterweisung. Es enthält die Themenstellung, die Motivation der Auszubildenden und die Einschätzung der Ausbilderin hinsichtlich der Fähigkeiten der Auszubildenden. Ein Erarbeitungsplan wird vorgestellt, der die Vorbereitung der Kundin und das Feilen der Nägel umfasst. Die Methode des „Aufgebenden Verfahrens“ und die „4-Stufen-Methode“ werden erwähnt, um die praktische Durchführung zu strukturieren.
Maniküre, Nagelfeilen, Hygiene, Unfallvorschriften, Auszubildende, Unterweisung, praktische Prüfung, AVO § 4 Nr. 14, theoretisches Wissen, praktische Anwendung, Kundenorientierung, Selbstvertrauen, Kompetenz.
Dieses Dokument ist eine umfassende Übersicht über die praktische Prüfung der Auszubildenden Jeannette Müller im Bereich Maniküre. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf dem Nagelfeilen als praktischer Anwendungsfall des theoretischen Wissens.
Die praktische Prüfung konzentriert sich auf die Maniküre, insbesondere das Feilen von Nägeln. Es werden die sichere und hygienische Durchführung des Vorgangs, der Aufbau von Selbstvertrauen und Kompetenz der Auszubildenden sowie die Kundenorientierung betont. Die Prüfung bezieht sich auf den Ausbildungsplan (AVO § 4 Nr. 14).
Die Auszubildende ist Jeannette Müller. Das Dokument nennt ihr Alter, ihren Schulabschluss, ihr Lehrjahr und ihre Vorkenntnisse im Bereich Maniküre. Ihre theoretischen Kenntnisse basieren auf dem Lehrbuch „Gewusst wie“, und sie hat bereits praktische Erfahrungen durch Assistenz bei Kollegen gesammelt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf ihre Einweisung in Hygiene- und Unfallvorschriften gelegt.
Die Unterweisungsplanung beinhaltet die Themenstellung, die Motivation der Auszubildenden und die Einschätzung der Ausbilderin. Es wird ein Erarbeitungsplan vorgestellt, der die Vorbereitung der Kundin und das Feilen der Nägeln umfasst. Die Methode des „Aufgebenden Verfahrens“ und die „4-Stufen-Methode“ werden zur Strukturierung der praktischen Durchführung erwähnt.
Das Dokument umfasst die Kapitel: Allgemeine Angaben zur praktischen Prüfung, Auszubildende, Sachanalyse und Unterweisungsplanung (mit den Unterpunkten Vorbereitung und Erarbeitung).
Schlüsselwörter sind: Maniküre, Nagelfeilen, Hygiene, Unfallvorschriften, Auszubildende, Unterweisung, praktische Prüfung, AVO § 4 Nr. 14, theoretisches Wissen, praktische Anwendung, Kundenorientierung, Selbstvertrauen, Kompetenz.
Die Sachanalyse definiert das Handlungsfeld (AVO § 4 Nr. 14 Maniküre) und den Unterweisungsschwerpunkt (Nagelhaut und Nägel behandeln, Nägel formen und feilen). Sie beschreibt detailliert den Vorgang des Nagelfeilens, unterteilt in Teilvorgänge mit Erläuterungen zu „Was?“, „Wie?“ und „Warum?“, inklusive Vorbereitung der Kundin und hygienischer Maßnahmen.
Zur Strukturierung der praktischen Durchführung werden das „Aufgebende Verfahren“ und die „4-Stufen-Methode“ erwähnt.
Die Zielsetzung ist die praktische Anwendung des theoretischen Wissens der Auszubildenden im Bereich Maniküre (insbesondere Nagelfeilen), die sichere und hygienische Durchführung, der Aufbau von Selbstvertrauen und Kompetenz sowie die Kundenorientierung.
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